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21.3204 · Interpellation · 2021-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

m Februar 2019 sind die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G versteigert worden. Diese Pionierleistung der Schweiz in Europa wurde damals als grosser Erfolg bewertet. Heute, mehr als zwei Jahre später, ist die Bilanz aber bestürzend. Wir sind noch weit davon entfernt, schweizweit über ein leistungsfähiges 5G-Netzwerk zu verfügen. Laut Medienberichten lässt sich dieser Missstand zumindest teilweise durch ungerechtfertigt lange Behandlungen von Baugesuchen durch gewisse Kantone, bzw. Gemeinden erklären. Offenbar haben einige dieser Körperschaften entschieden, keine Baubewilligungen für 5G-Antennen zu erteilen. Ein Grossteil der Gesuche wurde somit gar nicht bearbeitet. Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:

1. Hat der Bundesrat von der bewusst passiven und verzögernden Haltung gewisser kommunaler und kantonaler Baubehörden Kenntnis?

2. Was hat er bis jetzt unternommen, um diese Missstände zu korrigieren, und wie will er in den nächsten Monaten sicherstellen, dass wieder Rechtssicherheit herrscht?

3. Der Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung ist Sache des Bundes. Sind die Moratorien einiger Kantone deshalb rechtswidrig? Was hält der Bundesrat von diesen Moratorien?

4. Was unternimmt der Bundesrat, damit die mit der Erteilung der Frequenzen verbundenen Rechte der Telekomfirmen eingehalten werden?

5. Nun, da die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen vorliegt, kann man davon ausgehen, dass die Schweiz beim Aufbau eines leistungsfähigen 5G-Netzes seine Rückstände aufholen wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Zuständig für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen sind die Kantone. Für die Beurteilung, ob die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne erteilt werden kann, wenden die Kantone neben dem Umweltrecht des Bundes auch kantonale bau- und planungsrechtliche Bestimmungen an. Dem Bundesrat ist bekannt, dass 5G-Antennen in einzelnen Kantonen oder Gemeinden nicht oder nur zurückhaltend bewilligt wurden.

2) Der Bundesrat hat im April 2019 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) so geändert, dass der Aufbau der 5G-Netze unter Wahrung des Schutzes der Bevölkerung erfolgen kann. Diese stellt die Grundlage für eine schweizweit einheitliche Beurteilung von 5G-Mobilfunkantennen dar. Zudem hat das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) bereits im Februar 2020 eine Messmethode für die Strahlung von 5G-Basisstationen publiziert. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im Februar 2021 eine Vollzugshilfe zur Beurteilung von adaptiven Antennen verabschiedet. Diese löste eine vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bereits 2019 empfohlene Übergangslösung für diese Antennen ab.

3) Der in einzelnen Kantonen und Gemeinden diskutierte Verzicht auf Bewilligungen von Mobilfunkantennen kann nicht mit dem Umweltrecht des Bundes begründet werden. Das haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bereits am 3. Mai 2019 in einem Schreiben an die Kantone festgehalten: Der Bund regelt den Schutz der Bevölkerung vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung (NIS) abschliessend. Deshalb besteht kein Raum für zusätzliche kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. Die angepasste Vollzugshilfe zu den adaptiven Antennen ist so ausgestaltet, dass das heutige Schutzniveau erhalten bleibt. Die Grenzwerte, die für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zentral sind, bleiben unverändert.

4) Mit der angepassten Vollzugshilfe schafft der Bund Klarheit für die Bewilligungsbehörden und verbessert die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes. Kantone und Gemeinden können damit Gesuche für alle Mobilfunkanlagen rechtssicher beurteilen. Den Mobilfunkanbieterinnen steht es wie bisher offen, negative Entscheide der Kantone oder Gemeinden gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Bund hat weder die Kompetenz, einen negativen Entscheid anzufechten, noch kann er Einfluss nehmen auf ein Bewilligungsverfahren.

5) Mit der Vollzugshilfe schafft der Bund Rechtssicherheit für die Weiterentwicklung leistungsfähiger Schweizer 5G-Netze. Diese ermöglicht es nun den Betreibern, die Vorteile der adaptiven Antennen zu nutzen und die Digitalisierung der Schweiz voranzutreiben.

Antwort des Bundesrates.