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OECD-Steuerharmonisierung. Offensive Strategie zur Sicherung von Standortattraktivität und Steuererträgen

21.3674 · Interpellation · 2021-06-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Hinblick auf eine sich abzeichnende globale Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen (15%) im Rahmen der OECD bitten wir den Bundesrat um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Mit welchen Zielen und auf welcher Grundlage hat sich die Eidgenossenschaft bisher in die im Rahmen der OECD laufenden Diskussionen über die Einführung einer solchen Mindestbesteuerung eingebracht?

2. Ist der Bundesrat bereit, im Hinblick auf die verbindliche Festlegung entsprechender Regeln auf deren konkrete Ausgestaltung im Interesse des Standortes Schweiz Einfluss zu nehmen?

3. In welchen Bereichen resp. mit welchen Instrumenten sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz trotz Harmonisierung durch die OECD zu erhalten und Mehrbelastungen der Unternehmen bei der Gewinnsteuer finanziell auszugleichen?

4. Wie kann nach Meinung des Bundesrates die hohe Wertschöpfung der Unternehmen in der Schweiz, und damit eine grosse Zahl von qualifizierten Arbeitsplätzen insbesondere in Forschung, Entwicklung, Innovation und zentralen Unternehmensfunktionen, erhalten werden?

5. Beabsichtigt der Bundesrat, die Kantone und die besonders betroffenen Wirtschaftssektoren frühzeitig in die Planung von Umsetzungsmöglichkeiten mit einzubeziehen?

Begründung

Die Schweizer Wirtschaft ist im internationalen Vergleich ausserordentlich stark mit dem Ausland verflochten, und der Anteil global tätiger Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen EUR ist ausserordentlich hoch. Gleiches gilt für den Beitrag, den diese Unternehmen bisher an die Unternehmenssteuererträge leisten (etwa 3 Prozent der juristischen Personen zahlen etwa 90 Prozent der Bundessteuer von etwa 12 Mia. Franken jährlich). Für die nachhaltige Finanzierung erstklassiger staatlicher Leistungen ist es entscheidend, dieses Steuersubstrat in der Schweiz zu halten und zu entwickeln.

Dies wird nur mit einer geeigneten und rechtzeitig festgelegten Steuerstrategie erreicht, und nicht mit einer reaktiven Vorgehensweise zur Vermeidung drohender Nachteile für die betroffenen Unternehmen im letztmöglichen Zeitpunkt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Am 1. Juli 2021 hat das Inclusive Framework on BEPS der OECD mit aktuell 139 Mitgliedländern Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz schliesst sich diesen im Sinn der Weiterführung der Arbeiten an und hält an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest. Die Eckwerte sehen eine moderate Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktländer sowie einen globalen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent vor.

Für die Schweiz steht das Gesamtpaket der wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen für den eigenen Standort im Zentrum, die nachhaltiges Wachstum fördern sollen. Im Rahmen der multilateralen Verhandlungen setzt sie sich für einen breit akzeptierten und weltweit einheitlich angewendeten Standard ein, da dies für die Unternehmen planerische Sicherheit und die Vermeidung eines Wirrwarrs nationaler Lösungen bedeutet. Bei der Umsetzung sollen die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden.

3.-5. Eine Einigung auf multilateraler Ebene wird bis Ende Jahr erwartet. Der Bundesrat wird nach Vorliegen dieser Einigung im Kontext der OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung eine Bewertung der Auswirkungen auf die Schweiz vornehmen und über die nationale Umsetzung entscheiden. Dabei wird er sich an der Verfassung und den strategischen Zielsetzungen der Standortattraktivität, der internationalen Akzeptanz sowie der fiskalischen Ergiebigkeit orientieren.

Der Bundesrat geht derzeit davon aus, dass er im ersten Quartal 2022 über einen koordinierten Reformplan befinden wird. Eine departementsübergreifende Projektorganisation erarbeitet derzeit die für diesen Entscheid erforderlichen Grundlagen, unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Wissenschaft.

Antwort des Bundesrates.

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