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20.5772 · Fragestunde. Frage · 2020-11-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Die Identitäten wie vieler Personen, die in der Schweiz Asyl beantragt haben, sind mit fälschungssicheren Dokumenten bestätigt?

- Die Identitäten wie vieler Personen, welche die Schweiz im Rahmen von Umverteilprogrammen aufgenommen hat, sind so gesichert?

- Die Identitäten wie vieler Personen, welche die Schweiz im Rahmen der Dublin übernehmen muss, sind gesichert?

Stellungnahme des Bundesrates

Asylsuchende müssen gemäss Artikel 8 des Asylgesetzes im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht u. a. ihre Identität offenlegen. Die Identität einer asylsuchenden Person gilt als erstellt, wenn sie nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wurde und damit die Behörde diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für gegeben hält. Es wird im Rahmen des Asylverfahrens nicht statistisch ausgewiesen, ob die Identität einer asylsuchenden Person nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde. Hingegen wird statistisch erfasst, ob eine asylsuchende Person Identitätspapiere eingereicht hat. Ist es einer asylsuchenden Person nicht gelungen, ihre Identität glaubhaft zu machen, wird diese weder als Flüchtling anerkannt noch vorläufig aufgenommen.

1. Im Jahr 2020 haben bisher 2452 Personen, die in der Schweiz einen Asylantrag beantragt haben, Identitätspapiere abgegeben. Insgesamt wurden bis Ende November 2020 in der Schweiz 10 050 Asylgesuche eingereicht.

2. Im Jahr 2020 haben bislang 229 Personen, die im Rahmen des Resettlement-Programms in die Schweiz aufgenommen wurden, Identitätspapiere abgegeben. Insgesamt wurden bis Ende November 2020 511 Personen im Rahmen des Resettlement-Programms aufgenommen.

3. Im Jahr 2020 haben bis dato 152 Personen, die im Rahmen des Dublin-In-Verfahrens in die Schweiz überstellt wurden, Identitätspapiere abgegeben. Insgesamt wurden bis Ende November 2020 im Rahmen des Dublin-In-Verfahrens 758 Personen in die Schweiz überstellt.