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21.3183 · Interpellation · 2021-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welches sind die Stakeholder, die in die Erarbeitung des neuen Aktionsplans Biodiversität eingebunden werden?

2. Wie werden insbesondere die kantonalen Naturschutzfachstellen bereits frühzeitig einbezogen?

3. Wann beginnt dieser Einbezug und wie lange soll er dauern, nachdem zwischen dem Beginn des Stakeholderprozesses 2012 und dem Beschluss zum Aktionsplan Biodiversität fünf Jahre vergangen waren und der neue Aktionsplan 2023 beschlossen werden soll?

4. Welche Lehren hat der Bundesrat aus dem damaligen Vorgehen gezogen für diesen neuen Stakeholderprozess?

Begründung

Gemäss seiner Antwort auf meine Interpellation 20.4604 will der Bundesrat auf Grund der Ende 2022 vorliegenden Wirkungsanalyse des aktuellen Plans den neuen Aktionsplan Biodiversität erarbeiten, der ab 2024 gilt. Das scheint sehr ambitioniert, nachdem die Erarbeitung des bestehenden Plans fünf Jahre gedauert hatte. Dieses Mal will der Bundesrat auch Stakeholder einbinden. Insbesondere die kantonalen Naturschutzfachstellen waren das letzte Mal nicht einbezogen worden. Zwar wurde 2015 bei den Kantonen eine Vorkonsultation zu einem Aktionsplans Biodiversität mit rund 70 Massnahmen bei den Kantonen durchgeführt. Doch was der Bundesrat zwei Jahre später verabschiedete, hatte mit den zur Vernehmlassung gestandenen Massnahmen höchstens am Rand etwas zu tun. Und dieser Vorkonsultation folgte nie eine eigentliche Konsultation. Die kantonalen Naturschutzfachstellen, die einen grossen Teil der Arbeit für die Biodiversität leisten, sahen bis zur Veröffentlichung offenbar nichts mehr vom besagten Aktionsplan. Es ist dringend nötig, dass die fachliche Expertise und die Erfahrung der Naturschutzfachstellen betreffend die Umsetzung von Schutzmassnahmen im Bereich Biodiversität dieses Mal von Beginn weg umfassend angehört und einbezogen werden. Ein Stakeholderprozess zu einem Projekt dieser Grössenordnung, der diesen Namen verdient, braucht jedoch Zeit. Seine Planung und Umsetzung müsste längst begonnen habe

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat wird Ende 2022 die Wirkungsanalyse der ersten Umsetzungsphase des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) zur Kenntnis nehmen und darauf gestützt 2023 über die zweite Umsetzungsphase bis 2027 beschliessen. Das federführende Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird bei der Vorbereitung dieser zweiten Umsetzungsphase des AP SBS eng mit den anderen Bundesämtern zusammenarbeiten und die Kantone als wichtigste Umsetzungspartner einbeziehen. Weiter werden verwaltungsexterne Stakeholder aus verschiedenen Themenbereichen zur Mitwirkung eingeladen werden.

2. Bereits heute besteht ein enger Austausch des BAFU mit den Naturschutzfachstellen sowie beispielsweise mit den kantonalen Ämtern und Fachstellen für Wald, Wildtierschutz und Jagd, Fischerei, Gewässer und Bodenschutz. Dieser Austausch wird für die Umsetzung der Massnahmen des aktuellen Aktionsplans und für die Erarbeitung des neuen Aktionsplans genutzt.

3. Die bisher gemachten Erfahrungen aus der Erarbeitungsphase ab 2012 sowie aus den seit 2019 laufenden Pilotprojekten und Massnahmen des Aktionsplans erlauben einen zielgerichteten Prozess zur Erarbeitung der nächsten Phase des Aktionsplans. Die Arbeiten für die zweite Umsetzungsphase (2023-2027) inklusive des Einbezugs der Stakeholder sind derzeit in Vorbereitung.

4. Zur Erarbeitung der Massnahmen für einen AP SBS wurden ab 2012 in einem breit angelegten, partizipativen Prozess rund 650 Vertreterinnen und Vertreter aus der Bundesverwaltung sowie aus Kantonen, Gemeinden, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Interessensverbänden und Umweltorganisationen einbezogen. Dieses Vorgehen hat zwar zur Sensibilisierung in Bezug auf die Biodiversität beigetragen. Bei den Stakeholdern wurden aber auch Erwartungen bezüglich Anzahl und Ausrichtung der notwendigen Massnahmen geweckt, denen der Bund in der Folge nicht gerecht werden konnte. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses für eine allfällige nächste Phase gilt es deshalb, gegenüber den Stakeholdern den Rahmen des partizipativen Prozesses sowie dessen Ziele von Beginn weg klar aufzuzeigen, so dass nicht falsche Erwartungen geweckt werden.

Antwort des Bundesrates.