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21.3344 · Motion · 2021-03-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen verbindlichen nationalen Umwelt-, Sozial- und Governance-Standard (ESG-Standard) zu entwickeln, allenfalls zu übernehmen und zu erweitern. Dieser ist einerseits so zu gestalten, dass sowohl der sozialen als auch der ökologischen Nachhaltigkeit Rechnung getragen wird, während eine gegenseitige Kompensation nicht möglich sein darf. Um den Schweizer Finanzplatz international führend zu positionieren, hat der Standard ambitioniertere Kriterien zu beinhalten als vergleichbare nationale und länderübergreifende Standards im europäischen Raum.

Begründung

Für einen zukunftsfähigen, nachhaltigen Finanzplatz soll die Schweiz verbindliche und ambitiöse Kriterien definieren. Gemäss Stellungnahme des Bundesrats vom 25. November 2020 auf die Interpellation 20.4189 "Für einen sauberen Finanzplatz. Messung und Offenlegung von Klimarisiken" berücksichtigt die FINMA lediglich klimabezogene Finanzrisiken und nicht die Klimaverträglichkeit der Anlagen.

Höhere Ansprüche haben sicherzustellen, dass sämtliche Kriterien (Umwelt-, Sozial- und Governance, ESG) berücksichtigt werden. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass einzelne Kategorien nicht durch andere kompensiert werden dürfen. Die Finanzpolitik muss gleichermassen sozial- wie umweltverträglich sein.

Es gilt dafür zu sorgen, dass Schweizer Finanzinstitute keine Geschäftstätigkeiten oder Investitionen mit und in Unternehmen tätigen, welche eine bestimmte Zielgrösse dieses ESG-Standards nicht erreichen. Ein solcher Ausschluss von Investitions- und Geschäftstätigkeiten von ungenügend bewerteten Unternehmen entspricht dem Ansatz des Negativ Screening, welches der Bundesrat als möglichen Ansatz für nachhaltiges Investieren identifiziert (Bericht des Bundesrats, Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz, 24. Juni 2020, S. 12).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Ziel der Politik des Bundesrates ist, wie in seinem Bericht vom 24. Juni 2020 "Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz" dargelegt, dass sich der Finanzplatz Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiterentwickelt und einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leistet. Dabei setzt der Bundesrat auf Rahmenbedingungen, die zu grösserer Transparenz und einer adäquaten Bepreisung von Risiken führen. In diesem Zusammenhang wurde das EFD beauftragt, eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft zu erarbeiten sowie bis im Herbst 2021 bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanzmarktrecht vorzuschlagen, welche das sogenannte Greenwashing bzw. das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit verhindern. Mit dem Postulat 19.3966 hat der Ständerat den Bundesrat zudem beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, wie die Schweiz ein Ziel des Übereinkommens von Paris, nämlich die Finanzmittelflüsse klimaverträglich auszurichten, erreichen kann. Der Bericht soll dem Parlament im Herbst 2021 vorliegen.

Ein staatlich verordneter Ausschluss von Geschäftstätigkeiten und Investitionen der Finanzinstitute aufgrund eines ESG-Standards wäre jedoch ein sehr weitgehender Eingriff in die wirtschaftliche Tätigkeit und die Wirtschaftsfreiheit. Ein so angewandter ESG-Standard bliebe zudem starr, unvermeidbar unscharf und äusserst komplex. Es wären diverse Branchen der Schweizer Wirtschaft stark betroffen, inklusive der Im- und Exportsektoren, und es käme einer Bevormundung von Investoren gleich. Der Bundesrat erachtet es deshalb als effektiver, auf marktwirtschaftliche Instrumente zu setzen. Zudem wäre ein isolierter Schweizer Standard angesichts der wirtschaftlichen Verflochtenheit mit verschiedenen Nachteilen verbunden.

Der Bundesrat verfolgt die weiteren Entwicklungen in der Branche und international, namentlich in der EU (bspw. im Bereich der Taxonomie und Offenlegung) eng und bezieht diese in seine weiteren Vertiefungsarbeiten ein. Dazu gehören auch Nachhaltigkeitsstandards und -ratings sowie Methoden zur Erhebung und Bewertung von Nachhaltigkeit im Finanz-/Privatsektor bzw. zur Mess- und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsbemühungen durch Unternehmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.