21.3137 · Interpellation · 2021-03-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 entschieden, die Vorlage "Teilrevision des Postorganisationsgesetzes" aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung um ein wesentliches Element zu erweitern: Neben der Bestimmung, dass Postfinance keine Kredite und Hypotheken vergeben darf, soll auch die Vorgabe, dass die Post die Mehrheit an Postfinance halten muss, aus dem Gesetz gestrichen werden. Das ist zu begrüssen. Ob der Bundesrat eine Vollprivatisierung anstrebt - was klar vorzuziehen ist -, falls ja in welchem Veräusserungsszenario (Verkauf, Liquidierung, Börsengang...) und mit welchen Vorgaben an den Zeitpunkt, ist jedoch unklar. Offen ist auch, ob die (Teil-)Privatisierung und das Kreditvergaberecht zeitlich zusammenfallen müssen oder nicht. Gemäss einem Interview vom 8. Februar 2021 mit Postfinance-Chef Hansruedi Köng möchte dieser zuerst Kredite vergeben können und die Postbank erst später privatisieren. Zwar leuchtet ein, dass ein gesetzlich vorgegebener Verkaufszeitpunkt keine Rücksicht auf die Wirtschaftslage nehmen würde und die Verhandlungsposition schwächen könnte. Dieses Problem müsste jedoch anders gelöst werden, denn ein zeitliches Auseinanderklaffen zwischen Kreditvergaberecht und Privatisierung umgeht die berechtigte Forderung "das eine nicht ohne das andere", die eine Wettbewerbsverzerrung verhindern will.
Fragen:
1. Strebt der Bundesrat eine Vollprivatisierung an und was versteht der Bundesrat genau darunter? Welche Veräusserungsszenarien (Verkauf, Liquidierung, Börsengang...) sieht er als Optionen und welche bevorzugt er?
2. Welchen Wert hat die Postfinance heute? Wie beurteilt der Bundesrat die Wertentwicklung nach Bekanntgabe der Details zur Privatisierung, unter Berücksichtigung seiner bevorzugten Optionen?
3. Wie sieht der Bundesrat das zeitliche Zusammenspiel zwischen Kreditvergaberecht und Privatisierung? Sieht er die Möglichkeit über einen Mechanismus, bei dem der Kreditzugang erlaubt wird, sobald die (indirekte) staatliche Aktienbeteiligung unter einen gewissen Prozentsatz fällt?
4. Mit welchen Massnahmen und Instrumenten wird der Bundesrat sicherstellen, dass eine möglichst rasche Vollprivatisierung bei gleichzeitig grösstmöglichem Erlös erreicht wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1-4
Unter Berücksichtigung der gewichtigen Einwände im Rahmen der Vernehmlassung zu einer Teilrevision des POG in Bezug auf Verfassungsmässigkeit, Wettbewerbsneutralität, Föderalismus und Finanzmarktstabilität hat der Bundesrat am 20. Januar 2021 entschieden, dass der Eintritt von PostFinance in den Hypothekar- und Kreditmarkt mit einer Privatisierung von PostFinance ergänzt werden soll. Das Herauslösen von PostFinance aus dem Postkonzern hat grossen Einfluss auf die heute bestehenden engen betrieblichen und finanziellen Verflechtungen zwischen den verschiedenen Konzerngesellschaften mit Grundversorgungsauftrag. Vor einer Privatisierung von PostFinance muss daher die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen neu geregelt werden. Hierzu muss das Postgesetz (PG) angepasst werden.
Die Botschaft zur Teilrevision des POG befindet sich derzeit in Erarbeitung und wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2021 verabschiedet werden. Die Botschaft wird Ausführungen zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen beinhalten.
Es ist davon auszugehen, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Privatisierung von PostFinance (d.h. ein adäquater Verkaufspreis) erst gegeben sind, wenn PostFinance Hypotheken und Kredite gewähren darf und damit ein nachhaltiges Geschäftsmodell mit branchenüblichem Gewinnpotenzial aufweist. Die Weiterentwicklung von PostFinance in eine vollwertige Geschäftsbank ist damit vordringlich anzugehen.
Antwort des Bundesrates.