20.5814 · Fragestunde. Frage · 2020-12-01
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Im November 2020 hat eine islamistische Täterin in einem Kaufhaus in Lugano wahllos Personen mit einem Messer attackiert und eine Frau schwer verletzt. Nur dank dem mutigen Eingreifen eines beherzten Paares konnte Schlimmeres verhindert werden.
1. Die Angreiferin war radikalisiert und ist dem fedpol bekannt.
Warum wurde sie nicht streng überwacht oder weggesperrt?
2. Trifft es zu, dass die Angreiferin Schweizer Bürgerin ist?
Falls ja, wie kommt man dazu, einer Islamistin den Roten Pass zu geben?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schweizer Bürgerin ist 2017 bei ihrer Ausreise nach Syrien polizeilich aufgefallen. Die Bundesanwaltschaft hat mangels ausreichender Verdachtselemente kein Strafverfahren eröffnet. Deshalb konnten gegen die Person keine Massnahmen zur Überwachung oder kein Freiheitsentzug angeordnet werden. Ausserhalb eines Strafverfahrens können künftig mit dem Inkrafttreten des vom Parlament am 25. September 2020 beschlossenen Bundesgesetzes über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus polizeiliche Massnahmen - wie zum Beispiel eine Meldepflicht, ein Kontakt- oder Rayonverbot bis hin zu einem Hausarrest - ergriffen werden, mit dem Ziel terroristische Gewalttaten zu verhindern. Das Fedpol verfügt gegen Ausländerinnen oder Ausländer, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, konsequent Entfernungs- und/oder Fernhaltemassnahmen gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz. Gegen die Person, welche die Angreiferin in Syrien besuchen wollte, einen kämpfenden Dschihadisten, hat das Fedpol im Dezember 2017 ein zehnjähriges Einreiseverbot für die Schweiz und Liechtenstein verfügt.
2. Ja, es handelt sich um eine Schweizer Bürgerin. Ihre Einbürgerung erfolgte 2003, zusammen mit der ihrer Eltern. Sie war zu diesem Zeitpunkt zehn Jahre alt.