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21.3650 · Interpellation · 2021-06-07

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Die Kantone tragen den Grossteil der Kosten im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe gemäss der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte.Die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs ist nötig und wird vom Bund und den Kantonen unterstützt. Sie hat jedoch erhebliche Kosten zulasten der Kantone zur Folge.Zudem müssen diese Kosten von den wenigen Kantonen getragen werden, die die Versuche wiederaufnehmen möchten. Die Frage der Finanzierung der Kosten ist nicht gelöst. Sie bereitet diesen Kantonen grosse Probleme und stellt somit ein Hindernis für die Wiederaufnahme der Versuche dar.Der Bund und die Kantone verstärken gleichzeitig ihre Bemühungen im Bereich der digitalen Transformation der Verwaltung, insbesondere mit dem Aufbau der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) und dem Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI). Aufgrund der föderalistischen Struktur des Bereichs der politischen Rechte fällt das Projekt Vote électronique in das Gebiet der DVS. Der Bund sieht vor, die digitale Entwicklung von Basisdiensten und Infrastrukturen mit einer Anschubfinanzierung im Rahmen der DVS zu beschleunigen. Die wichtigen Projekte müssen priorisiert werden. Die Wiederaufnahme der Versuche zur elektronischen Stimmabgabe gehört zu diesen wichtigen Projekten.Ich bitte deshalb den Bundesrat, auf folgende Fragen zu antworten:- Wie beurteilt der Bundesrat die finanziellen Folgen der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zur elektronischen Stimmabgabe für den Bund und für die Kantone?- Welche Instrumente sieht das Bundesrecht vor, die es dem Bundesrat erlauben, sich an den Kosten der Kantone im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe zu beteiligen?- Ist der Bundesrat bereit, sich mit diesen Instrumenten an den kantonalen Kosten zu beteiligen, die aus der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs resultieren?- Ist der Bundesrat bereit, die Einführung der elektronischen Stimmabgabe im Rahmen der DVS als vorrangiges Projekt zu behandeln? Falls ja, welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1:Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs insbesondere für die Kantone zusätzliche Kosten verursachen (vgl. dazu: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte und Totalrevision der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe vom 28. April 2021). Die Finanzierung soll gemäss den Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte erfolgen, die auch für die Umsetzung der Massnahmen gelten. Deshalb fällt der Hauptteil der Kosten bei den Kantonen an.Für die Umsetzung der Massnahmen rechnen die Kantone in den nächsten Jahren mit zusätzlichen einmaligen Kosten von rund 4.6-5.6 Millionen Franken sowie mit einer Erhöhung der jährlichen Betriebskosten um 0.95-1.17 Millionen Franken. Es handelt sich dabei um die Gesamtkosten für alle Kantone, welche in den nächsten Jahren die Versuche wieder aufnehmen.Der Bund schätzt die bei ihm einmalig anfallenden Mehrkosten in den Jahren 2021-2022 auf rund 1.25 Millionen Franken. Mittel- bis längerfristig rechnet der Bund zudem mit zusätzlichen wiederkehrenden Kosten, die aktuell noch nicht beziffert werden können.Fragen 2-4:Für die Mitfinanzierung von kantonalen Projektkosten zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe stehen dem Bund zwei bestehende Instrumente zur Verfügung: Die Kosten können über den Umsetzungsplan von E-Government Schweiz resp. deren Nachfolgeorganisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) sowie teilweise gestützt auf das Auslandschweizergesetz (Art. 21 ASG; SR 195.1) und die Auslandschweizerverordnung (Art. 15 V-ASG; SR 195.11) mitfinanziert werden. Über diese Instrumente hat sich der Bund bereits in der Vergangenheit an den Projektkosten beteiligt (z.B. für Entwicklungskosten der Systeme in den Pilotkantonen, vgl. Bericht des Bundesrates zu Vote électronique; BBl 2013 5069; 5160 f.).Das Projekt "Vote électronique" ist Teil des Umsetzungsplans 2021-2023 von E-Government Schweiz. Der von Bund und Kantonen paritätisch finanzierte Umsetzungsplan sieht für E-Voting bis 2023 jährliche Mittel von 0.25 Millionen Franken vor. Diese Mittel sind zur Mitfinanzierung der kantonalen Kosten für die Massnahmen zur Neuausrichtung eingeplant. Zur Beschleunigung des Aufbaus der "Digitalen Verwaltung" hat der Bundesrat eine Anschubfinanzierung von zusätzlichen 15 Millionen Franken für die Jahre 2022 und 2023 zur Finanzierung der Agenda "Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz" beschlossen. Ein initiales Portfolio dieser Agenda wird im zweiten Halbjahr 2021 mit den Partnern (Kantonen und Gemeinden) erarbeitet.Die Realisierung der Neuausrichtung der elektronischen Stimmabgabe wird auch für den weiteren Ausbau der digitalen Interaktions- und Partizipationsangebote im Bereich der politischen Rechte für die Sicherheit der Systeme und Verfahren wegweisend sein. Aus diesem Grund wird der Bundesrat den Partnern in der DVS vorschlagen, das Projekt "Vote électronique" entsprechend zu priorisieren. So könnte der zusätzliche Mittelbedarf der Kantone für die Neuausrichtung der elektronischen Stimmabgabe im Rahmen der DVS berücksichtigt und zusätzlich unterstützt werden.