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Das Fedpol delegiert den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet an die Kantone. Sind überall genügend technische und personelle Ressourcen vorhanden?

20.5524 · Fragestunde. Frage · 2020-09-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

CH Media hat bekannt gemacht, dass das Bundesamt für Polizei (Fedpol) ab 2021 die Ermittlungen bei Kinderpornografie im Internet den Kantonen übertragen wird. Der Bund wird den kantonalen Polizeibehörden nur noch beratend zur Seite stehen und sich künftig auf internationale Untersuchungen konzentrieren. Das Ermitteln bei Kinderpornografie im Internet ist eine hochspezialisierte Tätigkeit, für die beträchtliche finanzielle, personelle und technische Ressourcen benötigt werden.

- Sind alle Kantone entsprechend aufgestellt, um diesem Mandat umfassend nachzukommen?

- Sind minimale Standards und eine Entschädigung vorgesehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Strafverfolgung von Pädokriminalität fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone. Beim Auftreten der ersten Fälle von Pädokriminalität im Internet im Jahre 2001 verfügten die Kantone weder über die rechtlichen Grundlagen noch die technischen Fähigkeiten und das Fachwissen, um ihre Aufgaben bei der Bekämpfung von Pädokriminalität zu erfüllen. In der Folge wurde zwischen den Kantonen und dem EJPD eine Vereinbarung unterzeichnet, mit welcher Fedpol bestimmte Aufgaben übernahm, die in der Zuständigkeit der Kantone liegen. Seitdem hat sich die Situation in den Kantonen grundlegend gewandelt. Die Strafverfolgungsbehörden der Kantone sind heute in der Lage, selbständig Ermittlungen gegen die digitale Kriminalität durchzuführen; sie verfügen zwischenzeitlich über das entsprechende Fachwissen und haben in ihren kantonalen Polizeigesetzen die Grundlagen für die verdeckte Fahndung im Internet geschaffen. Im Dezember 2019 kündigte die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die erwähnte Vereinbarung auf Ende 2020. Das EJPD hat die Kündigung entgegengenommen. Nach Auflösung der Vereinbarung wird Fedpol seine Aufgaben bei der Bekämpfung der Pädokriminalität im Rahmen seiner Zuständigkeiten als kriminalpolizeiliche Zentralstelle weiter wahrnehmen. Um die Cyberkriminalität besser zu bekämpfen, hat die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) ein Netzwerk für die "Ermittlungsunterstützung der digitalen Kriminalitätsbekämpfung", kurz NEDIK, ins Leben gerufen. NEDIK ist ein Spezialistennetzwerk, das von den kantonalen Polizeikorps und Fedpol gemeinsam betrieben wird. NEDIK bildet die Grundlage für gegenseitige Unterstützung bei der Verfolgung digitaler Kriminalität von Bund und Kantonen und den Kantonen untereinander. Als Mitglied von NEDIK erbringt Fedpol in seiner Rolle als Zentralstelle verschiedene Dienstleistungen. Insbesondere übernimmt Fedpol die Koordination mit ausländischen Polizeibehörden.

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