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21.1076 · Dringliche Anfrage · 2021-12-02

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Belegung der lntensivstationen und die Spitalauslastung sind spätestens seitdem die Impfung grossflächig vorhanden ist die verbliebenen relevanten Messgrössen bei der Pandemiebekämpfung. Es sind aber auch die Orte, wo wir rasch das grösste Problem bekommen.

Der Bundesrat wird gebeten dazu folgende Fragen zu beantworten:

1. Weshalb wurden in den letzten 1,5 Jahren keine Konzepte erarbeitet und umgesetzt, wie der Bundesrat mit der Armee die Intensivstationen in einem Notfall kurzfristig entlasten könnte? Die Armee ist unsere letzte Sicherheitsreserve mit genug Personal und auch Know-how im Bereich Medizin.

2. Könnte sich der Bundesrat vorstellen bei einer Überlastung der Intensivstationen unter Zuhilfenahme der Armee kurzfristig die Spitäler zu entlasten?

3. Weshalb wurden in den letzten 1,5 Jahren keine Konzepte erarbeitet und umgesetzt, wie generell mit Spezialausbildungen und Spezialprämien Pflegende und weiteres Gesundheits- und Medizinpersonal in einem Notfall kurzfristig auf Intensivstationen eingesetzt werden könnten?

4. Weshalb wurden in den letzten 1,5 Jahren keine Konzepte erarbeitet und umgesetzt, wie mit Gesundheits- und Medizinpersonal aus Privatspitälern die Intensivstationen der öffentlichen Spitäler kurzfristig entlastet werden könnten?

5. Wie kann es sein, dass in einem solch ausserordentlichen Jahr 2020 gemäss Bundesamt für Statistik die Spitalaufenthalte zum ersten Mal seit 10 Jahren abgenommen haben, nämlich um 5 Prozent?

6. Wie ist es zu erklären, dass im Jahr 2020 die Corona-Patienten gemäss Bundesamt für Statistik nur 2,9 Prozent der Spital-Aufenthalte ausgemacht haben und wie kann damit begründet werden, dass die Corona-Patienten für die angebliche Überlastung der Spitäler verantwortlich seien?

7. Weshalb wurden nicht gängige und neue Therapieansätze in kleinen prospektiven Studien verglichen, um damit die Therapien zu optimieren und somit ebenfalls die Intensivstationen zu entlasten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Die Armee unterstützt die zivilen Behörden subsidiär. Das bedeutet, dass die Mittel der Kantone ausgeschöpft sein müssen und die Armee nur aufgrund eines konkreten Gesuchs eingesetzt werden kann.

Die Unterstützung der zivilen Behörden ist eine der Aufgaben der Armee. Diesbezüglich aktualisiert die Armee laufend ihre Einsatzkonzepte im Hinblick auf eine allfällige Unterstützung der zivilen Gesundheitsbehörden. Die Erfahrungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass die zivilen Spitäler die Unterstützung durch Soldaten der Sanitäts- und Spitaltruppen in Anspruch nehmen. Nach einer kurzen Schulung können Sanitätssoldaten auch auf Intensivstationen eingesetzt werden, um Hilfsaufgaben wie die Überwachung zu übernehmen. Im vergangenen Winter, während der zweiten Pandemiewelle, entschieden sich einige Spitäler dafür, solche Soldaten zu diesem Zweck einzusetzen. Die Armee ist auch in der Lage, die zivilen Spitalstrukturen zu entlasten, indem sie Sanitätsfahrzeuge und Fahrer zur Verfügung stellt, um ansteckende Patientinnen und Patienten zu transportieren.

Am 7. Dezember 2021 hat der Bundesrat einen erneuten Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden bis 31. März 2022 beschlossen. Die Unterstützung erfolgt mit maximal 2500 Armeeangehörigen, welche die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport sowie die Kantone beim Impfen unterstützen können. Da der Assistenzdienst länger als drei Wochen dauert und der Maximalbestand mehr als 2000 Armeeangehörige umfasst, muss ihn die Bundesversammlung genehmigen. Der Bundesrat wird dazu für die Frühlingssession 2022 eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden.

Das von der Armee bereitgestellte Personal - insbesondere Sanitäts- und Spitalsoldaten - steht jedoch nicht unbegrenzt zur Verfügung. In den Jahren 2020 und 2021 wurden die meisten dieser Soldaten zweimal für längere Zeiträume aufgeboten. Sie sollten daher sinnvoll eingesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf die Priorisierung der ihnen zugewiesenen Aufgaben.

3. und 4. Wie bereits in der Antwort auf die Frage 21.7809 Aeschi Thomas "Covid-19: Verpasste Chance einer Ausbildungsoffensive für zusätzliches IPS-Pflegepersonal" dargelegt, liegt die Kompetenz für eine Ausbildungsoffensive bei den Kantonen bzw. den (Ausbildungs-)Institutionen des Gesundheitswesens. Der Bund hat in diesem Bereich keinerlei Kompetenz. Mehrere Kantone haben Privatspitäler in die Krisenreaktionsplanungen einbezogen, zum Beispiel durch Pooling von Intensivpflegepersonal oder durch entsprechende Leistungsaufträge. Erschwert wird die Personalgewinnung jedoch - nebst dem Fachkräftemangel und zahlreichen Abgängen bedingt durch die hohe Mehrbelastung - durch eine infolge der Corona-Pandemie eingeschränkte Ausbildungskapazität auf Intensivstationen. Da es sich bei der Intensivpflege um eine äusserst anspruchsvolle Tätigkeit handelt, dauert zudem die entsprechende Zusatzausbildung zwei Jahre.

Der Bundesrat hat den Mangel an Pflegepersonal seit langem erkannt und deshalb in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um dem auch zu Normalzeiten herrschenden Fachkräftemangel zu begegnen. Dadurch konnte unter anderem die Zahl der Ausbildungsabschlüsse in den letzten Jahren auf allen Stufen massgeblich erhöht werden. Mit der vom Volk am 28. November 2021 angenommenen Pflegeinitiative sollen diese Anstrengungen weitergeführt und intensiviert werden.

5. Der grösste Teil des Rückgangs der Aufenthalte, nämlich mehr als 80 Prozent, kann der ersten Pandemiewelle im Frühling 2020 zugeschrieben werden. Diese Phase entspricht dem Zeitraum der Einschränkungen für nicht dringende Eingriffe. Obwohl sich die Zahl der Aufenthalte nach der ersten Pandemiewelle auf ein mit den Vorjahren vergleichbares Niveau erholte, resultierte im Jahresverlauf eine Abnahme der Spitalaufenthalte.

6. Die erwähnten 2,9 Prozent der Spital-Aufenthalte entsprechen dem durchschnittlichen Anteil der Fälle mit Covid-19-Diagnose im Verlauf des Jahres und können nicht direkt mit der Überlastung während einer zeitlich begrenzten Pandemiewelle verglichen werden. Vielmehr sind Risiken von Kapazitätsengpässen zeitlich begrenzte Ereignisse, die spezifische Abteilungen - namentlich die Intensivpflegestationen (IPS) - in Spitälern betreffen. Zusätzlich müssen für Covid-Patientinnen und -Patienten infolge der längeren Behandlung anteilsmässig mehr Spitalressourcen aufgewendet werden als bei Aufenthalten ohne Covid-19-Diagnose. Covid-19-Patientinnen und -Patienten benötigen häufig auch intensivmedizinische Betreuung. Zum Höchststand der zweiten Welle (17. November 2020) wurden 528 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf einer IPS betreut. Damit waren 46,9 Prozent der 1127 damals verfügbaren Betten durch Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt. Aufgrund nicht ausreichender IPS-Kapazitäten mussten zudem Eingriffe mit intensivmedizinischem Pflegebedarf verschoben werden - beispielsweise bei Unfällen, schweren Erkrankungen oder Operationen.

Patientinnen und Patienten mit einer laborbestätigten SARS-CoV-2 Infektion führen ausserdem zu einer zusätzlichen Belastung der Spitäler, da spezielle Massnahmen zur Verhinderung von spitalinternen Ansteckungen ergriffen werden müssen.

7. Für die Erteilung von Behandlungsempfehlungen zu möglichen Covid-19-Therapien sind nicht die Bundesbehörden, sondern die schweizerischen medizinischen Fachgesellschaften (insbesondere die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie) zuständig. Sie aktualisieren ihre Empfehlungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen fortlaufend.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) tauscht sich regelmässig mit den Experten der Clinical Care Gruppe der Swiss National Covid-19 Science Task Force über bestehende und neue medikamentöse Therapien aus. Beurteilt die Clinical Care Gruppe ein Arzneimittel respektive einen Wirkstoff für vielversprechend, kann der Bund die Beschaffung initiieren und die Anwendung und Vergütung der Therapien bereits vor einer ordentlichen Zulassung ermöglichen. Zwei monoklonale Antikörper stehen seit Mai 2021 respektive September 2021 zur Therapie zur Verfügung. Weitere sind in finalen klinischen Studien. Rechtzeitig eingesetzt, können sie schwere Verläufe und die Hospitalisierung verhindern.

Antwort des Bundesrates.