21.3917 · Postulat · 2021-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der "Entwaldungsfussabdruck" der Schweiz verkleinert werden kann. Jährlich wird rund die Hälfte der Landfläche bzw. fast die doppelte Waldfläche der Schweiz benötigt, um den Inlandbedarf an nur acht land- und- forstwirtschaftlichen Rohstoffen zu decken (z.B. Holz, Zellstoff, Papier, Soja usw., siehe WWF 2019). Dieser Flächen-Fussabdruck hat in den letzten Jahren trotz den Bemühungen von Regierung, Industrie und NGO nicht abgenommen. Es sind also weitere Anstrengungen für den Schutz und die Wiederherstellung der globalen Waldflächen nötig.
Begründung
Die Schweiz war 1876 das erste Land der Welt, das den Wald als lebenswichtige Naturressource schützte. International schreitet die Entwaldung jedoch unvermindert fort. Zwischen 1990 und 2016 gingen weltweit Wälder auf einer Fläche von 1,3 Millionen Quadratkilometern verloren, mit zerstörerischen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, das Klima, die Menschen und die Wirtschaft.
Die Schweiz hat mehrere internationale Abkommen und Verpflichtungen zur Verhinderung von Entwaldung unterzeichnet. Trotz dieser Abkommen geht die weltweite Entwaldung und der Verlust an biologischer Vielfalt nach wie vor mit alarmierendem Tempo voran. Übernimmt die Schweiz für ihren Entwaldungs-Fussabdruck und den damit verbundenen Risiken im Ausland nicht die volle Verantwortung, gefährdet sie ihre Pionierrolle und die langfristige Versorgungssicherheit mit wichtigen Rohstoffen.
In einem Bericht soll der Bundesrat deshalb aufzeigen, wie die Aktivitäten der Schweiz zur Reduktion des Entwaldungs-Fussabdrucks verstärkt werden können. Zu Prüfen ist z.B. die Förderung des Verbrauchs von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten (zusammen mit der EU), die Verankerung von Sorgfaltspflichten für Schweiz. Unternehmen und Finanzinstitute im Bereich von waldgefährdenden Rohstoffen, die Äufnung eines internationalen Waldschutzfonds, die Förderung der Verfügbarkeit und Qualität von Informationen über Wälder und Rohstofflieferketten, die Sicherung des Zugangs zu diesen Informationen sowie Unterstützung von Forschung und Innovation.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
In der Schweiz ist dank dem Walderhaltungsgebot (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Wald; WaG, SR 921.0) aktuell kein Verlust an der Gesamtfläche des Waldes zu verzeichnen. Durch den Konsum importierter Produkte und Rohstoffe trägt die Schweiz hingegen im Ausland zum Rückgang der globalen Waldfläche bei. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 setzt deshalb einen Schwerpunkt bei nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion. Auch Strategien und Massnahmen in Bereichen wie Produktion, Handel und Forschung (z.B. Art. 31, 33 und 34a sowie 34b WaG) werden laufend weiterentwickelt. Der Bund fördert zudem die Erhöhung der Ressourceneffizienz im Sinne der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie. So hat die Ressourcenpolitik Holz 2030 des Bundes zum Ziel, dass Holz aus Schweizer Wäldern nachhaltig und ressourceneffizient bereitgestellt, verarbeitet und verwertet wird. Zur Umsetzung dient der Aktionsplan Holz (2021-2026).
Auf globaler Ebene gibt es verschiedene Organisationen, Instrumente und Abkommen zur Verhinderung der Entwaldung, zu denen sich die Schweiz verpflichtet hat. Dazu gehören die UNO mit dem UN Waldforum und dem UN Strategischen Plan für Wälder 2017-2030 sowie die Aichi Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), welche dieses Jahr mit einem neuen globalen Rahmenwerk für die Biodiversität bis 2030 abgelöst werden. Hinzu kommen das Übereinkommen von Paris mit dem Waldprogramm zur Reduktion der CO2-Emissionen REDD-plus (Reduction of Emissions from Deforestation and Forest Degradation) sowie das Internationale Tropenabkommen (ITTA). Weiter gibt es für den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes bereits geeignete Finanzierungsgefässe, an denen sich die Schweiz ebenfalls beteiligt. Dazu gehören der "Global Environment Facility (GEF) Trust Fund", das Wald-Klimaschutzprogramm REDD-plus, der Green Climate Fund (GCF) sowie das "Global Forest Financing Facilitation Network (GFFFN)". Auf globaler Ebene erachtet der Bundesrat den gewählten Weg über gemeinsame Lösungen mit anderen Staaten mit inhaltlichen wie auch finanziellen Verpflichtungen als zielführend.
Der Bundesrat pflichtet der Postulantin bei, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, um die globale Entwaldung zu reduzieren. Mit der bestehenden Kombination von globalen und nationalen Massnahmen leistet die Schweiz einen wichtigen Beitrag. Ein zusätzlicher Bericht bringt nach Ansicht des Bundesrates keine neuen Erkenntnisse.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.