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21.3379 · Interpellation · 2021-03-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zeigen die ersten Impfphasen deutlich, dass die Impfungen positiv und nützlich sind.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie werden nach den über 75-Jährigen und den über 65-Jährigen die priorisierten Zielgruppen festgelegt? Geschieht dies nur nach Altersgruppen? Oder auch nach Risikogruppen und wenn ja, nach welchen?

2. Sollten in diesem Zusammenhang nicht auch priorisierte Berufsgruppen festgelegt werden, zum Beispiel diejenigen, die im Bereich der öffentlichen Sicherheit und des Bevölkerungsschutzes tätig sind (Polizei, Feuerwehr, Ambulanz, Armee, Zivilschutz usw.)?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss Impfstrategie sollen die folgenden vier Zielgruppen die Covid-19 Impfung prioritär erhalten:

1.1. Besonders gefährdete Personen (Personen ab 65 Jahren und Erwachsene mit Vorerkrankungen)

1.2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt / Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen

1.3. Enge Kontakte (erwachsene Haushaltsmitglieder oder pflegende Angehörige) von besonders gefährdeten Personen

1.4. Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (mit altersdurchmischten Bewohnenden; wie bspw. Behindertenheime, Gefängnisse, etc.)

Danach soll die breite Bevölkerung, sprich die Gruppe 5, Zugang zur Impfung erhalten. Diese Priorisierungsempfehlung gilt als Grundlage für die nationale Impfstrategie. Die weitere Priorisierung innerhalb dieser Zielgruppe(n) und die eigentliche Impfung liegt in der Kompetenz der Kantone. Sie sind für die bedarfsgerechte Verteilung zuständig und teilen die Impfstoffe innerhalb ihres Gebiets den jeweiligen Kategorien zu.

Gemäss der angepassten Impfstrategie (Stand 14.04.2021), können enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen (Zielgruppe 3) und alle weiteren Erwachsenen (Zielgruppe 5) unter 65 Jahren, sofern genügend Impfstoff vorhanden ist, gleichzeitig in altersabsteigenden Gruppen geimpft werden. Zielgruppe 4 (Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko) soll die Impfung weiterhin separat pro Einrichtung angeboten werden (z. B. durch mobile Equipen), sobald die Impfzielgruppe 2 erreicht wurde.

2. Die Covid-19-Impfstrategie ist ausschliesslich medizinisch und epidemiologisch begründet und sieht daher keine Priorisierung bestimmter Berufsgruppen aufgrund ihrer Rolle im Bevölkerungsschutz vor. Selbstsprechend ist, dass innerhalb der 4 Impfgruppen auch diverse Berufsgruppen eingeschlossen sind (Gesundheits- und Pflegepersonal, medizinisches Personal, Betreuungspersonal uam.). Der Bundesrat schätzt den Beitrag der öffentlichen Dienste sehr und ist sich bewusst, dass gewisse Berufsgruppen in ihren Einsätzen exponiert sein können. In den letzten Monaten der Pandemie wurden jedoch keine ernsthaften Personalengpässe ausserhalb des Gesundheitssektors beobachtet, die diese wesentlichen Dienste gefährdet hätten. In diesem Zusammenhang bleibt die Einhaltung der allgemeinen Hygiene-, Masken- und Abstandsregeln unerlässlich, um den Schutz der Personen im Einsatz zu gewährleisten.

Antwort des Bundesrates.

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