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Wie will der Bundesrat die medizinische Versorgung in den Berggebieten stärken?

21.3996 · Interpellation · 2021-09-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Während die Kosten im Gesundheitswesen laufend steigen, nimmt die Versorgung etlicher Bergregionen mit medizinischen Leistungen laufend ab. Die Schere öffnet sich immer weiter. Hausarztpraxen können nicht mehr besetzt werden, die Patientinnen und Patienten müssen - sofern sie überhaupt mobil sind - grössere Distanzen in Kauf nehmen und die Versorgung von Touristen während der Hochsaison ist vor Ort nicht gewährleistet. Diese negative Entwicklung betrifft nicht nur die Hausärzte, sondern auch andere Bereiche wie Augenärzte, Gynäkologen, psychiatrische Betreuung usw. Der Bericht von B.S.S. vom September 2020 bestätigt diesen Befund. Zudem drohen zahlreiche Spitäler auf dem Lande geschlossen zu werden. Gerade Berggemeinden sind zunehmend mit den Herausforderungen des demographischen Wandels konfrontiert. Umso wichtiger ist eine gute medizinische Versorgung, auch als Standortfaktor.

In diesem Zusammenhang gestatte ich mir folgende Fragen:

1. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um der weiter abnehmenden Versorgungsqualität in den Berggebieten und ländlichen Räumen entgegen zu treten?

2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in der Gesundheitspolitik vermehrt räumlich differenzierte Ansätze zur Anwendung gelangen müssen?

3. Hat nicht gerade die Corona-Pandemie in Erinnerung gerufen, wie wichtig intakte und leistungsfähige dezentrale medizinische Infrastrukturen und Leistungen sind?

4. Ist der Bundesrat bereit, neue Versorgungsmodelle wie z.B. den Einsatz von Advanced Practise Nurses aktiv zu unterstützen?

5. Wie schätzt der Bundesrat das Synergiepotenzial zwischen verschiedenen Leistungsträgern innerhalb des Gesundheitswesens aber auch mit anderen Leistungsträgern der Grundversorgung (z.B. im Bereich Mobilität) mit Fokus auf die Bergregionen ein?

6. Welche Potenziale sieht der Bundesrat in der Digitalisierung, um die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern und neue Versorgungsmodelle zu entwickeln?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie in der Stellungnahme zum Postulat 21.4226 Bulliard "Die medizinische Grundversorgung im ländlichen Raum und in den Berggebieten sicherstellen" dargelegt, liegt die Sicherstellung der Versorgung im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bund kann im Bereich der Ausbildung Massnahmen ergreifen, wie er dies im Sonderprogramm zur Erhöhung der Abschlusszahlen in Humanmedizin getan hat. Er kann zudem bei der Weiterbildung, den Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe sowie bei der Abgeltung der hausärztlichen Leistungen Vorschriften vorsehen, wie zuletzt im Rahmen des Masterplans Hausarztmedizin geschehen. Gemäss aktueller Datenlage gibt es indes weder Hinweise auf eine Abnahme der Versorgungsqualität noch auf einen generellen Versorgungsmangel (vgl. auch Punkt 2).

2. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Gesundheitsversorgung räumlich differenziert betrachtet werden muss. Daher untersuchte das Obsan 2020 im Auftrag des Forums medizinische Grundversorgung das Angebot und die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in ländlichen, städtischen und intermediären Regionen. Die Studie konnte in keiner der untersuchten Regionen einen Versorgungsmangel feststellen, auch wenn sie aufgrund der Datenlage keine Aussagen zu einzelnen Gemeinden machte. Jedoch konnte sie festhalten, dass keine allgemeine Unterversorgung in ländlichen Gegenden oder Bergregionen besteht. Es liegt in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden, bei lokalen Engpässen geeignete Massnahmen wie z.B. gemeindeübergreifende Angebote vorzusehen.

3. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die dringliche Interpellation 21.4007 Fraktion Grünliberale "Medizinische Versorgung und Pflegequalität auch in Krisen" erklärt hat, ist die auch zu Normalzeiten angespannte Personalsituation ein Faktor, welcher dazu beiträgt, dass Kapazitäten nicht unbegrenzt erhöht werden können. Die dauerhafte Ausrichtung des Gesundheitswesens auf eine Ausnahmesituation wie die Corona-Pandemie würde aber langfristig zu einer Überversorgung führen. Eine Überlastung der Strukturen bestand während der Corona-Pandemie zudem hauptsächlich bei Intensivstationen sowie teilweise auf allgemeininternistischen Abteilungen von Zentrumsspitälern. Auch das Personal in den Alters- und Pflegeheimen erlebte insbesondere in den ersten zwei Wellen eine sehr hohe Belastung. Die Gesundheitsversorgung in den anderen Versorgungsbereichen war indessen nicht überlastet.

4. Der Bundesrat wird voraussichtlich 2022 den Bericht in Erfüllung des Postulats 19.4278 Streiff: "Versorgungslücken schliessen. Es ist Zeit für neue Pflegemodelle" verabschieden. Dabei werden insbesondere die Versorgungsqualität und der aktuelle Stand der Entwicklung von Advanced Practice Nurses (APN) in Bezug auf Rolle, Einsatzgebiete, etc. untersucht. Zudem wird eine gesetzliche Regulierung (inkl. Abgeltung von Leistungen) von APN geprüft. Des Weiteren sieht der Bundesrat im Rahmen des Pakets 2 der Massnahmen zur Kostendämpfung die Definition von Netzwerken zur koordinierten Versorgung als eigene Leistungserbringer vor, was die Umsetzung von neuen Versorgungsmodellen erleichtern sollte.

5. Im Förderprogramm "Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-20" wurden Empfehlungen für die mögliche Nutzung von Synergien durch interprofessionellen Zusammenarbeit (IPZ) zwischen den Professionen formuliert (www.bag.admin.ch/fpinterprof). Diese betonten, dass Gemeinden gerade in ländlichen Gebieten eine tragende Rolle einnehmen, indem sie Austauschgefässe zur Verfügung stellen und für verbindlich erklären. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (Pa. Iv. 19.401) und den darin enthaltenen Finanzbeschlüssen könnten entsprechende Projekte gefördert werden.

6. Die Digitalisierung trägt zur niederschwelligen, ortsunabhängigen Gesundheitsversorgung bei, was in Bergregionen besonders relevant ist. Dazu gehören zum Beispiel die Nutzung von telemedizinischen Angeboten, aber auch mHealth-Anwendungen wie Gesundheits-Apps. Mit der Integration von Telemedizin und Telemonitoring in integrierte/koordinierte Versorgungsmodelle kann die Autonomie der Menschen zu Hause gestärkt werden. Solche Modelle bieten sich insbesondere in ländlichen Regionen mit grossen Distanzen zu Gesundheitseinrichtungen an. Gerade das EPD kann mit dem kontrollierten Fernzugriff auf medizinische Unterlagen der Patientinnen und Patienten einen Beitrag leisten. Der Bund fördert die Digitalisierung daher im Rahmen seiner Zuständigkeiten. So ist sie ein Fokus der Strategie Gesundheit2030 (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Gesundheit2030); auch die Strategie eHealth Schweiz 2.0 beinhaltet ein Ziel zur digitalen Kompetenz und zum verantwortungs- und risikobewussten Umgang mit digitalen Gesundheitsdaten. Zur Förderung der Transparenz im Bereich mHealth hat die Kompetenz- und Koordinationsstelle eHealth Suisse Kriterien bezüglich der Qualität von Gesundheitsapps veröffentlicht. Weiter prüft der Bund im Bericht zur Erfüllung des Postulats 19.3382 Stahl "Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln", wie der Online-Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln vereinfacht werden kann. Insbesondere in peripheren Gebieten könnte dadurch der Zugang erleichtert werden. Der Bericht soll Ende 2021 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Antwort des Bundesrates.