Lexipedia

21.3552 · Interpellation · 2021-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Holz ist eine erneuerbare Energiequelle und eines der Instrumente im Kampf gegen die Klimaerwärmung. Aus diesem Grund ist es wichtig, ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für seine Verwendung zu finden. In den Nachbarländern der Schweiz gilt Rostasche aus Holzschnitzelfeuerungen als Dünger. Die Schweiz verzichtet auf eine solche Anwendung. Es stellt sich die Frage, wie sie ausgebracht werden kann, ohne dass die landwirtschaftlichen Böden belastet werden.

Um in diesen Überlegungen voranzukommen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Inwiefern kann die Deponierung von Rostasche das Risiko verringern, dass es zu Umweltverschmutzung und Umweltschäden kommt?

2. Seit mehreren Jahren untersucht Agroscope in Changins die Auswirkungen des Ausbringens von Rostasche in den Boden; zu welchen Erkenntnissen ist man gelangt?

3. Die Abfallverordnung schreibt die Verwertung verschiedener Aschen, die reich an Phosphor sind, als Dünger vor; welche Lösungen sind bisher gefunden worden, um dieses Ziel zu erreichen?

4. Wurde das Ausbringen verschiedener Holzaschen, die mit Jauche oder Mist vermischt werden, geprüft? Falls ja: Welche Chrom(VI)-Rückstände wurden festgestellt, und wie ist die Ökobilanz?

5. Würde eine zeitlich befristete/begrenzte Lagerung der Asche unter dem Boden es erlauben, den Chrom(VI)-Anteil zu verringern oder zu verändern? Falls ja: Welche Dauer der Zwischenlagerung wäre optimal?

6. Welche Aschenmenge könnte pro Hektar voraussichtlich ausgebracht werden, in welcher Form oder in welchem Mischverhältnis und nach welcher Lagerungsdauer?

7. 2019 hat der Bundesrat die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geändert und dabei insbesondere den zulässigen Schwermetallgehalt in mineralischen Recyclingdüngern neu festgelegt. Hat diese Änderung einen Einfluss auf die Verwendung von Holzasche in der Landwirtschaft?

Stellungnahme des Bundesrates

1) In Holzaschen findet sich das stark wasserlösliche Chrom(VI), das krebserzeugend, erbgutschädigend, hautsensibilisierend und wassergefährdend ist. Holzasche ist gemäss Artikel 7 Absatz 6 des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) ein Abfall und untersteht den abfallrechtlichen Regelungen zur Entsorgung. Vor diesem Hintergrund kam der Bundesrat in seinem Bericht vom 15. Februar 2017 zur Beantwortung des Postulats 13.4201 von Siebenthal zum Schluss, von einer Holzascheausbringung namentlich in Wäldern abzusehen und weiterhin die Holzaschen auf Deponien abzulagern.

Werden die Holzaschen zusammen mit Schlacken aus der Kehrichtverbrennung auf Deponien vermischt abgelagert, so wird dabei das Chrom(VI) zu weit weniger schädlichem Chrom(III) reduziert, das kaum wasserlöslich und damit immobil ist. Durch den Deponiebetrieb werden zudem der sichere Umgang mit der chrombelasteten Asche (Verhinderung der Staubentwicklung) sowie die Kontrolle und der Rückhalt von allenfalls entstehendem belastetem Abwasser sichergestellt.

2) Die Publikationen von Agroscope aus den Jahren 2014 bis 2017 zeigen, dass die Holzaschen zwar eine Düngerwirkung aufweisen, dass aber der Gehalt an Schwermetallen den Einsatz limitiert bzw. verunmöglicht. Das Chrom(VI) wurde in diesen Studien nur am Rande untersucht.

3) Die Phosphorrückgewinnungspflicht gemäss Art. 15 Abfallverordnung (VVEA, SR 614.600) betrifft Klärschlamm bzw. Klärschlammasche sowie Tier- und Knochenmehl. Die Rückgewinnung erfolgt in der Regel entweder aus der Klärschlammasche oder direkt aus den Schlämmen. Das Endprodukt (z.B. Dünger) muss die entsprechenden Schadstoff-Grenzwerte des Anhangs 2.6 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) einhalten. Dies bedeutet, dass die Verfahren zur Rückgewinnung des Phosphors auch Schadstoffe (insbesondere Schwermetalle) entfernen müssen. Nur so kann ein marktfähiger Phosphordünger resultieren. Diese Verfahren befinden sich gegenwärtig in der Entwicklungsphase.

4) Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat bisher keine Versuche zur Ausbringung von Asche, die mit Hofdünger vermischt wurde, durchgeführt.

5) Inwieweit bei der Lagerung von Holzasche eine Umwandlung von Chrom(VI) zu Chrom(III) erfolgt, hängt von der Zusammensetzung der Asche und den Umgebungsbedingungen ab. Dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) liegen keine Daten zum zeitlichen Verlauf vor. Im Vordergrund von Untersuchungen zu Entsorgungsoptionen steht nicht die Zwischenlagerung, sondern die Verwendung von Holzaschen als Rohstoffersatz bei der Herstellung von Baustoffen sowie die umweltverträgliche Deponierung.

6) Da jede Holzasche einen anderen Schwermetallgehalt aufweist, kann keine absolute Menge angegeben werden. Damit Holzaschen als Düngemittel oder Bodenverbesserer ausgebracht werden können, müssen sie durch das BLW zugelassen werden. Um eine Bewilligung für das Inverkehrbringen (Zulassung) zu erhalten, muss ein Düngemittel auf Holzaschebasis die in Anhang 2.6 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Zudem darf es keine Umweltrisiken aufweisen. Umweltverträglichkeit und potenzielle Risiken weiterer Schadstoffe in den Aschen wie Chrom(VI) sind ebenfalls zu berücksichtigen. Holzasche erfüllt diese Bedingungen heute in der Regel nicht.

7) Holzasche ist per Definition kein mineralischer Recyclingdünger (sondern ein Recyclingdünger). Deshalb hat die Änderung der ChemRRV von 2019 keinen Einfluss auf ihre Verwendung.

Antwort des Bundesrates.

Holzasche. Dünger oder Abfall? | Lexipedia | Lexipedia