21.3948 · Postulat · 2021-06-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Nationalrat anerkennt den Genozid an den Bosniakinnen und Bosniaken im Jahre 1995. Er ersucht den Bundesrat, von der Anerkennung durch den Nationalrat Kenntnis zu nehmen und sie auf dem üblichen diplomatischen Weg weiterzuleiten.
Begründung
Die geplant und systematisch durchgeführte Ermordung Tausender von Bosniakinnen und Bosniaken im Juli 1995 gilt als schwerstes Kriegsverbrechen in Europa nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Sowohl der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien als auch der Internationale Gerichtshof bewerteten es in mehreren Urteilen als Völkermord oder Genozid. Anlässlich der internationalen Gedenkveranstaltung mit dem Titel "25th Anniversary of the Srebrenica Genocide" vom 11. Juli 2020 benützte der Bundesrat im Unterschied zu vielen anderen Staatsvertreterinnen und -vertretern nicht die international anerkannten Begriffe Völkermord oder Genozid, sondern sprach konsequent von einem Massaker. Dieser Begriff wird aber weder dem gezielten Vorgehen der serbischen Täter noch dem Ausmass des Kriegsverbrechens gerecht.
Zusätzlich zum Genozid in Srebrenica kam es während des Bosnienkriegs 1992 bis 1995 zu den schlimmsten Massenvergewaltigungen in Europa seit Ende der 1940er Jahre. Bei der Mehrheit der Opfer handelte es sich um bosnische Musliminnen. Mit einer Anerkennung des international anerkannten Genozids von Srebrenica durch die Schweiz würde auch dieser Opfer gedacht und ein Zeichen der Gerechtigkeit für die Opfer des Völkermordes sowie deren Nachfahren gesetzt.
Mit der Anerkennung des Genozids in Bosnien fördert die Schweiz den Aussöhnungsprozess im ehemaligen Jugoslawien, unterstreicht sie ihr Engagement für die Menschenrechte und den Frieden und bekräftigt sie ihr Bekenntnis zur internationalen Strafgerichtsbarkeit.
Dieses Postulat hat denselben Wortlaut wie das Postulat "Anerkennung des Völkermords an den Armeniern im Jahr 1915", das der Nationalrat am 16. Dezember 2003 mit 107 zu 67 Stimmen angenommen hat.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Bewertung von bestimmten Gräueltaten als "Völkermord" obliegt grundsätzlich Gerichten und internationalen Instanzen mit einem entsprechenden Mandat. Sie obliegt nicht einzelnen Staaten. Die Staatengemeinschaft hat den Begriff "Völkermord" in der Völkermord-Konvention von 1948 definiert. "Völkermord" erfordert einen spezifischen genozidären Vorsatz, der äusserst schwer zu beurteilen ist und eine hohe Hürde darstellt. Ein solcher Vorsatz muss grundsätzlich in einem unabhängigen und unparteiischen Verfahren nachgewiesen werden.
In Bezug auf die Geschehnisse in Srebrenica hielten unter anderem der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und der Internationale Gerichtshof fest, dass Völkermord begangen wurde. Die Schweiz anerkennt diese Urteile.
Diese Haltung vertrat der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Motion Huguenin 05.3688.
Die Schweiz hat die Haltung auch bereits auf diplomatischem Weg mit Bosnien und Herzegowina geteilt, vor allem im Juni 2020 in einer diplomatischen Note anlässlich des Gedenkens 25 Jahre nach dem Völkermord. Ausserdem wurde diese Position in Stellungnahmen der Schweiz in multilateralen Foren, unter anderem bei der UNO und der OSZE erwähnt. Vertreter des Bundesrates und des EDA nahmen an zahlreichen Veranstaltungen zum Gedenken des Völkermords in Srebrenica teil.
Da die Position der Schweiz bekannt ist und die geforderten Schritte bereits seit einiger Zeit umgesetzt sind, beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulats.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.