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Strukturwandel aufgrund der Corona-Krise. Welche Massnahmen plant der Bundesrat?

20.4725 · Interpellation · 2020-12-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Antworten des Bundesrats auf die Fragen 20.5911, 20.5912 und 20.5913 zeigen: Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für explizite Impulsprogramme, und auch explizit keine rasch wirksamen Investitionen mit ökologischem Nutzen. Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten verpasst es die Schweiz damit, in der Krise gezielt in zukunftsgerichtete Bereiche zu investieren und so den Strukturwandel zu begleiten.

Dabei ist mit der zweiten Welle von Corona klar, dass die Erwartung vieler auf eine V-Rezession, die nach einem raschen Rückgang schnell wieder den alten Zustand erreicht, verfrüht waren. Bestimmte Branchen (wie z.B. die Luftfahrt) werden gemäss Beobachter*innen kaum wieder gleich viele Menschen beschäftigen wie vor der Krise.

1. Welche Branchen sieht der Bundesrat nach den Erfahrungen der zweiten Welle besonders gefährdet in Bezug auf lang andauernde Kurzarbeit und Jobverluste? Wo zeichnet sich ein permanenter Abbau von Arbeitsplätzen ab?

2. Welche Regionen drohen bleibend von den ökonomischen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen zu sein?

3. Wie gedenkt der Bundesrat auf diesen Strukturwandel zu reagieren? In welchen Bereichen wird er ihn fördern und in welchen wird er ihm entgegentreten?

4. Der Bundesrat plant aktuell kein Impuls- oder Wiederaufbauprogramm. Zu welchem Zeitpunkt wird er ein solches prüfen? Wird sein Fokus auf der Nachhaltigkeit (Green New Deal) liegen oder nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1 und 2: Im April 2020 bezog rund ein Viertel aller Beschäftigten in der Schweiz Kurzarbeitsentschädigung. Mit der Lockerung der Einschränkungen ging die Beanspruchung im Sommer 2020 deutlich zurück. Im Oktober 2020 lag der Anteil der Beschäftigten mit Bezug von Kurzarbeitsentschädigung in der Luftfahrt mit 77 Prozent mit Abstand am höchsten, gefolgt von Reisebüros und Reiseveranstaltern mit 37 Prozent. Stark erhöht war der Anteil mit zwischen 15 Prozent und 21 Prozent unter anderem auch in der Textil- und Lederwarenindustrie, in der Maschinen-, Elektro- und Metall- sowie Uhrenindustrie, im Bereich Lagerei und Verkehrsdienstleistungen, in der Gastronomie, im Beherbergungsgewerbe, bei Vermietern beweglicher Sachen oder im Spiel-, Wett- und Lotteriewesen. In den Wintermonaten zeichnet sich vor allem in Branchen eine erneute Zunahme ab, die direkt von den behördlichen Einschränkungen betroffen sind, wie etwa im Gastgewerbe, Detailhandel oder im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung.

Durch den historischen Einsatz von Kurzarbeitsentschädigung konnten massive negative Auswirkungen in Form von Stellenabbau und Arbeitslosigkeit bisher vermieden werden. Nach einem steilen Anstieg der Arbeitslosigkeit im zweiten Quartal 2020 stabilisierte sich die Zahl auf erhöhtem Niveau. Der Abbau der Kurzarbeit mündete nicht in höheren Arbeitslosenzahlen. Im Dezember 2020 lag die Arbeitslosenquote bei 3,5 Prozent, ein Prozentpunkt höher als ein Jahr zuvor. Auf Grund der auf 18 Monate ausgedehnten Bezugsdauer steht die Kurzarbeitsentschädigung den Unternehmen weiterhin zur Abfederung von Arbeitsausfällen zur Verfügung. In welchen Fällen ihr Einsatz das Ziel erreichen wird, Beschäftigungsverhältnisse auch mittel- und langfristig zu sichern, ist heute noch nicht abschätzbar. Dies gilt sowohl was die Branchen als auch was die Regionen der Schweiz betrifft. Die Expertengruppe des Bundes rechnet aber gemäss Konjunkturprognose vom 15. Dezember 2020 damit, dass eine Erholung der Gesamtwirtschaft nach Aufhebung der Eindämmungsmassnahmen einsetzten wird. Entsprechend geht sie davon aus, dass die Arbeitslosigkeit nach einem Anstieg zu Beginn des Jahres in der zweiten Jahreshälfte 2021 zurückgehen wird und im Jahresdurchschnitt 2021 bei 3,3 Prozent zu liegen kommt.

Zu 3: Die Haupttreiber des Strukturwandels waren in den letzten Jahrzehnten in der Schweiz einerseits der technologische Fortschritt (bspw. die Digitalisierung) und anderseits die Integration in die globalen Wertschöpfungsketten. Auch die Veränderung von Konsumpräferenzen (bspw. aufgrund des demografischen Wandels oder aufgrund des Klimawandels) dürften eine Rolle spielen. Die Covid-19-Pandemie und die damit notwendig gewordenen Eindämmungsmassnahmen führten in den letzten Monaten zu einer stärkeren Nutzung der Möglichkeiten, welche die Digitalisierung bietet. Dies umfasste beispielsweise die Verlagerung des stationären Detailhandels hin zum Online-Handel, die Nutzung von Videokonferenzen anstelle von Geschäftsreisen und physischen Sitzungen oder die verstärkte Nutzung von bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten. Inwiefern diese Veränderungen dauerhafter Natur sind, ist jedoch kaum abzuschätzen. Der Bundesrat will die fortschreitende Digitalisierung weiterhin durch eine gezielte Verbesserung der Rahmenbedingungen ermöglichen. Im Rahmen der Standortförderung stehen mit der Neuen Regionalpolitik und der Tourismuspolitik bewährte Instrumente zur Verfügung, um regionale Akteure bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen. Zusätzlich hat der Bundesrat am 11. November 2020 das Impulsprogramms "Innovationskraft Schweiz" lanciert. Mit erleichterten finanziellen Bedingungen bei der Projektförderung durch Innosuisse sollen Unternehmen ihre Innovationskraft erhalten und bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt werden.

Zu 4: Solange die gesundheitspolitischen Massnahmen die Wirtschaft sowie die Konsumfreiheit der Bevölkerung künstlich einschränken, erachtet der Bundesrat ein Stimulierungsprogramm als nicht zielführend. Der Bundesrat verfolgt zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie vielmehr die Strategie, Härtefälle bei unmittelbar betroffenen Wirtschaftsbereichen sowie Arbeitnehmenden und Selbständigen rasch und gezielt abzufedern.

Wie zudem in der Stellungnahme zur Motion 20.3382 der Grünen Fraktion und in den Antworten auf die dringliche Anfrage 20.1038 der Grünen Fraktion, auf die Interpellation 20.4310 der Grünen Fraktion, auf die Frage 20.5913 Glättli sowie auf die dringliche Anfrage 20.1069 der Grünen Fraktion erläutert, ist es dem Bundesrat ein Anliegen, dass trotz der Covid-19-Krise weiterhin in erneuerbare Energien, Energieeffizienz, die Biodiversität sowie in eine nachhaltige Wirtschaft investiert wird.

Dazu werden verschiedene Programme mit dieser Zielsetzung aufgestockt oder ein Ausbau ist für 2021 geplant. Ein zusätzliches Impuls- oder Wiederaufbauprogramm parallel zu den laufenden Massnahmen und parallel zur Umsetzung des totalrevidierten CO2-Gesetzes (BBl 2020 7847) würde nach Ansicht des Bundesrates zu Doppelspurigkeiten führen.

Antwort des Bundesrates.

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