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21.3270 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das BAKOM betreibt eine Datenbank, in der Mobilfunk-, Rundfunk- und Richtfunksender erfasst sind. Lediglich ein kleiner Ausschnitt dieser Daten wird in GIS-Karten des Bundes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. So können sich Interessierte minimal über Senderstandorte informieren. Weiteres muss beim BAKOM und den kantonalen oder örtlichen Behörden aufwendig erfragt werden. Die kantonalen NIS-Stellen verfügen hingegen über eine Software, mit der sie manuell umfassend Informationen aus der Senderdatenbank im Rahmen ihrer Vollzugstätigkeit abfragen können. Es handelt sich um Informationen aus öffentlich aufgelegten Baugesuchsunterlagen.

Seit Jahren hält sich Kritik an dieser Datenbank. Der Zugang für die Öffentlichkeit sei viel zu restriktiv und der tatsächliche Betriebszustand von Sendern werde nicht korrekt oder erst mit tolerierter mehrwöchiger Verspätung abgebildet. Die Betreiber würden diese Datenbank nahezu beliebig und kaum verifiziert mit Daten speisen. Es entstehe der Eindruck, dass die heute üblichen Mittel zur Automatisierung nicht ausgeschöpft würden. Ein entsprechend konzipiertes IT-System könnte den Verwaltungsaufwand zwischen Bund, Kantonen und Betreibern erheblich optimieren und gleichzeitig die gesetzlichen Forderungen erfüllen sowie die berechtigten Informationsbedürfnisse breiter Kreise befriedigen.

Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Was für rechtliche, organisatorische, technische und finanzielle Grundlagen müssten geschaffen werden, dass sämtliche Informationen über Funksender umfassend und aktuell (in einem ersten Schritt statisch und später möglichst real-time) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten?

2. Könnten Informationen über weitere Sendertypen wie beispielsweise für Polycom, Telepager, konzessionierten Amateurfunk etc. in der Datenbank öffentlich zugänglich gemacht werden?

3. Ist der Bundesrat bereit, ein entsprechendes IT-Projekt zu lancieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM betreibt mehrere Datenbanken über Funkdienste in der Schweiz. Darunter eine über den Mobilfunk (sog. "Antennendatenbank"), eine über den Rundfunk und eine über die Richtfunkstrecken.

Die Mobilfunkbetreiberinnen sind gestützt auf ihre Funkkonzession verpflichtet, dem BAKOM in Abständen von 2 Wochen die aktualisierten Betriebsdaten aller von ihnen betriebenen Funkanlagen zu liefern. Die gesammelten Daten dienen dem BAKOM dazu, seine fernmelderechtliche Konzessionsaufsicht wahrzunehmen und die Einhaltung der Konzessionsbedingungen zu überprüfen.

Nebst den Betriebsdaten fliessen auch Baubewilligungsdaten in die Antennendatenbank. Diese Informationen wurden - im Gegensatz zu den Betriebsdaten - im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Gesamtheit dieser Daten erleichtert den kantonalen NIS-Fachstellen die Überprüfung des NIS-konformen Betriebs der Mobilfunkanlagen (Abgleich zwischen Baubewilligungs- und Betriebsdaten). In Bezug auf die Baubewilligungsdaten fungiert das BAKOM lediglich als "Host" für die kantonalen NIS-Fachstellen. Der Zugriff auf die Antennendatenbank ist entsprechend mittels Zertifikaten eingeschränkt: so erhält jeder Kanton nur Zugang auf die Daten seines Kantonsgebiets sowie auf einen gewissen Grenzperimeter des Nachbarkantons.

Ein Teil dieser Daten wird gestützt auf Art. 24f des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) auf der Übersichtskarte "Karten der Schweiz - map.geo.admin.ch" veröffentlicht. So sind bereits heute sämtliche Antennenstandorte mit Angabe der X- und Y-Koordinaten, der verwendeten Funktechnik und der Sendeleistung elektronisch zugänglich und stehen zum Download zur Verfügung. Art. 24f FMG verlangt bei Auskünften durch das BAKOM eine Interessenabwägung im Einzelfall. Wenn die Öffentlichkeit zu den Datenbanken des BAKOM umfassenden Zugang erhalten will, müsste Art. 24f FMG angepasst werden. Im Rahmen der kürzlich erfolgten Revision des Fernmeldegesetzes, welches am 1. Januar 2021 in Kraft trat, wurde diese Frage nicht diskutiert.

Unabhängig davon werden im Fachgremium "Austauschplattform Mobilfunk der Zukunft" gegenwärtig Fragen betreffend einer Ausweitung des Zugangs zu den Angaben in der Antennendatenbank des BAKOM vertieft geprüft. Dabei wird insbesondere dem Bedürfnis der Bevölkerung nach mehr Transparenz rund um den Ausbau der 5G-Netze Rechnung getragen. Das BAKOM teilt diese Einschätzung und steht diesbezüglich in Kontakt mit den drei Mobilfunkbetreiberinnen.

2. Funkanwendungen in den Bereichen Polycom sowie Telepaging werden in erster Linie von Blaulichtorganisationen (Polizei, Sanität und Feuerwehr), der Armee und dem Grenzwachkorps (GWK) eingesetzt. Eine mögliche Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz steht einer öffentlichen Zugänglichmachung dieser Funkanwendungen entgegen.

Im Bereich des Amateurfunkdienstes sind die Nutzer berechtigt, ihre Sende- und Empfangsanlagen mobil auf dem gesamten Gebiet der Schweiz zu verwenden. Die Erhebung von Amateurfunkanlagen und eine grafische Darstellung von nicht stationären Sende- und Empfangsanlagen ist nicht vorgesehen.

3. Bereits heute betreibt das BAKOM sämtliche Datenbanken als zentrale Anlaufstelle, um den Aufbau paralleler Datenbanken zu vermeiden. Dadurch wird der Aufwand der Funkkonzessionärinnen und der Verwaltungsaufwand der Behörden (BAKOM, BAFU, kantonale NIS-Fachstellen) minimiert. Die bestehende IT-Infrastruktur entspricht dem Stand der Technik und wird laufend ausgebaut und modernisiert. Der freie und umfassende Zugang zu diesen Datenbanken ist mit Blick auf die geltende Rechtsgrundlage, die eine Interessenabwägung im Einzelfall erfordert, nicht konform (vgl. Antwort zu Frage 1).

Antwort des Bundesrates.