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20.5303 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten erhalten als Bestätigung einen sogenannten IV-Ausweis. Dessen Abgabe erfolgt von Amtes wegen. Seit Mai 2015 erhalten auch Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung (HE) einen Ausweis. Dieser wird jedoch nur auf Antrag abgegeben:

1. Wieso wird der HE-Ausweis nicht ebenfalls von Amtes wegen ausgestellt?

2. Wie begründet der Bundesrat die unterschiedliche Praxis?

3. Wie viele Personen beziehen jährlich einen HE-Ausweis auf Anfrage?

Unterschiede bei den IV-Ausweisen | Lexipedia | Lexipedia