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20.5088 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Seit der letzten Revision des AIG sind dem Bund die vormundschaftlichen Massnahmen bei Ausländern zu melden.

1. Wie viele Personen aus dem Asylbereich von wie vielen insgesamt haben eine solche Massnahme?

2. Wie viele anerkannte Flüchtlinge von wie vielen insgesamt?

3. Und wie viele Personen mit ausländischem Pass von wie vielen insgesamt?

4. Wie viele Personen schweizweit haben vormundschaftliche Massnahmen?

5. Welche Kantone melden diese Informationen nicht oder nicht zuverlässig?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in Artikel 82f der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit festgelegt, dass die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) den kantonalen Migrationsbehörden Massnahmen, die Ausländerinnen und Ausländer betreffen, melden müssen. Deshalb verfügen die Bundesbehörden dazu über keine konkreten Zahlen. Die gestellten Fragen können daher nicht beantwortet werden. Der Bund hat jedoch keine Hinweise, wonach die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Migrationsbehörden und den KESB ungenügend wäre.