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21.3687 · Postulat · 2021-06-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zur durchschnittlichen Entwicklung der Anzahl Tage für überbetriebliche Kurse (ÜK), die in den letzten zehn Jahren in den vom SBFI erlassenen Bildungsverordnungen oder vom SBFI genehmigten Bildungsplänen über die berufliche Grundbildung vorgesehen waren, vorzulegen. Im Bericht soll ebenfalls angegeben werden, ob zwischen den Berufen erhebliche Unterschiede bestehen und insbesondere wie sich die Anzahl ÜK-Tage bei den letzten Revisionen der Bildungsverordnungen oder der Bildungspläne veränderte. Zudem soll die Entwicklung der durchschnittlichen Kosten der ÜK pro Tag und lernende Person aufgezeigt werden. Schliesslich soll der Bundesrat in diesem Bericht über das Zuteilungsverfahren der ÜK sowie über die Befugnisse der Kontrollbehörde im Rahmen der Kosten, die von den Anbietern der ÜK in Rechnung gestellt werden, informieren.

Begründung

In unserem Berufsbildungssystem nehmen die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und die Kantone aktiv an der Revision von Bildungsverordnungen und Bildungsplänen teil. Diese Bildungsverordnungen oder Bildungspläne, die die Anzahl der für die ÜK vorgesehenen Tage festlegen, werden ungefähr alle fünf Jahre auf Verlangen der jeweiligen Berufsorganisation total- oder teilrevidiert. Es scheint jedoch, dass in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl Tage für ÜK allgemein konstant angestiegen ist.

Ausserdem scheint der Anstieg für gewisse Berufe mehr als 20 Prozent zu betragen, was finanzielle Folgen für die Unternehmen oder gewisse Kantone mit sich bringt. Zudem kann das System zur Aufteilung der Kosten von einer Region zur anderen erhebliche Unterschiede aufweisen. Angesichts der Tatsache, dass die durchschnittlichen Kosten in der Schweiz von der Schweizer Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) auf der Grundlage von Informationen der OdA genehmigt werden und dass die SBBK sich auf die Analyse der Angaben der OdA und die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Kostenerhöhung beschränkt: Weiss der Bund um die Entwicklung der Kosten, die von den Anbietern in Rechnung gestellt werden?

Es ist nicht wünschenswert, dass die Unternehmen oder die Kantone nur als Zahler für die Finanzierung der ÜK angesehen werden. Die Lehre ist ein nationaler Erfolg, um den uns gewisse Nachbarstaaten beneiden. Es ist deshalb unabdingbar, dass sich die Lehrbetriebe nicht von der Grundbildung im Dualsystem aufgrund von einer unbedachten Erhöhung der Kosten abwenden - vor allem, da sie dieses System grundsätzlich befürworten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Postulanten in Bezug auf die Komplexität der Berechnung der Finanzierung von überbetrieblichen Kursen (üK). Eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" in Auftrag gegebene Studie zur Finanzierung der Berufsbildung hat sich dieser Problematik bereits angenommen (www.sbfi.admin.ch > Publikationen und Dienstleistungen > Publikationen > "Analyse zur Finanzierung in der Berufsbildung").

Die Thematik wird seit dem Nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung vom November 2020 untersucht. Die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) wurde beauftragt, im Projekt "Optimierung von Prozessen und Anreizen in der Berufsbildung" verschiedenen Fragen nachzugehen. Eines der Teilprojekte betrifft die Finanzierung der überbetrieblichen Kurse. Das Thema wurde mit den verschiedenen Akteuren an der Verbundpartnertagung 2021 bearbeitet. Gestützt darauf wird in einer ersten Phase dieses Teilprojekts unter der Leitung des SBFI eine breite Studie zu den Finanzströmen und -mechanismen durchgeführt. Untersucht werden sollen insbesondere die Organisation, die Zuständigkeiten und die Prozesse der üK. Zudem sind detaillierte Erhebungen zur Kostenentwicklung vorgesehen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die regionalen Unterschiede und die verschiedenen Finanzierungsformen gelegt. Darauf aufbauend sollen Verbesserungsvorschläge formuliert werden. In einer zweiten Phase erhalten die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und die Kantone die Aufgabe, die Verbesserungsvorschläge zu prüfen und konkrete Massnahmen vorzuschlagen.

Die Kantone wie auch die OdA beteiligen sich in jeder Phase des Projekts. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die seit 2020 laufenden Abklärungen die Anliegen des Postulats bereits berücksichtigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.