21.3947 · Interpellation · 2021-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Corona-Pandemie hatte auch grosse Auswirkungen auf den Luftverkehr. Das hat auch Auswirkungen auf die Skyguide, da deren Liquidität auf die Flugbewegungen abstützt. Ein zusätzliches finanzielles Risiko für Skyguide ist aufgrund von Wechselkursschwankungen die Abgeltung der Dienstleistung in Euro. Mit dem Einbruch des Luftverkehrs ist auch die Finanzierung der Skyguide vollends eingebrochen. Um trotzdem die Flugsicherheit gewähren zu können, wurden zum einen betriebliche Massnahmen zur Kostensenkung getroffen und zum anderen haben Bundesrat und Parlament insgesamt 400 Millionen Franken gesprochen. Da aber davon ausgegangen werden kann, dass sich der Flugverkehr nicht so schnell erholt und auch aus ökologischen Gründen nur ein nachhaltiges Wachstum wünschenswert ist, stellen sich Fragen zur zukünftigen Finanzierung der hoheitlichen Flugsicherung. Ich bitte daher den Bundesrat, um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie schätzt der Bundesrat die künftige Entwicklung des Flugverkehrs ein?
2. Welche Überlegungen hat der Bundesrat, um die künftige Flugsicherheit zu gewährleisten, wenn die Einnahmen der Skyguide sinken und die Liquidität weiterhin angespannt bleibt?
3. Inwiefern können neue Regelungen aufgestellt werden, damit die Finanzierung und die Liquiditätsaspekte sichergestellt sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat stützt sich bei der Beurteilung der zukünftigen Entwicklung des Luftverkehrs auf die Szenarien der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol). Eurocontrol ist eine internationale Organisation zur zentralen Koordination der Luftverkehrskontrolle in Europa. Sie rechnet (Stand Mai 2021) im mittleren Szenario damit, dass sich das Flugverkehrsaufkommen bis 2025 erholt. Im optimistischen Szenario erholt sich der Luftverkehr bereits 2024, im pessimistischen erst 2029.
2./3. Die Aufgaben und die Einnahmen von Skyguide sind weitgehend reguliert. Eine Änderung dieses für den gesamten europäischen Luftraum geltende Gebührensystems hält der Bundesrat aufgrund der von der Schweiz eingegangenen Verpflichtungen für kaum umsetzbar. Die Tarife der Skyguide werden durch die EU im Rahmen von sogenannten Leistungsplänen festgelegt. Diese Leistungspläne sind für die Schweiz aufgrund des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU ebenfalls verbindlich. Die EU-Leistungspläne und die darin festgelegten Gebührenansätze sind immer auf ein bestimmtes Flugverkehrsaufkommen ausgerichtet. Wird das Flugverkehrsaufkommen unter- oder überschritten, sehen die Leistungspläne Korrekturmechanismen vor (Risksharing): Bei Mehrverkehr und entsprechend höherem Gebührenvolumen müssen die Flugsicherungsbehörden einen Teil der Mehrerlöse an die Fluggesellschaften zurückerstatten. Umgekehrt können die Flugsicherungsbehörden bei Minderverkehr einen Teil der Mindererträge auf die Flugsicherungsgebühren aufschlagen.
Für den Bundesrat steht im Vordergrund, dass die Kosten der Flugsicherung möglichst vollständig über Gebühren finanziert werden. Primär ist daher Skyguide gefordert, die Vorgaben der Leistungspläne mit entsprechenden Sparmassnahmen einzuhalten und ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Sekundär wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass Leistungsziele festgelegt werden, die Skyguide einen sicheren und kostendeckenden Betrieb erlauben. Wenn dies nicht gelingt, ist der Bund gemäss Artikel 40d Absatz 1 Luftfahrtgesetz verpflichtet, für eine angemessene Kapitalausstattung von Skyguide zu sorgen. Eine Unterstützung über Kapitaleinlagen eignet sich jedoch grundsätzlich nur zur finanziellen Abdeckung von zeitlich eingrenzbaren oder einmaligen Ereignissen (wie z.B. die Auswirkungen der Covid-Massnahmen).
Falls Skyguide, trotz umfassenden und strukturellen Kostensenkungsmassnahmen, langfristig nicht mehr in der Lage sein sollte, die Kosteneffizienzziele einzuhalten, ohne die Sicherheit des Luftverkehrs zu gefährden, ist zu prüfen, wie die Lücke mittels Verrechnung von höheren Gebühren gedeckt werden könnte.
Antwort des Bundesrates.