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20.5428 · Fragestunde. Frage · 2020-06-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Reform der beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat vorgeschlagen, den Koordinationsabzug zu halbieren.

1. Welche Haltung hat der Bundesrat gegenüber dem Modell, dass auf den Koordinationsabzug ganz verzichtet wird (null Franken)?

2. Ist er der Meinung, dass mit einem Verzicht auf den Koordinationsabzug die teilzeitarbeitenden Frauen und Männer noch mehr an der Verbesserung ihres Vorsorgeniveaus profitieren könnten?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Ein Verzicht auf einen Koordinationsabzug bewirkt grundsätzlich, dass sich das Vorsorgeniveau von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen verbessert, also insbesondere von teilzeitbeschäftigten Personen. Diese Verbesserung ist allerdings mit entsprechenden Kosten für Versicherte und Arbeitgeber verbunden. Sie greift zudem nur für jene Einkommen, die überhaupt die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge überschreiten. Ein Modell ohne Koordinationsabzug müsste ausserdem zwingend auch eine Anpassung der Altersgutschriften beinhalten. Ansonsten würde nämlich der Verzicht auf den Koordinationsabzug für viele Versicherte zu einer massiven Überversicherung führen.

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