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21.3209 · Interpellation · 2021-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Partielle Lockdowns, abgesagte Kurse, Abbau von Gelegenheitsjobs, Streichung von Lehrstellen, Praktika und Ausbildungen, Verschiebung von Prüfungen und sogar ganze Semester ohne Präsenzunterricht: All dies hat das vergangene Jahr geprägt. Heute erleben die jungen Menschen eine beispiellose Krise, die sich auf ihren Bildungsweg, ihr Sozialleben, ihre Motivation und letztlich auch auf ihre Zukunftsplanung auswirkt.

Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:

1. Über welche Daten zur Prekarisierung von jungen Menschen und Studierenden verfügt der Bundesrat?

2. Hat der Bundesrat die finanziellen Verluste beziffert, die jungen Menschen aufgrund des Verlusts von Arbeitsplätzen und Arbeitsstunden entstehen? Welche wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen (dazu gehört die psychische Gesundheit) Auswirkungen haben diese Einkommenseinbussen auf die jungen Menschen?

3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Massnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Covid-19-Virus auf junge Menschen ausreichen?

4. Über welche Daten zur Verzögerung der Ausbildung (im Rahmen von Lehren, Hochschulen und Praktika) von jungen Menschen und zu den damit zusammenhängenden Auswirkungen verfügt der Bundesrat?

5. Beobachtet der Bundesrat einen Anstieg der Behandlungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bereich der psychischen Gesundheit?

6. Stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, damit die Behandlungen von jungen Menschen im Bereich der psychischen Gesundheit innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens und in vertretbarer Qualität gewährleistet werden können?

7. Sieht der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Unterstützung der jungen Menschen vor? Welche und in welchem Zeitrahmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat experimentelle Erhebungen zur subjektiven Einschätzung der Lebensbedingungen in der Schweiz zu Beginn der Pandemie publiziert, dies auch in der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen. Diese Erhebungen werden Ende 2021 aktualisiert. Die Sozialhilfeempfängerstatistik liefert ebenfalls ab Ende 2021 ausführliche Informationen zur Prekarität in der Bevölkerung (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation 20.4687 Crottaz. Wie beeinflusst die Covid-19-Krise zahlenmässig die kantonale Sozialhilfe?). Die Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen (EHA) liefert 2022 Informationen zu den finanziellen und psychischen Schwierigkeiten Studierender sowie zu ihrer Inanspruchnahme von finanzieller, materieller oder psychologischer Unterstützung in Zusammenhang mit der Covid-19-Krise.

2. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des BFS verringerte sich die Erwerbstätigenquote der 15- bis 24-jährigen Bevölkerung 2020 gegenüber 2019 um 1,7 Prozentpunkte (inkl. Lehrlinge). Der Anteil Jugendlicher in Ausbildung erhöhte sich um 1,6 und jener in Erwerbslosigkeit gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) um 0,3 Prozentpunkte. Zudem wirkte die Kurzarbeit einem Anstieg der Erwerbslosigkeit entgegen. Gemäss SAKE verringerte sich die wöchentliche Arbeitszeit der 15- bis 24-jährigen Erwerbstätigen um 2,6 Prozent (alle Altersgruppen - 3,8 %). Für eine Quantifizierung der finanziellen Einbussen fehlen verschiedene statistische Angaben.

3. Die bestehenden Instrumente der Arbeitslosenversicherung (ALV) wurden ab Anfang März 2020 durch zahlreiche, teils vorübergehende Massnahmen für Jugendliche ergänzt. So können Unternehmen trotz Kurzarbeit Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger weiterbeschäftigen und neue Lernende einstellen, und Lernende sowie deren Betreuungspersonen können Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Die Bezügerinnen und Bezüger von Arbeitslosenentschädigung erhielten von März bis August 2020 bis zu 120 und von März bis Mai 2021 bis zu 66 zusätzliche Taggelder zugesprochen.

Der Lehrstellenmarkt zeigt sich krisenresistent. Die Task Force "Perspektive Berufslehre", die Bund, Kantone und Sozialpartner vereint, wurde im Mai 2020 eingesetzt, damit möglichst viele Jugendliche eine Lehrstelle finden können. Es gibt angebots- und nachfrageseitig bewährte Massnahmen. Das Förderprogramm "Lehrstellen Covid-19" unterstützt die Berufsbildungspartner. Nicht weniger als 70 Gesuche aus allen Regionen des Landes sind beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eingegangen. Die ALV und die Berufsbildung verfügen somit über bewährte Instrumente, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abzufedern.

Die finanzielle Unterstützung für Studierende in prekären Verhältnissen liegt in der Verantwortung der Hochschulen und der Kantone. Schon vor der Pandemie gab es an allen Einrichtungen Unterstützungsmassnahmen (Stipendien, Ermässigung der Studiengebühren, Wohngeld usw.). Angesichts der Pandemie hat die Hälfte der Hochschulen zusätzliche Instrumente zur Unterstützung der Studierenden erarbeitet (z. B. Solidaritätsfonds, Überarbeitung der Stipendienregelungen usw.), auch mit privaten Stiftungen, Spenderinnen und Spendern.

4. Das monatliche Monitoring der Task Force "Perspektive Berufslehre" bei den Kantonen zeigt, dass die Ausbildungsziele grossmehrheitlich erreicht werden können.

Bei den Hochschulen werden die Auswirkungen der Pandemie auf die Studiengänge derzeit ermittelt. Laut swissuniversities deuten die ersten Auswertungen der Hochschulen nicht auf eine signifikante Zunahme der Abbrüche gegenüber den Vorjahren hin.

5. Der Bundesrat hat aufgrund der Rückmeldungen der Leistungserbringer eine Zunahme der kinderpsychiatrischen Behandlungen festgestellt. Dadurch hat sich die bereits vor der Pandemie bestehende Versorgungslage verschärft.

6. Der Mangel an kinderpsychiatrischen Ressourcen bestand schon vor der Pandemie und hat sich seither wahrscheinlich noch verstärkt. Die Gewährleistung der Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit liegt hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone.

Um den Zugang zu den psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen während der Corona-Krise zu erleichtern, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Empfehlungen 1) für temporäre Lösungen zur Abrechnung von Konsultationen auf räumliche Distanz anstelle von Konsultationen in der Praxis oder bei den Patientinnen und Patienten zuhause erlassen. Um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu verbessern, hat der Bundesrat zudem eine neue Regelung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verabschiedet, die am 1. Juli 2022 in Kraft treten soll 2).

7. Der Bund unterstützt bestimmte niedrigschwellige Unterstützungsangebote finanziell, um die Hilfeleistungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern zu erweitern. Zudem gelten für Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr weniger strenge Massnahmen in den Bereichen Sport, Kultur und Unterhaltung. Darüber hinaus ist der Bundesrat bestrebt, die Schliessung der Schulen so weit wie möglich zu vermeiden. Der Bund verfolgt auch die Entwicklung der Eingliederung von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt genau und wird eine Verstärkung oder Ausweitung der Massnahmen prüfen, wenn die Situation dies erfordern sollte.

1) https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/mt/k-und-i/aktuelle-ausbrueche-pandemien/2019-nCoV/covid-19-faktenblatt-ambulant-leistungserbringer.pdf.download.pdf/COVID%2019-Faktenblatt%20Kosten%C3%BCbernahme%20ambulante%20Leistungserbringer_Verl%C3%A4ngerung%20ab%201.3.2021%20(deutsche%20Version%20f%C3%BCr%20Publikation).pdf

2) Änderung KVV und KLV betreffend Neuregelung der psychologischen Psychotherapie (admin.ch)

Antwort des Bundesrates.

Junge Menschen und Covid-19. Welche Folgen für ihre Gegenwart und Zukunft? | Lexipedia | Lexipedia