21.3163 · Interpellation · 2021-03-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf meine Motion 20.4517 erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motion als bereits erfüllt. Mit anderen Worten: Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die verfügbaren Instrumente und die Massnahmen, die die Verwaltungseinheiten vorgesehen haben, völlig ausreichend sind, um die Vertretung der sprachlichen Minderheiten angesichts der in den nächsten Jahren bevorstehenden Pensionierung tausender deutschsprachiger Bundesangestellten zu verbessern.
Leider teile ich diese zu optimistische Einschätzung überhaupt nicht.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Auf welche Weise plant der Bundesrat, mehr Kandidatinnen und Kandidaten der lateinischen Sprachgemeinschaft zu veranlassen, sich beim Bund zu bewerben, sodass die Vertretung der sprachlichen Minderheiten verbessert wird, wo sich die Bundesverwaltung offensichtlich bereits ausreichend als mehrsprachige Arbeitgeberin in allen Landesteilen positioniert?
2. In wie vielen der aktuellen Stellenausschreibungen (im Verhältnis zur Gesamtzahl) wird explizit darauf hingewiesen, dass die sprachlichen Minderheiten in der entsprechenden Verwaltungseinheit untervertreten sind? Ich bitte den Bundesrat, ebenfalls die Stellenbezeichnung und den Namen des Amts anzugeben.
3. Kann der Bundesrat angesichts der Garantie, dass die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens diskriminierungsfrei sind, bestätigen, dass die Vorstellungsgespräche heute in der Sprache der Bewerberinnen und Bewerber und nicht der rekrutierenden Person stattfinden?
4. Mit welchem Instrument oder welchen Instrumenten werden die Sprachkompetenzen während des Stellenbesetzungsverfahrens evaluiert?
5. Die Massnahmen, die die Departemente für die Jahre 2020-2030 geplant haben und die der Bundesrat am 20. Dezember 2019 zur Kenntnis genommen hat, enthalten keine Zahlen oder Ansätze zur Verbesserung der Vertretung der sprachlichen Minderheiten. Ist der Bundesrat daher bereit, im Verlauf des Jahres 2021 bei den betroffenen Verwaltungseinheiten zu intervenieren, falls die Tendenz bei der Rekrutierung von Kandidatinnen und Kandidaten der lateinischen Sprachgemeinschaft unter der von der Sprachenverordnung (SpV) vorgesehenen Bandbreite liegt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Förderung der Mehrsprachigkeit ist ein wichtiges Ziel des Bundesrates. Die Sprachgemeinschaften der Schweiz sollen in den Verwaltungseinheiten angemessen repräsentiert sein. Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung setzt diverse Massnahmen um, damit dieses Ziel erreicht wird.
1. Offene Stellen werden auf dem Stellenportal der Bundesverwaltung in den drei Amtssprachen veröffentlicht. Zudem werden die meisten Stellen auch in den lokalen Print- und Online-Medien publiziert, um die angestrebten Zielgruppen zu erreichen. Der gesamte Rekrutierungsprozess richtet sich nach der Vorgabe der Diskriminierungsfreiheit, um den sprachlichen Minderheiten gleiche Chancen einzuräumen. Dies wird unter anderem mit der Anwendung eines Leitfadens, der Schulung und Sensibilisierung der Verwaltungseinheiten zusätzlich unterstützt. Beim Hochschulmarketing wird mittels regionaler Präsenz bei den lateinischen Sprachregionen auf die gezielte Ansprache der Minderheiten geachtet, so dass die Diversität bei der Nachwuchsförderung sichergestellt werden kann. Das Bewerbungsaufkommen zeigt auf, dass sich genügend italienisch- und französischsprachige Kandidat/innen bei der Bundesverwaltung bewerben. Die Bundesverwaltung ist sich jedoch bewusst, dass die Anstrengungen in diesem Bereich fortgeführt werden müssen, um die Zielwerte bezüglich der Mehrsprachigkeit in allen Departementen zu erreichen.
2. Wenn eine Sprachgemeinschaft in der Verwaltungseinheit untervertreten ist, ist in der Stellenausschreibung darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Personen aus dieser Sprachgemeinschaft besonders willkommen sind. Es wird nicht ermittelt, wie häufig dieser Hinweis verwendet wird.
3. Die vom Bundesrat erlassene Weisung zur Mehrsprachigkeit verlangt von den Verwaltungseinheiten, dass die Rekrutierungsgespräche in der Sprache der Kandidatinnen und Kandidaten durchgeführt werden können. Für die Durchsetzung sind die Verwaltungseinheiten und die Linie verantwortlich. Eine Überprüfung der Umsetzung im Einzelfall erfolgt nicht.
4. Grundsätzlich wird anhand des Bewerbungsdossiers und im Rahmen des Rekrutierungsverfahrens geprüft, ob die im Anforderungsprofil definierten Sprachkenntnisse (vgl. Art. 8 Abs.1 der SpV) erfüllt werden. Die Sprachkenntnisse können zudem im Bewerbungsgespräch verifiziert werden. Nach der Anstellung erfassen die Bundesangestellten ihre Sprachkenntnisse obligatorisch anhand der Applikation. Bei einer entsprechenden Abweichung sind Entwicklungsmassnahmen zu vereinbaren.
5. Die von den Departementen für 2020-2023 geplanten Massnahmen werden nun sukzessive umgesetzt. Diese benötigen eine gewisse Zeit, bis sie Wirkung zeigen.
Die Überprüfung erfolgt im Rahmen des Reporting Personalmanagement, das dem Bundesrat und dem Parlament regelmässig Daten zur Sprachenverteilung liefert. Falls Handlungsbedarf im Hinblick auf die Zielerreichung festgestellt wird, sind Korrekturmassnahmen im operativen Bereich in den Verwaltungseinheiten möglich.
Antwort des Bundesrates.