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21.1061 · Anfrage · 2021-09-23

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 20. Dezember 2006 ist das Verschwindenlassen von Personen gemäss dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ein allgemein anerkanntes Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dieser Vertrag ist für die Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten und verpflichtet die Staaten, Ermittlungen zu den Fällen von Verschwindenlassen durchzuführen und Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Vor fast 45 Jahren, am 16. Mai 1977, wurde der Schweizer Alexei Jaccard in Argentinien entführt und im Rahmen der Operation Condor, einer gemeinsamen Operation der südamerikanischen Diktaturen zur Ermordung und zum Verschwindenlassen von politischen Gegnern, der chilenischen Militärjunta ausgeliefert. Es handelt sich um einen exemplarischen Fall für das Verschwindenlassen eines Schweizer Bürgers, der die Genfer Universitätsgemeinschaft und gewisse Schweizer Behörden der damaligen Zeit mobilisierte. Mehrere parlamentarische Anfragen in den 1970er- und 1980er-Jahren blieben unbeantwortet. Hier eine nicht abschliessende Liste: Anfrage Grobet 77.705, Anfrage Ziegler 77.797, Anfrage Ziegler 78.694, Anfrage Grobet 78.769, Anfrage Ziegler 79.768, Anfrage Ziegler 80.643 ...

In Anbetracht der Tatsache, dass das Verschwindenlassen von Personen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt und die Schweiz nun ein internationales Instrument ratifiziert hat, das ihr gewisse Verpflichtungen auferlegt: Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat heute, um die Täter des Verbrechens an Alexei Jaccard vor Gericht zu bringen?

Ist der Bundesrat bereit, die chilenischen Behörden aufzufordern, mehr Details über das Verschwindenlassen von Alexei Jaccard und den Verbleib seiner sterblichen Überreste zu liefern?

Stellungnahme des Bundesrates

Sobald das EDA am 3. Juni 1977 vom Verschwinden des schweizerisch-chilenischen Doppelbürgers Alexei Jaccard erfahren hatte, setzte es sich sowohl bei den argentinischen als auch bei den chilenischen Behörden auf höchster Ebene für die Aufklärung dieses Falls ein. Der Bundesrat hatte auch die verschiedenen parlamentarischen Vorstösse zu diesem Verschwinden auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen beantwortet.

Im November 1998 beauftragte das EDA den Historiker Antoine Fleury und den Völkerrechtler Dietrich Schindler, das Engagement der Schweiz im Zusammenhang mit Jaccards Verschwinden zu analysieren. Dazu stellte es den beiden sein ganzes Archiv zur Verfügung. Der im Februar 2000 veröffentlichte Bericht kam insbesondere zum Schluss, dass die Schweiz in diesem Fall ausserordentliche Anstrengungen unternommen habe, es ihr aber nicht gelungen sei, an substanzielle Informationen zu kommen.

Nachdem das Genfer Untersuchungsrichteramt am 26. Oktober 1998 einen Haftbefehl erlassen hatte, in dem Augusto Pinochet für die Verbrechen gegen Alexei Jaccard verantwortlich gemacht wurde, ersuchte die Schweiz die britischen Behörden, Augusto Pinochet im Hinblick auf seine Auslieferung in die Schweiz zu verhaften. Das formelle Auslieferungsgesuch wurde am 11. November 1998 abgeschickt und vom britischen Gesundheitsminister am 2. März 2000 unter Hinweis auf Pinochets schlechten Gesundheitszustand abgelehnt.

Das EDA prüft derzeit die Möglichkeit, mit Argentinien einen Mechanismus für den Austausch von Dokumenten über die während der argentinischen Militärdiktatur begangenen Menschenrechtsverletzungen einzurichten. Dies könnte auch zu neuen Informationen über das Verschwinden von Alexei Jaccard führen.

Antwort des Bundesrates.