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21.3719 · Interpellation · 2021-06-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Warum richtet der Bundesrat die Gültigkeitsdauer der Zertifikate von Genesenen ausschliesslich auf die internationalen Normen aus? Was spricht dagegen, im Inland andere Regeln aufzustellen, sofern Genesene über genügend Antikörper verfügen?

2. Ist der Bundesrat bereit, Geimpfte und Genesene, zumindest für Anwendungen im Inland, nach epidemiologischen Kriterien gleich zu behandeln (z.B. mit Zertifikaten light für Genesene)?

Begründung

Der Bundesrat hat am 4. Juni 2021 die Verordnung über die Covid-Zertifikate verabschiedet. Gemäss Anhang 2 der Verordnung ist das Covid-19-Impfzertifikat ab dem Tag der Verabreichung der zweiten Dosis 180 Tage gültig. Das Genesungszertifikat hat gemäss Anhang 3 ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von 180 Tage ab dem ersten positiven Ergebnis einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2.

An der Medienkonferenz vom 4. Juni 2021 wurde in Aussicht gestellt, die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate bei geändertem Wissensstand zu verlängern. Genesungszertifikate seien aber maximal 180 Tage gültig, da die EU serologische Antikörpertests nicht anerkenne.

Ob eine Immunität durch Impfung oder Erkrankung erlangt wird, ist aus epidemiologischer Sicht irrelevant. Grundlage für ein Covid-Zertifikat und dessen Gültigkeitsdauer sollte deshalb die nachgewiesene Immunität sein.

Geimpfte und Genese werden ungleich behandelt, wenn bei Geimpften eine pauschale Verlängerung möglich ist, diese bei Genesenen mit Bezug auf die EU-Regelung ausgeschlossen wird. Epidemiologisch ist diese Ungleichbehandlung nicht nachvollziehbar. Alle Personen, die über genügend Antikörper verfügen, sollten ein Covid-Zertifikat erhalten können (allenfalls ein Zertifikat light für Anwendungen Genesener in der Schweiz).

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Die Covid-19-Verordnung Zertifikate (SR 818.102.2) sieht vor, dass ein Covid-19-Genesungszertifikat dann ausgestellt wird, wenn eine Person sich mit Sars-CoV-2 angesteckt hat und als genesen gilt.

Die Schweiz stand in engem Austausch mit der Europäischen Kommission, um die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen COVID-Zertifikate sicherzustellen. Sie war auf Basis ihrer Mitwirkungsrechte im Schengen-Assoziierungsabkommen in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates der EU an der Ausarbeitung der betreffenden EU-Verordnungen beteiligt. Die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der Schweiz und in der EU ist seit 9. Juli 2021 in Kraft und die Schweiz somit ans europäische System angeschlossen, was die gewünschten Erleichterungen bei Reisen in der EU bzw. im Schengen-Raum ermöglicht.

Die Gültigkeitsdauer beträgt sowohl in der Schweiz als auch in der EU 180 Tage nach Vorliegen eines positiven Testergebnisses. Sie wurde auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz und der Empfehlung des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) festgelegt. Dem Bundesrat liegen keine anderen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die es rechtfertigen würden, von dieser Entscheidung abzuweichen und die Gültigkeit einseitig zu verlängern.

Zudem gibt ein Antikörpertest lediglich Aufschluss darüber, dass die Person mit dem Coronavirus in Kontakt war, jedoch nicht zu welchem Zeitpunkt. Da sich die Immunität nach einer durchgemachten Krankheit stetig verringert, erweist er sich im Rahmen der Bestätigung von Genesungszertifikaten daher als ungeeignet. Damit Genesene den gleichen Schutz wie zweifach geimpfte Personen erhalten, wird daher empfohlen, sich einmal impfen zu lassen. Damit besitzen Sie einen gleich guten Schutz wie zweifach Geimpfte. Sie erhalten auch mit einfacher Impfung ein Impfzertifikat, wenn die Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test bestätigt wurde.

Die Erarbeitung eines Schweizer Genesungszertifikats für die Anwendung ausschliesslich im Inland ist folglich aus epidemiologischer Sicht nicht angezeigt. Aber auch technisch wäre die Umsetzung dieses neuartigen Zertifikatstyps äusserst aufwendig und kaum rasch möglich.

Antwort des Bundesrates.

Covid-Zertifikat. Gleichbehandlung von Genesenen und Geimpften | Lexipedia | Lexipedia