21.3411 · Interpellation · 2021-03-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Nicht nur die ökologischen Herausforderungen, sondern auch die COVID-Krise hat die Wichtigkeit des sozialen Unternehmertums aufgezeigt. Aus dem jüngsten Vorstoss zu dieser Thematik (20.4302) geht hervor, dass Konzepte wie Social Entrepreneurship, soziales Unternehmertum, Sozialunternehmertum und Sozialfirmen nicht implizit abgegrenzt werden. Auch gib es häufig in der öffentlichen Diskussion eine Vermischung zwischen sozialem Unternehmertum und den Sozialunternehmen, welche mit öffentlichen Geldern ohne unternehmerischen Ansatz Mehrwert für die Gesellschaft schafft. Soziales Unternehmertum soll jedoch nicht nur eine positive gesellschaftliche, soziale, ökologische oder kulturelle Wirkung erzielen, sondern auch einen ökonomischen Zweck haben und nicht den Steuerzahler belasten. Die Schweiz hat in diesem Bezug Aufholungsbedarf.
In anderen europäischen Ländern wurden diesbezüglich bereits Massnahmen getroffen. So gibt es in Europa nun zahlreiche staatliche oder staatlich unterstützte Institutionen, die in ihren jeweiligen Nationen das soziale Unternehmertum finanziell beziehungsweise organisatorisch unterstützen. Dazu gibt es Beispiele in allen modernen Staaten Europas: die Social Innovation Factory in Belgien, die Social Impact Factory in der Niederlande, die Big Social Capital in Grossbritannien, das Kopenhagen Project House in Dänemark, das Alter'Incub in Frankreich, der Clann Credo in Irland und die Finanzierungsagentur für Social Entrepreneurship in Deutschland, etc.
Aufgrund des grossen gesellschaftlichen, ökologischen, sozialen und politischen Interesses bitte ich deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Erachtet es der Bundesrat für sinnvoll, den Begriff "Soziales Unternehmertum" als Label zu definieren und zu schützen?
2. Wie gedenkt der Bundesrat zu den Massnahmen der anderen Länder Europas aufzuholen? Wären ähnliche Massnahmen auch in der Schweiz geeignet, um das soziale Unternehmertum zu fördern?
3. Inwiefern plant der Bundesrat insbesondere in der COVID-Krise das soziale Unternehmertum zu fördern und zu entlasten? Welche Anreize zum sozialen Unternehmertum sollen geschaffen werden?
4. Erachtet der Bundesrat die Förderung des sozialen Unternehmertums als eine nutzbringende Methode, die Schweizer Wirtschaft in Zukunft Krisenresilienter zu machen? Wenn nein, warum nicht?
Begründung
Ein soziale/r Unternehmer/in ist jemand, der/die im Unternehmen neuartige Anwendungen verfolgt, die das Potenzial haben, gemeinschaftsbezogene Probleme zu lösen. Diese Personen sind bereit, das Risiko und den Aufwand auf sich zu nehmen, um durch ihre unternehmerische Initiative nicht nur Profit zu machen, sondern auch positive Veränderungen in der Gesellschaft zu schaffen. Solches Engagement ist insbesondere in einer Krise gefragt. Unsere Europäischen Nachbarn haben das längst erkannt und fördern soziales Unternehmertum. Doch die Schweiz hinkt hinterher. Es gibt keine effektiven Anreize dazu. Im Gegenteil: Soziales Unternehmertum bedeutet in der Schweiz eher ein Marktnachteil, ohne bedeutende Vorteile. Insbesondere seit der COVID-Krise, in der KMUs und selbstständig Erwerbende zunehmend unter Druck geraten, und der Mittelstand zu abrutschen droht, ist soziales Unternehmertum mehr denn je gefragt. In dieser Krise müssen grosse Konzerne, die einzig und allein ihre Gewinne verfolgen, wenig befürchten. Anders bei KMUs, die gemäss dem Bundesamt für Statistik 99,7 Prozent der Schweizer Unternehmenslandschaft ausmachen und somit das Rückgrat des Schweizer Wohlstandes darstellen. Darunter gehören auch Betriebe, welche nach dem sozialen Unternehmertum wirtschaften und trotz den widrigen Umständen bemüht sind, das soziale, ökologische und kulturelle Wohl der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Sie alle und damit die Schweizer Wirtschaft stehen derzeit enorm unter Druck.
Deshalb erscheint es eine wichtige Aufgabe, soziales Unternehmertum zu entlasten und zu fördern, und so die Schweiz stärker und krisensicherer zu machen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 18.3455 Molina "Soziales Unternehmertum. Verpasst die Schweiz den Anschluss?" und in seinen Stellungnahmen zum Postulat 18.4073 Molina "Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz" und jüngst den Postulaten 20.3499 Nussbaumer "Erarbeitung eines Aktionsplans Social Economy", 20.3559 Molina "Soziales Unternehmertum, Mitarbeiterbestimmung, öffentlicher Dienst. Lehren für die Schweiz" sowie 20.4302 Molina "Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz" zum sozialen Unternehmertum geäussert.
1. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich eine staatliche Definition negativ auf diese junge, von der Zivilgesellschaft getragene Entwicklung auswirken würde, und verzichtet deshalb darauf.
2. Der Bundesrat ist weiterhin der Meinung, dass die bestehenden Rahmenbedingungen zur Förderung des sozialen Unternehmertums in der Schweiz günstig sind und dass das soziale Unternehmertum weiterhin vom Privatsektor initiiert werden soll. Die jüngste Entwicklung der privaten Initiativen zur Förderung des sozialen Unternehmertums ist denn auch erfreulich.
So hat sich beispielsweise seit den Stellungnahmen des Bundesrates im Jahr 2018 die Anzahl der Schweizer Organisationen, die sich gemäss dem internationalen Label "B Corp" haben zertifizieren lassen, mehr als verdoppelt.
3. Der Bund hat zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen zahlreiche Massnahmen ergriffen, welche die Kaufkraft der Haushalte stützen und die Liquidität von Unternehmen sichern. Von diesen Massnahmen profitieren alle - auch das soziale Unternehmertum - im Ausmass ihrer jeweiligen Betroffenheit. Die ergriffenen Massnahmen trugen massgeblich dazu bei, dass die negativen Auswirkungen der Krise abgefedert werden konnten. Staatliche Fördermassnahmen spezifisch für das soziale Unternehmertum sind abzulehnen.
4. Unabhängig von der Unternehmensform ist eine gesunde finanzielle Verfassung Voraussetzung für die Stärkung der Krisenresilienz. Die Vorsorge für Krisensituationen liegt auch im Interesse für alle im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Auf ordnungspolitischer Ebene tragen die automatischen Stabilisatoren im Schweizer Steuer- und Transfersystem zur Resilienz der Schweizer Wirtschaft bei. Diese Stabilisatoren lösen in Krisenzeiten automatisch einen wirkungsvollen Impuls auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage aus und tragen damit zur Dämpfung von konjunkturellen Einbrüchen bei. Dazu zählen insbesondere die Kurzarbeitsentschädigung und die Arbeitslosenversicherung. Schliesslich wirken auch die Ausgestaltung des Steuersystems und die Schuldenbremse als automatischer Stabilisator.
Antwort des Bundesrates.