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Lockerungsschritte im Kulturbereich. Wiederaufnahme der Aktivitäten im Musikbereich notwendig

21.3756 · Interpellation · 2021-06-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat eine Strategie der vorsichtigen und schrittweisen Lockerung der Massnahmen im Kulturbereich beschlossen, die sowohl die Aktivitäten professioneller wie nichtprofessioneller Kulturschaffender betrifft. Diese Strategie wurde zu recht begrüsst. Heute sieht die Gesundheitssituation sehr positiv aus und der Bundesrat muss Proben wieder zulassen.

Gemäss den geltenden Regeln muss für jede Musikerin und jeden Musiker in den Probesälen eine Fläche von 10 Quadratmetern zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen. Sie werden zweifellos verstehen, dass es da bereits für Vereine, die aus 5 bis 30 Musikerinnen und Musikern bestehen und somit kleine Musikgesellschaften sind, Probleme bei der Suche nach Proberäumen gibt. Stellen Sie sich nun vor, wie schwierig dies für Musikgesellschaften ist, die 60 oder sogar 100 Mitglieder haben.

Für die meisten unserer Blasmusikvereine bleibt es unmöglich, in Innenräumen zu proben, und natürlich absolut undenkbar, irgendein Konzert in einem Saal zu organisieren.

Für Musikformationen mit jungen Musikerinnen und Musikern ist die Situation ebenfalls sehr schwierig, da sie fast immer von mindestens einer erwachsenen Person begleitet werden, was dazu führt, dass die gesamte Gruppe die Regeln für Erwachsene einhalten muss, also 10 Quadratmeter pro Person.

Aus diesen Gründen verlange ich, dass die folgende Massnahme so schnell wie möglich umgesetzt wird:

Die obengenannte Regelung soll überprüft werden und es soll wieder eine Mindestfläche von 1,5 Quadratmetern pro Person gelten - natürlich unter Einhaltung der für den Bereich der Blasmusik definierten Schutzkonzepte - damit die Aktivitäten von Musikvereinen im Amateurbereich wiederaufgenommen werden können.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation für den Kulturbereich bewusst. Die epidemiologische Lage und der Fortschritt der Impfkampagne haben es zugelassen, dass der Bundesrat am 23. Juni 2021 einen grossen Öffnungsschritt vornehmen konnte. Für Personen, die kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen nur noch die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben. Ebenfalls wurde die Unterscheidung zwischen Amateur- und Profibereich aufgehoben. Das Spielen von Blasmusik ist daher wieder uneingeschränkt möglich. Für Auftritte vor Publikum gelten die Regeln für Veranstaltungen.

Antwort des Bundesrates.

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