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21.3989 · Interpellation · 2021-09-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die österreichische Regierung hat wiederholt klargemacht, dass sie ihre konsequente Haltung gegenüber abgewiesenen Asylbewerbern aus Afghanistan auch nach der Machtübernahme der Taliban weiterführen will. Erste Kontakte mit der neuen Regierung in Kabul zu diesem Thema wurden in den österreichischen Medien bereits bestätigt.

Die strikte Haltung der österreichischen Regierung zeichnete sich bereits vorher ab, insbesondere nach der Ermordung eines österreichischen Mädchens im letzten Juni und der anschliessenden Verhaftung von afghanischen Tatverdächtigen. Seither gibt es Berichte über vermehrte Einreisen von jungen afghanischen Männern aus Österreich in die Schweiz.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie viele afghanische Migranten wurden an der Grenze zu Österreich seit Anfang Jahr pro Monat registriert, aufgeteilt nach Geschlecht und Alter?

2. Wird das Dublin-Abkommen konsequent umgesetzt gegenüber afghanischen Staatsbürgern, die ohne Einreisebewilligung an der Grenze zu Österreich aufgegriffen werden und wie viele Rückweisungen gab es seit Anfang Jahr?

3. Gibt es Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit mit Österreich im Rahmen des Dublin-Abkommens, insbesondere zwischen dem Grenzwachtkorps und den zuständigen österreichischen Grenzbehörden?

Stellungnahme des Bundesrates

Wird eine Person aus einem Drittstaat beim irregulären Grenzübertritt aufgegriffen und stellt diese ein Asylgesuch, so wird zuerst geprüft, welcher Dublin-Staat für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig ist. Falls aus Sicht der Schweiz ein anderer Dublin-Staat zuständig ist, wird dieser ersucht, das Asylverfahren durchzuführen. Stellt die aufgegriffene Person kein Asylgesuch und erfüllt sie die Einreisevoraussetzungen gemäss Artikel 5 des Gesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) nicht, so wird sie gemäss nationalem Recht weggewiesen. Besteht, wie im Falle Österreichs, ein Rückübernahmeabkommen (RüA), so kann die Person auch in diesen Staat zurückgeführt werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass die Person rechtswidrig aus dem entsprechenden Vertragsstaat in die Schweiz eingereist ist. Die meisten Personen werden durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Grenzraum aufgegriffen. Für die Durchführung des Rückübernahmeverfahrens ist die Kantonspolizei St. Gallen zuständig.

1. Die folgende Tabelle enthält die aufgeschlüsselten Statistiken zu den Aufgriffen der EZV von afghanischen Migranten im Grenzraum zu Österreich für das laufende Jahr (Januar bis August). Auffallend ist, dass zum einen die Zahl der Aufgriffe im Laufe des Jahres zwar markant zunahm, dass zum anderen aber die Zahl der Asylgesuche tief blieb:

MonatFestgestellte afghanische Migranten (Übergaben an Kapo SG, Wegweisungen, Asylgesuche)Übergabe an Kapo SG zwecks Rückführung gemäss RüA (kein Asylgesuch)Wegweisungen aus der Schweiz (kein Asylgesuch)Asylgesuche (Übergabe an SEM)Januar3111146Februar7232März222146April54132021Mai5663020Juni5435118Juli2451674533August44626616218Total915502299114

Männlich volljährigMännlich minderjährigWeiblich volljährigWeiblich minderjährigTotal31259922915

2. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzt das Dublin-Abkommen gegenüber Österreich konsequent um. Im laufenden Jahr wurden bis Ende August 293 Übernahme-Ersuchen für eine Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens an Österreich gestellt. Es handelt sich hierbei um die gesamtschweizerischen Ersuchen an Österreich. Das Nachbarland ist damit für die Schweiz ein wichtiger Übernahmestaat im Dublin-Verfahren. In 215 Fällen stimmte Österreich einer Übernahme zu und in 54 Fällen hat bisher eine Überstellung stattgefunden. Zahlreiche weitere Überstellungen sind für die kommenden Wochen terminiert. Es zeigt sich, dass sich Österreich bei den meisten Anfragen aus der Schweiz als zuständig erklärte.

3. Für die Durchführung der Dublin-Verfahren ist das SEM zuständig. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Dublin-Verfahrens mit Österreich ist sehr gut und konstruktiv. Allfällige Differenzen können in aller Regel umgehend bereinigt werden. Die EZV arbeitet eng mit dem SEM zusammen und übergibt die Asylgesuchssteller dem SEM. Die Zusammenarbeit zwischen der EZV, dem Kanton St. Gallen und den österreichischen Partnerbehörden funktioniert ebenfalls gut und es finden regelmässig Absprachen statt.

Antwort des Bundesrates.