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21.3470 · Interpellation · 2021-05-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das BAG hat die Genehmigung der neuen Impfverfahren gegen Covid-19 ohne umfassende Testnachweise erteilt.

Für eine sichere Impfung sollten folgende Testnachweise erbracht werden:

Definition umfassende Testnachweise

a. Testreihen müssen mit Personen verschiedenen Altersgruppen (Jugendliche, Erwachsene, Senioren und Personen der sogenannten Risikogruppe, deren Immunsystem bereits geschwächt ist, durchgeführt werden.

b. Challenge-Tests: Testreihen müssen mit Personen oder Tieren, die nach der Impfung dem Virus ausgesetzt werden, durchgeführt werden.

c. Testreihen müssen von unabhängigen Testinstitutionen, die keine Abhängigkeit von den Herstellern haben, nachvollzogen werden.

d. Es müssen Langzeittests vorliegen, die aufzeigen, dass die angewandten Verfahren auch nach mehreren Monaten oder gar Jahren keine unerwarteten Nebenwirkungen aufzeigen.

e. Testresultate müssen öffentlich einsehbar sein

f. Alle Testreihen müssen zu positiven Ergebnissen führen und dürfen keine bleibenden negativen Auswirkungen aufweisen (z.B. Invalidität, Todesfälle).

Heutige Testreihen

Die heutigen Testresultate werden von den Herstellern selber geliefert, sind meist nicht öffentlich verfügbar und zeigen vielfach positive Resultate (keine oder nur kleine Nebenwirkungen) bei einer Zielgruppe von 20-30-jährigen. Diese Gruppe wird mit ihrem eigenen Immunsystem eine Vireninfektion mit hoher Wahrscheinlichkeit abwehren und benötigt ergo gar keine Impfung.

Fragen

1. Mit welcher Begründung lässt der Bundesrat diese neuartigen Impfungen bereits heute zu ohne die erwähnten Testverfahren?

2. Wie wird der Erfolg einer Impfung gemessen bzw. nachgewiesen?

3. Aus welchem Grund sollte eine Person, die bereits einmal an Covid-19 erkrankt gewesen war, keine zweite Impfung erhalten?

4. Wo können die Testresultate, die die Hersteller durchführen, eingesehen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Nicht der Bundesrat, sondern Swissmedic hat in der Schweiz die Covid-19-Impfstoffe befristet zugelassen. Dies erfolgte nach denselben Kriterien wie jede andere Zulassung: Der Zulassungsentscheid fusst auf dem Nachweis von Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität. Dazu haben die Zulassungsinhaberinnen unter anderem klinische Studien eingereicht. Die wissenschaftlichen Anforderungen an die Gesuchdokumentation und an die Zulassungskriterien entsprechen etablierten internationalen Standards.

2. Swissmedic beurteilt hauptsächlich das Nutzen-Risiko-Verhältnis. Fällt dieses positiv aus, wird eine Zulassung erteilt. Die Wirksamkeit einer Impfung wird daran gemessen, ob eine Gruppe von Geimpften weniger oft an Covid-19 erkrankt als eine Vergleichsgruppe mit Ungeimpften (Placebo).

3. Personen mit einer mittels PCR- oder Antigentest bestätigten Covid-19-Infektion wird nur eine Impfdosis empfohlen. Von dieser Empfehlung ausgenommen sind immunsupprimierte besonders gefährdete Personen, welche auch nach einer Infektion mit Covid-19 zwei Impfdosen erhalten sollen. Falls die Infektion zeitlich weiter zurückliegt, sollte die Impfung baldmöglichst stattfinden. Auch in dieser Situation braucht es nur eine Impfdosis für eine vollständige Impfung. Studien zeigen, dass eine Person nach einer Infektion mit dem Corona-Virus und einer Impfdosis gleich viele Antikörper aufweist wie eine Person ohne vorherige Infektion, welche zwei Impfdosen erhalten hat. Dies gilt insbesondere auch für die neutralisierenden Antikörper gegen die heute bekannten Virusvarianten. Eine zweite Impfdosis nach Infektion erhöht die Immunantwort nicht wesentlich, stellt medizinisch jedoch kein Problem dar.

4. Resultate aus klinischen Studien werden oft in wissenschaftlichen Journalen veröffentlicht. Swissmedic veröffentlicht die "Swiss Public Assessment Reports" (SwissPAR), in welchen die Entscheidungsgrundlagen und die Begutachtungsergebnisse auswiesen werden. (www.swissmedic.ch > Humanarzneimittel > Zulassungen > SwissPAR). Eine laienverständliche Version des SwissPAR, das "Public Summary SwissPAR", wird ebenfalls auf der Swissmedic Homepage publiziert (www.swissmedic.ch > Über uns > Publikationen > Public Summary SwissPAR).

Antwort des Bundesrates.