21.1000 · Anfrage · 2021-03-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Kürzlich haben wir mit Freude erfahren, dass die Bahngesellschaft Ferrovie Autolinee regionali Ticinesi (FART) für 94 Millionen neue Elektrotriebzüge bestellt hat. Dies zeigt, dass die Schweizer Seite plant, die Verbindung Locarno-Domodossola auch für den internationalen Verkehr aufrechtzuerhalten. Weiter ist geplant, im Rahmen des Ausbauschritts STEP 2035 den Schweizer Streckenabschnitt auszubauen.
Leider genügen diese Investitionen nicht, um die starke Verschlechterung des Angebots in den letzten Jahren und den Zuschlag, der von der Bahngesellschaft Società subalpina di imprese ferroviarie (SSIF) zudem für die Fahrten mit den Panoramazügen erhoben wird, wettzumachen.
Die Reisezeit wird länger, denn auf gewissen Abschnitten auf der italienischen Seite kann wegen der Bahninfrastruktur quasi nur noch im Schritttempo gefahren werden.
Die Reisezeit beträgt heute etwa 1 Stunde und 50 Minuten. (2010 war es 1 Stunde und 45 Minuten; die Fahrt dauert heute also gleich lang wie in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts, als der Bahnhof in Locarno noch nicht unter die Erde verlegt war und man wegen eines Erdrutschs in Ré umsteigen musste.) Der Centovalli-Express fährt auf der Strecke Locarno-Domodossola mit einer Durchschnitts-geschwindigkeit von weniger als 30 km/h.
Die letzte Fahrt ab Locarno ist um 17.45 Uhr, ab Domodossola um 19 Uhr!
2010 hatte der VCS ein Projekt vorgestellt, um die Strecke zu sanieren, was es erlaubt hätte, die Reisezeit auf etwa 1 Stunde und 30 Minuten zu senken.
Diese Bahnstrecke wäre eine ideale Verbindung zwischen dem Tessin und dem Wallis und der Westschweiz. Anstatt sie auf ein Tourismusbähnlein mit Panoramawagen zu reduzieren, sollte man sie endlich an die modernen Standards anpassen. Dies heutige Situation ist inakzeptabel und wurde schon verschiedentlich angeprangert, leider bisher ohne Erfolg.
Ich frage den Bundesrat:
1 Weiss der Bund um den technischen Zustand des italienischen Streckenabschnitts der Bahnverbindung Locarno-Domodossola?
2 Auf wie vielen Abschnitten in Italien bestehen betriebliche Einschränkungen?
3 Ist der Bundesrat gewillt, beim italienischen Infrastruktur- und Verkehrsministerium (Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti Italiano, MIT I) vorstellig zu werden, damit die Verbesserung des Streckenabschnitts vorangetrieben und die Reisezeit verkürzt wird?
4 Ist der Bundesrat gewillt, beim MIT I und bei der FART vorstellig zu werden, damit der Fahrplan am Morgen und am Abend ausgedehnt wird?
5 Ist der Zuschlag, den die SSIF auf gewissen Triebzügen verlangt, legal?
Stellungnahme des Bundesrates
1. / 2. Das Übereinkommen zwischen der Schweiz und Italien vom 12. November 1918 betreffend eine elektrische Schmalspurbahn von Locarno nach Domodossola (SR 0.742.140.345.41) regelt den Betrieb dieser Linie. Jeder Staat ist für den Unterhalt und den Betrieb auf dem jeweiligen Staatsgebiet verantwortlich. Derzeit steht das Bundesamt für Verkehr (BAV) im kontinuierlichen Austausch mit der italienischen Eisenbahnsicherheitsbehörde (ANSF), um die Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Eisenbahnsicherheit und die Interoperabilität des Bahnbetriebs auf den grenzüberschreitenden Streckenabschnitten zu aktualisieren. Diese Vereinbarung bekräftigt erneut, dass die Infrastrukturbetreiberinnen für den sicheren Betrieb ihres Teils des Systems unter Wahrung des Territorialitätsprinzips verantwortlich sind.
3./ 4. Das BAV trifft sich regelmässig mit Vertreterinnen und Vertretern des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Nachhaltige Mobilität (MIMS) in Arbeitsgruppen und, auf übergeordneter Ebene, im Lenkungsausschuss. Vertreterinnen und Vertreter der italienischen Nachbarregionen sowie aus den Kantonen Tessin und Wallis werden auch in die Arbeitsgruppen eingeladen. Bis jetzt ist kein Antrag zum Angebot auf der Linie Locarno-Domodossola eingegangen. Auch die Kantone Tessin oder Wallis haben keinen solchen Antrag im Rahmen des Ausbauschritts 2035 erhalten.
5. Der Zuschlag von 2 Euro für die Fahrgäste in den Panoramawagen ist auf dem italienischen Streckenabschnitt gesetzlich erlaubt.
Antwort des Bundesrates.