21.3670 · Interpellation · 2021-06-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Nach Angaben der Schweizerischen Botschaft in Teheran und diverser Medienberichte ist am Dienstag, 4. Mai 2021 eine hochrangige Mitarbeiterin der Botschaft unter mysteriösen Umständen zu Tode gestürzt. Angesichts der politisch brisanten Arbeit der verstorbenen Diplomatin ist zu hoffen, dass die Todesumstände lückenlos geklärt werden können. Gemäss Hinweisen aus der Iranischen Opposition seien "Fenstersturzunglücke" eine beliebte Hinrichtungsmethode der Iranischen Revolutionsgarde. Immer noch herrscht Unklarheit.
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Gibt es Hinweise, dass der Tod der Diplomatin weder ein Unfall noch ein Suizid gewesen sein könnte?
2. Falls es solche Hinweise gibt: Welche weiteren Schritte hat der Bundesrat unternommen oder gedenkt er noch zu unternehmen in dieser Angelegenheit?
Stellungnahme des Bundesrates
Der tragische Tod der EDA-Mitarbeiterin in Teheran vom 4. Mai 2021 ist nach wie vor Gegenstand von Untersuchungen im Iran und in der Schweiz. Bei der Bundesanwaltschaft ist ein Verfahren offen. Der Bundesrat äussert sich nicht zu einem laufenden Verfahren. Das EDA hat nach Bekanntwerden des Todesfalls umgehend alle relevanten Organisationseinheiten des Bundes aktiviert und eine enge Betreuung der Familienangehörigen der Verstorbenen in die Wege geleitet. Via Schweizerische Botschaft in Teheran wurden die iranischen Behörden aufgefordert, die Todesumstände vollständig aufzuklären. Die iranischen Behörden haben Ermittlungen aufgenommen, die noch nicht abgeschlossen sind. Es besteht ein laufender Austausch zwischen den iranischen Behörden und der Schweizerischen Botschaft. Dem Bundesrat ist es wichtig, dass die genauen Umstände, die zu diesem tragischen Vorfall geführt haben, lückenlos geklärt werden.
Antwort des Bundesrates.