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21.3911 · Motion · 2021-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, als Ergänzung zur Motion 20.4267 über die Deklaration von Produktionsmethoden ebenfalls eine Deklaration von mit dem Flugzeug transportierten Lebensmitteln einzuführen.

Begründung

Beide Räte haben sich mit deutlichen Mehrheiten für die Motion 20.4267 zur Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden ausgesprochen. Die hohe Zustimmung zeugt von der Notwendigkeit, den Konsumierenden ausreichend Information zur Verfügung zu stellen, damit sie die Möglichkeit haben, ihre Ernährung nachhaltiger zu gestalten. Mit der Ergänzung eine Deklarationspflicht für Flugtransporte wird dieses Bestreben komplettiert. Angesichts der zunehmenden Zahl an Freihandelsabkommen und dem damit verbundenen Anstieg an Lebensmittelimporten aus Übersee, nehmen die Flugtransporte kontinuierlich zu. Die Konsumierenden kaufen insbesondere Fleisch, Früchte und Gemüse, ohne zu wissen, dass die Ware per Flugzeug in die Schweiz gelangte. Angesichts der Klimaproblematik liegt es auf der Hand, dass Flugtransporte möglichst vermieden werden sollten. Der Entscheid der Konsumierenden soll jedoch nicht durch ein Verbot vorweggenommen werden. Eine pragmatische Deklaration lässt den Konsumierenden nach wie vor die Entscheidungsfreiheit und ist mit den WTO Regeln vereinbar.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Wahl von Lebensmitteln spielen Aspekte wie Nachhaltigkeit und ökologischer Fussabdruck eine immer grössere Rolle.

Die obligatorische Produktionslandangabe gibt bereits eine wichtige Information darüber, wie weit ein Lebensmittel transportiert wurde, auch wenn Konsumentinnen und Konsumenten aus dieser Information oft nicht ableiten können, mit welchem Transportmittel das Produkt in die Schweiz gebracht wurde. Der ökologische Fussabdruck eines Produkts wird jedoch durch verschiedene Faktoren mitbestimmt. Bei der Konzeption von Umweltdeklarationen für Lebensmittel ist es entsprechend wichtig, die Umweltbelastung bei Anbau, Lagerung, Verarbeitung sowie Transport zu berücksichtigen. Der Transport per Luftfracht hat in der Tat eine um ein Vielfaches schlechtere Umweltbilanz als andere Verkehrsmittel, sodass per Flugzeug transportierte Lebensmittel im Vergleich zu anderen Transportmitteln grundsätzlich eine schlechtere Umweltbilanz aufweisen. So belastet etwa eine Mango aus Brasilien, die per Flugzeug in die Schweiz gelangt, die Umwelt zehn Mal so stark wie eine, die mit dem Schiff importiert wird. Ökobilanzen und Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt zeigen, dass mit dem Flugzeug transportierte Lebensmittel nur in ganz wenigen Ausnahmefällen besser abschneiden. Die Vereinbarkeit einer solchen generellen Deklarationspflicht mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz wiederum, namentlich im Rahmen der WTO, müsste konkret geprüft und gegebenenfalls eine Regulierungsfolgeabschätzung durchgeführt werden.

Der Bundesrat erwartet zudem von Unternehmen, dass sie die Prinzipien der verantwortungsvollen Unternehmensführung einhalten und sich vermehrt für nachhaltige Ernährungssysteme einsetzen (vgl. Corporate Social Responsibility Aktionsplan 2020-2023; Aktionsplan 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030). Tatsächlich übernehmen einige Detailhändler in diesem Bereich bereits freiwillig Verantwortung. So verzichten sie entweder auf den Flugimport von Obst und Gemüse oder deklarieren freiwillig, welche Lebensmittel mit dem Flugzeug transportiert worden sind. Der Bundesrat begrüsst diese freiwilligen Massnahmen, die signifikant zur Reduktion der Umweltbelastung beitragen können. Vor diesem Hintergrund sieht er deshalb aktuell keinen Handlungsbedarf, eine obligatorische Deklaration von Flugtransporten einzuführen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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