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20.5315 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz verfügt über ein Pflichtlagersystem, um die Versorgung des Landes mit Lebensmitteln zu gewährleisten und Krisenzeiten zu bewältigen. Die Unternehmen müssen Rohstoffe an Lager haben. Der Bundesrat hat aber die Kennzeichnungsvorschriften gelockert, um Mangellagen vorzubeugen, denn die Hersteller sind von nicht vorrätigen Halbfabrikaten abhängig.

Inwiefern sollte man die Pflichtlagerhaltung anpassen, um nicht von einem solchen auf Ausnahmen beruhenden System abhängig zu sein?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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