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20.5784 · Fragestunde. Frage · 2020-11-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

2019 hat das UVEK Subventionen in der Höhe von 4,3 Millionen Franken gesprochen, um die Gemeinden und Kantone zu entschädigen, die zum Teil auf die Wasserkraftnutzung verzichten.

Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass diese Subventionen keine Daseinsberechtigung mehr haben angesichts des den Gemeinden und Kantonen zugutekommenden starken Anstiegs des Wasserzinses, der 1997 von 54 Fr./kWB auf 80 Fr./kWB, 2010 dann auf 100 Fr./kWB und 2015 auf 110 Fr./kWB erhöht wurde?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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