21.3382 · Interpellation · 2021-03-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass in der Medienbranche der Frauenanteil auf Kaderniveau erhöht wird? Wenn ja, wie?
2. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit einer verbindlichen Quotenregelung von 30 Prozent im Kader (Ressort- und Redaktionsleitung) der Medienhäuser, die Medienfördergeldern erhalten? Zum Beispiel ab einer gewissen Höhe Fördergelder.
3. Wie steht er einer GAV-abhängigen Medienförderung gegenüber? Oder sieht er sonstige Wege, die Fördermittelempfänger für mehr Diversity in die Pflicht zu nehmen?
4. Wird er sich beim Verlegerverband für entsprechende GAV-Verhandlungen einsetzen?
Begründung
Anfang März haben 78 Journalistinnen der TX Group einen Brief an die Geschäftsleitung und Chefredaktion unterzeichnet, in dem es heisst, dass bei Tamedia Frauen "ausgebremst, zurechtgewiesen oder eingeschüchtert" würden. Zudem würden Frauen weniger gefördert und schlechter entlohnt. Die Probleme seien strukturell, weshalb erneut mehrere talentierte Frauen gekündigt hätten. Diese umfangreich dokumentierten Anschuldigungen sind aus mehreren Gründen höchst problematisch. Ein strukturell sexistisches Arbeitsklima ist ganz grundsätzlich nicht mehr tragbar und zu verurteilen. Esi ist normalerweise Sache der Arbeitgeber*innen, diesen Vorwürfen nachzugehen und angemessene Massnahmen einzuleiten. Im Falle der Vorwürfe innerhalb der TX Group präsentiert sich die Lage jedoch anders. Dank der staatlichen Medienförderung erhält die TX Group jährlich Fördergelder vom Staat. Aufgrund dieses Umstands ist es legitim, dass der Bundesrat und das Parlament auch arbeitsrechtliche Kriterien formulieren, die bei Erhalt von staatlichen Medienfördergeldern eingehalten werden müssen.
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1, 2 und 4
Der Bundesrat misst der Chancengleichheit von Frau und Mann wie auch ihrer je angemessenen Vertretung in Führungspositionen eine grosse Bedeutung zu. Sowohl die Förderung der Chancengleichheit als auch die Förderung der Diversität bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind seiner Meinung nach Teil einer zeitgemässen Arbeitswelt und Unternehmenskultur.
Um die in der Bundesverfassung verankerte Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, hat das Parlament auf Vorschlag des Bundesrates im Aktienrecht geschlechtsspezifische Schwellenwerte von 30 Prozent für den Verwaltungsrat und 20 Prozent für die Geschäftsleitung eingeführt (OR Art. 734f). Diese Bestimmung gilt für grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und damit auch für alle Medienunternehmen, die diese Bedingung erfüllen. Die Bestimmung ist seit Anfang dieses Jahres mit einer Übergangsfrist von 5 bzw. 10 Jahren in Kraft.
Die Gestaltung der Arbeitswelt liegt in erster Linie in der Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beziehungsweise der Sozialpartner. Dazu gehört auch der Umgang mit Gleichstellung und Diversität, was primär eine Frage der Unternehmenskultur ist. Solche Themen sind Gegenstand von arbeitsrechtlichen Massnahmen, die zum Beispiel im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrages geregelt werden.
Was die Gleichstellung im Erwerbsleben anbelangt, so haben sich Medienunternehmen wie alle anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG, SR 151.1) zu halten, das unter anderem ein Diskriminierungsverbot umfasst.
Frage 3
Die geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Medienförderung sehen keine spezifischen Förderkriterien zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen vor. Weder die indirekte Presseförderung noch das künftige Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien knüpfen die finanzielle Unterstützung an Vorgaben zur Chancengleichheit und Diversität. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) schreibt die Einhaltung der Arbeitsbedingungen der Branche als Konzessionsvoraussetzung für Lokalradios und Regionalfernsehen vor. Spezifischere Vorgaben umfasst das RTVG nicht.
Antwort des Bundesrates.