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20.466 · Parlamentarische Initiative · 2020-09-23

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 39 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes ("Interne Kontrolle") wird wie folgt geändert: Er (der Bundesrat) berücksichtigt dabei die Risikolage, einschliesslich für die Umwelt, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Begründung

Die Schweiz hat sich mit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris verpflichtet, dazu beizutragen, dass der durchschnittliche globale Temperaturanstieg unter 1,5 °C gehalten wird. Im Sommer 2019 hat der Bundesrat angekündigt, dass die Schweiz die Klimaneutralität ab 2050 anstrebt.

Das Finanzhaushaltgesetz regelt die Gesamtsteuerung des Bundeshaushalts, die finanzielle Führung auf der Verwaltungsebene und die Rechnungslegung. Es ist daher der ideale Ort, um die Kohärenz zwischen dem Lebensstil eines Landes, das heisst dessen Ausgaben und Investitionen, und den daraus resultierenden Folgen für die Umwelt sicherzustellen.

Das 4. Kapitel regelt die finanzielle Führung auf Verwaltungsebene. Da sich gemäss Artikel 38 die Buchführung nach den Grundsätzen der Vollständigkeit, der Richtigkeit, der Rechtzeitigkeit und der Nachprüfbarkeit richten muss, muss Artikel 39 Absatz 2 dahingehend ergänzt werden, dass auch den Risiken für die Umwelt, das heisst für das Klima und die Biodiversität, Rechnung getragen wird.

Die Schweiz setzt jedes Jahr 46,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente in die Atmosphäre frei (der internationale Flug- und Schiffsverkehr ist in dieser Zahl nicht eingerechnet), was 5,4 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Einwohnerin und Einwohner entspricht. Wenn man zu dieser Zahl die Emissionen dazurechnet, die die Schweiz im Ausland mit der Herstellung ihrer Importgüter verursacht, kommt man auf rund 14 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohnerin und Einwohner. Das ist mehr als das Doppelte des weltweiten Durchschnitts von knapp 6 Tonnen CO2-Äquivalenten. Von dem von der Belastbarkeitsgrenze des Planeten ableitbaren Schwellenwert von 0,6 Tonnen pro Kopf für das Jahr 2015 sind wir weit, sehr weit entfernt. Um das Ziel von netto null CO2-Emissionen bis 2050 zu erreichen, muss die Schweiz ihre Tätigkeiten neu ausrichten.

Gleichzeitig ist heute ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten bedroht. Viele Habitate verschwinden oder erleiden Schaden, die Fläche der Sumpfgebiete wird immer kleiner. Unsere Biodiversität ist unter Druck. Indem wir die Auswirkungen auf die Umwelt, das heisst, auf das Klima und die Biodiversität, bei der internen Kontrolle der Buchführung berücksichtigen, setzen wir die nötigen Schranken für die Schaffung einer Ausgaben- und Investitionspolitik, die dem Klimanotstand Rechnung trägt.

Die Schweiz muss eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie einen Mechanismus schafft, der dem Finanzplatz und den privaten Unternehmen als Vorbild dient.