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21.3181 · Motion · 2021-03-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen offiziellen Schweizer Gedenkort für die Opfer des Nationalsozialismus und - falls erforderlich - die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der Gedenkort soll die Erinnerung wachhalten und durch Vermittlungsarbeit das Bewusstsein für die Bedeutung von Demokratie und Rechtsstaat, insbesondere bei jungen Menschen, stärken.

Begründung

Die Katastrophe, die der Nationalsozialismus in Europa angerichtet hat, und wie die Schweiz als Demokratie davon betroffen war, drohen in Vergessenheit zu geraten. Die Zeit zerrinnt und die Zahl der Zeitzeugen wird immer kleiner. Gleichzeitig ist es unbestritten, dass die Erinnerung aufrechterhalten werden muss. Auch künftige Generationen müssen wissen, was geschah, damit sie ein Bewusstsein dafür entwickeln können, wie fragil Demokratie und Rechtsstaat sind und wozu Rassismus und Diskriminierung führen können. Bundespräsident Paremlin hat am 27. Januar 2021 in der offiziellen Botschaft der Landesregierung zum internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, wie im Jahr zuvor Bundespräsidentin Sommaruga, auf den Punkt gebracht, worum es geht: "der Opfer gedenken, neuen Gräueltaten vorbeugen".

Von 1933 bis zum Ende des II. Weltkrieges 1945 wurden Millionen Menschen Opfer einer menschenverachtenden Polititk. Dass darunter auch Schweizerinnen und Schweizer waren, ist lange kaum beachtet worden. Inzwischen ist dieser i9 Umstand durch Forschungsarbeiten dokumentiert. Gegen 1000 Schweizerinnen und Schweizer oder in der Schweiz Geborene wurde in Konzentrationslagern inhaftiert. Über 450 von ihnen haben den Holocaust nicht überlebt. Neben den Verfolgten und Ermordeten stehen auch die an der Schweizer Grenze Abgewiesenen im Zentrum. Grosse Aufmerksamkeit erhalten ebenfalls die Schweizerinnen und Schweizer, die sich dem Nationalsozialismus entgegenstellten oder sich für Verfolgte einsetzten. Die Schweiz ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken, einer interstaatlichen Einrichtung, die Regierungen und Experten zusammenbringt, um Aufklärung, Forschung und Erinnerung zu fördern und voranzutreiben. Diesem Zweck dient auch der 2005 eingeführte internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, an dem für die Schweiz seither jährlich das Präsidium des Nationalrates in einer offiziellen Ansprache Stellung bezieht. 2017/18 führte die Schweiz den Vorsitzt. Eine Projektidee der Steuerungsgruppe "Schweizer Denkmal für die Opfer des Nationalsozialismus" liegt vor und wird in den nächsten Wochen als Konzept dem Bundesrat und der Öffentlichkeit vorgelegt. (eine Gleichlautende Motion wurde von SR Jositsch im SR eingereicht)

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit bewusst, die Bevölkerung für die schrecklichen Folgen des Nationalsozialismus, namentlich des Holocaust und des tragischen Schicksals aller seiner Opfer, zu sensibilisieren und die Erinnerung wach zu halten. Dies gilt insbesondere für die jüngeren Generationen. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der historischen Forschung sowie der Bemühungen um Erinnerung, Gedenken und Prävention. Daher steht der Bundesrat auch der Schaffung eines Schweizer Gedenkortes positiv gegenüber. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wird in Zusammenarbeit mit den anderen mitinteressierten Departementen, insbesondere dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) sowie unter Einbezug der betroffenen Kantone Optionen für die Realisierung eines solchen Gedenkortes in der Schweiz inklusive geeigneter Formen der Vermittlung dem Bundesrat vorlegen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.