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21.3093 · Interpellation · 2021-03-08

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Karriere des Schweizer Diplomaten Pierre Krähenbühl als Generalkommissar des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) fand im Jahr 2019 ein jähes Ende. Schuld daran waren Vorwürfe, die sich als weitgehend unbegründet herausstellten, wie eine Dokumentation des Schweizer Fernsehens vor Kurzem gezeigt hat.

Es kann vorkommen, dass aus scheinbar unerklärlichen Gründen wichtige Informationen, die eigentlich veröffentlicht werden sollten, vertraulich bleiben. Dies geschah im Jahr 2020 mit den Ergebnissein einer von UN-Generalsekretär António Guterres in Auftrag gegebenen Untersuchung zu den schweren Vorwürfen gegen den Schweizer Diplomaten Pierre Krähenbühl.

Die Ergebnisse der vom UN-Generalsekretär in Auftrag gegebenen Untersuchung und der Recherchen des Schweizer Fernsehens lassen auf ein veritables Komplott gegen Pierre Krähenbühl, vor allem aber - via den Umweg über seine Person - auf ein Komplott gegen das UNRWA selbst schliessen, dessen Auflösung von einigen gewünscht wird.

Beabsichtigt der Bundesrat:

1. beim UN-Generalsekretär darauf zu bestehen, dass die Ergebnisse der Untersuchung zu Pierre Krähenbühl öffentlich und transparent gemacht werden?

2. Pierre Krähenbühl öffentlich zu rehabilitieren, falls die Untersuchung, wie kürzlich in der Presse berichtet, keine schwerwiegenden Vergehen ans Licht gebracht hat?

3. Pierre Krähenbühl zu empfangen und ihm die Rückkehr zum diplomatischen Dienst in der Schweiz oder im Ausland zu bereiten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz unterstützt das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) seit dessen Gründung 1949 finanziell. Sie verfolgt die Aktivitäten der UNRWA daher aufmerksam, insbesondere in ihrer Funktion als Mitglied der beratenden Kommission der UNRWA.

Das EDA wurde von der UNRWA am 28. Juli 2019 offiziell über die Eröffnung einer Untersuchung des UNO-Amts für interne Aufsichtsdienste (UN Office of Internal Oversight Services, OIOS) gegen mehrere hochrangige UNRWA-Bedienstete, darunter Pierre Krähenbühl, informiert. Am 6. November 2019 gab die UNO in einer offiziellen Mitteilung bekannt, es sei weder zu Betrug noch zu Veruntreuung von Geldern gekommen. Allerdings seien bei der Untersuchung Probleme im Management der UNRWA festgestellt worden. Zudem teilte die UNO mit, dass UNO-Generalsekretär António Guterres beschlossen habe, Pierre Krähenbühl zu beurlauben, bis diese Fragen geklärt seien. Am gleichen Tag nahm das EDA Kenntnis vom Entscheid Krähenbühls, von seinem Amt zurückzutreten.

Die UNRWA hat inzwischen Reformen eingeleitet, um die vor allem in den Bereichen interne Gouvernanz und Transparenz festgestellten Mängel zu beheben. Die Schweiz unterstützt diese Reformen.

Die Untersuchungsberichte des OIOS werden von der UNO als streng vertraulich eingestuft. Der Entscheid, die Berichte und ihre Schlussfolgerungen öffentlich zugänglich zu machen, liegt somit voll und ganz bei der UNO. Nach Ansicht des Bundesrates ist es jedoch wichtig, dass Transparenz geschaffen wird. Er hat die UNO daher gebeten, die Schlussfolgerungen der Berichte zu veröffentlichen (zuletzt in einem Telefongespräch zwischen UNO Generalsekretär António Guterres und Bundesrat Ignazio Cassis).

Da Pierre Krähenbühl bei der UNO und nicht beim Bund angestellt war, ist es Sache der UNO, die Massnahmen zu beschliessen, die sie gegenüber ihrem ehemaligen Mitarbeiter für angemessen erachtet. Pierre Krähenbühl war nie Teil des diplomatischen Diensts der Schweiz. Die Schweiz bietet jedoch ihre Unterstützung an, wenn Schweizerinnen und Schweizer für multilaterale Organisationen kandidieren, denen sie angehört. Dies war auch bei Pierre Krähenbühl der Fall, als er sich für das Amt des UNRWA-Generalkommissars bewarb. Pierre Krähenbühl hat bis jetzt keine weitere Unterstützung beantragt.

Antwort des Bundesrates.

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