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Transparenz-, Governance- und Kostenfragen stellen sich bei der Verwaltung der AHV-Gelder

21.3394 · Interpellation · 2021-03-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Diese Interpellation wirft Fragen zur Vermögensverwaltung der AHV, IV und EO Fonds durch Compenswiss - eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes - auf.

1.1. Folgende Frage wurde in der Fragestunde der dritten Woche der Frühlingssession 2021 vom EDI nicht beantwortet (21.7319):

2019 lagen die Personalkosten von Compenswiss bei 13,3 Millionen (Geschäftsbericht 2019, S. 32). Da es bei Compenswiss 56,3 Vollzeitstellen gab, lag der Durchschnittsaufwand pro Stelle bei 236 000 Franken Ist dieser Durchschnittsaufwand mit demjenigen ähnlicher Institutionen (SUVA, Publica, usw.) vergleichbar? Wenn nein, ist es angebracht, dass eine Sozialversicherung wie die AHV derartige Löhne zahlt?

1.2. Weiter steht auf S. 32 des Geschäftsberichtes 2019, dass es zusätzlich zu den Kosten der Vermögensverwaltung noch Kosten gibt, die direkt im Preis der gekauften Titel eingerechnet sind. Diese sind in den Schwankungen der Investitionen inbegriffen und belasten damit die Rendite der Anlagen. Für was sind diese zusätzlichen Kosten und wie hoch sind sie? Sollte Compenswiss diese Kosten aus Transparenzgründen nicht ausdrücklich und umfassend im Geschäftsbericht ausweisen?

1.3. Wie werden die Transaktionsgebühren und die Entschädigungen der Broker, die im Rahmen der durch Compenswiss intern verwalteten Mandate beauftragt werden, verbucht? Wie hoch sind diese Kosten? Werden diese Kosten im Geschäftsbericht 2019 ausgewiesen? Falls ja, wo?

2. Auch die Frage 21.7348 wurde unvollständig beantwortet:

Artikel 10 Absatz 4 des Ausgleichsfondsgesetzes schreibt vor, dass die Revisionsstelle von Compenswiss (welche Ernst & Young ist) Zugang zu den Ergebnissen der externen Revision der Depotbank UBS (welche ebenfalls Ernst & Young ist) haben muss. Im Klartext bedeutet dies, dass Ernst & Young Ernst & Young informieren muss. Im Fall von Compenswiss und UBS ist eine weitere Folge von Artikel 10 Absatz 4, dass sofern dies vertraglich vorgesehen ist, Ernst & Young Ernst & Young mit zusätzlichen Prüfungen beauftragen kann. Findet der Bundesrat wirklich, dass die Governance gegeben ist?

3. Auch folgende Frage wurde nicht beantwortet (21.7349):

Ist es im Vergleich zu anderen institutionellen Anleger*innen üblich, fast 70 Prozent des Vermögens in ausländische Wertpapiere und Währungen zu investieren, wie dies der Fall bei Compenswiss ist? Könnte man das Parlament informieren, wie es bei der SUVA und Publica aussieht?

Stellungnahme des Bundesrates

1.1 Die Personalverordnung der compenswiss (SR 831.192.11) inklusive die Lohnbänder unterliegt der Genehmigung durch den Bundesrat. Compenswiss beschäftigt hauptsächlich hochqualifizierte Fachkräfte, welche unter anderem über fundierte Kenntnisse der Finanzmärkte, aller relevanten Anlageklassen, in der institutionellen Vermögensverwaltung sowie im Risikomanagement und in der Compliance aufweisen müssen. Die Art und Anzahl der Stellen bei compenswiss unterscheidet sich damit von denjenigen bei SUVA und PUBLICA, weshalb ein Vergleich des Durchschnittsaufwands pro Stelle nicht zweckmässig ist. Betreffend die Geschäftsleitungen ist dem Bericht des Bundesrates an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über die Verhältnisse in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten vom Juni 2020 (Kaderlohnreporting 2019) zu entnehmen, dass compenswiss, SUVA und PUBLICA im Geschäftsjahr 2019 vergleichbare Durchschnittsaufwände auswiesen.

1.2 Bei diesen Kosten handelt es sich insbesondere um die Stempelsteuer, die in den Fonds enthaltenen Gebühren ("Managementhonorare Fonds") und die Kosten im Zusammenhang mit den Investitionen in Derivate. Diese Transaktionskosten sind ein Bestandteil des Kaufpreises. Sie können aus technischen Gründen nicht als Aufwand verbucht werden, sondern belasten direkt die Rendite der Anlagen. Der Verwaltungsrat informiert jedoch detailliert darüber im Geschäftsbericht. Sowohl die Methodik als auch die Höhe der so verbuchten Kosten sind ausgewiesen (sog. "all in" auf Seite 32 des Geschäftsberichtes 2019, 69.7 Millionen Franken). Durch diese zusätzliche Offenlegung sind beim Lesen des Geschäftsberichtes die gesamten, bezahlten Vermögensverwaltungskosten ersichtlich.

1.3 Die Transaktionsgebühren und Entschädigungen der Broker sind direkt im Preis der gekauften Titel eingerechnet. Die Maklergebühren betrugen 2019 rund 2,2 Millionen Franken, sonstige Gebühren (Börsensteuern und sonstige Gebühren) rund 220'000 Franken. Aus technischen Gründen können diese Kosten nicht separat ausgewiesen werden. Compenswiss hat ein Projekt aufgegleist, um in Zukunft in der Lage zu sein, diese Kosten zu eruieren und im Geschäftsbericht auszuweisen.

2. Eine Revisionsstelle ist nicht befangen, wenn sie mehrere Prüfungen bei verschiedenen Akteuren durchführt. Probleme mit der Governance würden sich erst dann ergeben, wenn Ernst & Young beim einen Akteur als Beraterin und beim Anderen als Prüferin engagiert wäre. Eine solche Konstellation ist jedoch bereits durch die Anforderungen an die Unabhängigkeit für Revisionsunternehmen ausgeschlossen. Der Sinn von Artikel 10 Absatz 4 des Ausgleichsfondsgesetzes (SR 830.2) besteht darin, sicherzustellen, dass die Revisionsstelle von compenswiss Zugang zu den relevanten Prüfergebnissen der Revisionsstelle UBS erhält, um ihre eigene Prüfung vornehmen zu können.

3. Die Aufgabe der compenswiss besteht darin, für die AHV-, IV- und EO-Bezügerinnen und -Bezüger die bestmögliche Performance zu möglichst tiefen Kosten zu gewährleisten. Die Anforderungen an das Liquiditätsvolumen bedingen einen kurzen Zeithorizont für die Anlagestrategie. Um im aktuellen Kontext positive Renditen zu erzielen, muss mehr Vermögen in Wertpapiere und Währungen investiert und gleichzeitig das Währungsrisiko abgesichert werden. Das Gesamtvermögen von compenswiss besteht zu über 65 Prozent aus ausländischen Wertpapieren. Mehr als die Hälfte davon wird dennoch in der Schweiz verwaltet, intern von compenswiss oder delegiert an Vermögensverwalter mit Sitz in der Schweiz.

Externe Vermögensverwalter mit Sitz ausserhalb der Schweiz betreuen nur 14 der 48 Mandate und Fonds, die Ende 2019 das Marktportfolio der compenswiss ausmachten. Diese Mandate repräsentierten rund 11 Milliarden Franken, also nur 30 Prozent des Gesamtvermögens der Fonds von rund 36 Milliarden Franken (Stand Ende 2019).

Per Ende 2019 hat PUBLICA 69 Prozent ihres Vermögens in ausländische Wertschriften und Anlagen investiert, die SUVA 49 Prozent.

Antwort des Bundesrates.

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