20.486 · Parlamentarische Initiative · 2020-12-10
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) ist wie folgt zu ändern:
Art. 8 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2
1 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind folgende Grundsätze zu beachten:
c. Sie vergibt den Auftrag nur an Anbieter oder Anbieterinnen, welche für jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit sowie einen wirksamen Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung gewährleisten.
2 Der Auftraggeberin steht das Recht zu, die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Massnahmen gegen Mobbing und sexuelle Belästigung und der Gleichbehandlung von Frau und Mann zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Auf Verlangen hat der Anbieter oder die Anbieterin deren Einhaltung nachzuweisen.
Begründung
Das öffentliche Beschaffungswesen ist ein wichtiger Bereich unserer Wirtschaft, und es müssen gewisse Grundsätze eingehalten werden, damit Aufträge in Übereinstimmung mit den Regeln unseres Rechtsstaates vergeben werden können. Der Arbeitsschutz ist einer dieser Grundsätze. Gemäss kürzlich durchgeführten Umfragen sehen sich auch die Unternehmen, die Spiegelbilder unserer Gesellschaft, mit Fällen von Mobbing und sexueller Belästigung konfrontiert. Es ist schwierig, mit sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz zu leben und diese zu melden. Unternehmen, die mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, müssen deshalb sicherstellen, dass sie in Übereinstimmung mit dem Arbeitsschutz handeln, indem sie einen wirksamen Schutz gegen Mobbing und sexuelle Belästigung bieten.
Durch diese Initiative würden die Anbieterinnen und Anbieter künftig aufgefordert, den wirksamen Schutz ihres Personals vor sexueller Belästigung im Sinne von Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes, aber auch im weiteren Sinn, wie in Artikel 1 der ILO-Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt definiert, sicherzustellen. Die Anwendung dieser Bestimmungen und das Vorgehen bei der Kontrolle sind noch zu definieren, sie können jedoch auf die Grösse der Unternehmen zugeschnitten werden. Insbesondere für die KMU muss es möglich sein, einfach zu belegen, dass sie die Problematik berücksichtigen und einfache Massnahmen ergriffen haben.