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21.4008 · Interpellation · 2021-09-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ist der Bundesrat bereit, die Anwendung von Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes auszusetzen, bis sich das Volk am 28. November 2021 dazu hat äussern können, und damit der sozialen Spaltung entgegenzuwirken, die momentan durch die am 13. September in Kraft getretenen Massnahmen verursacht und vorangetrieben wird?

Begründung

Gegen die Änderung vom 19. März des Covid-19-Gesetzes kam in Rekordzeit und mit einem Rekordtotal an Unterschriften ein Referendum zustande. Die Ursache dafür war beinahe ausschliesslich der neue Artikel 6a dieses Gesetzes, der die Rechtsgrundlage für das "Covid-Zertifikat" schuf. Das Schweizer Volk stimmt am 28. November 2021 über diese Änderung ab.

Der Bundesrat hat, ohne die Abstimmung abzuwarten, am 13. September 2021 eine massive Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen und in Kraft gesetzt. Seit dem 13. September 2021 muss in allerlei Alltagssituationen ein Dokument vorgewiesen werden, mit dessen Ausstellung es Probleme gibt (unter anderem weil serologische Tests nicht dazu berechtigen, eines zu erhalten - ganz zu schweigen von den Kosten der Tests, die ab dem 1. Oktober 2021 nicht mehr gratis sein werden). Angesichts der Anzahl der Personen, die (noch) nicht geimpft sind, verursacht die Zertifikatspflicht aber vor allem eine regelrechte soziale Spaltung, die durch die objektive Belastung des Gesundheitssystems (und besonders der Spitäler) nicht gerechtfertigt ist.

Steht dem Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen wirklich kein anderes Mittel mehr zur Verfügung, um einen genügend grossen Anteil der nichtgeimpften Bevölkerung dazu zu bringen, sich impfen zu lassen, als durch die am 13. September 2021 in Kraft getretenen Massnahmen eine versteckte Impfflicht und einen verkappten Lockdown für nichtgeimpfte Personen einzuführen?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage Addor 21.7754 "Aufschub bei der Umsetzung der Zertifikatspflicht" ausgeführt hat, hat die am 13. September 2021 beschlossene Ausdehnung der Anwendung des Zertifikats zum Ziel, die Übertragung des Virus zu bremsen und damit insbesondere die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten. Bei einer Überlastung des Gesundheitssystems leidet die Gesundheitsversorgung aller.

Der Entscheid des Bundesrates war notwendig, da die Ansteckungen Mitte September 2021 - mit durchschnittlich fast 3000 Meldungen pro Tag - sehr hohe Werte erreichten. Mit den Neuerkrankungen ging auch eine Zunahme der Hospitalisationen einher. Einzelne Spitäler stiessen an ihre Belastungsgrenze und nichtdringliche Eingriffe mussten zugunsten der Versorgungssicherheit verschoben werden.

Der Bundesrat stuft die Ausweitung der Zertifikatspflicht zu diesem Zeitpunkt der Pandemie als erforderliche und - angesichts des Umstandes, dass alle Personen ab 12 Jahren seit einigen Monaten die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen - auch als verhältnismässige Massnahme ein. Durch die Ausweitung der Zertifikatspflicht konnten Schliessungen verhindert werden. Da das Zertifikat auch anhand eines negativen Testresultats ausgestellt wird, steht es auch Personen offen, die sich nicht impfen lassen wollen.

Die epidemische Situationsentwicklung wird nach wie vor als besorgniserregend eingestuft. Ein rascher Anstieg der Hospitalisationen und damit eine Überlastung der Spitäler kann aufgrund der kühler werdenden Temperaturen im Herbst nicht ausgeschlossen werden. Der Anteil der nichtimmunen Bevölkerung ist zudem weiterhin zu gross, um eine weitere starke Infektionswelle zu verhindern. Der Bundesrat wird daher vorerst an der Zertifikatspflicht festhalten. Er evaluiert die Situation jedoch laufend und wird - sobald es die epidemiologische Lage erlaubt - über eine Aufhebung der Zertifikatspflicht entscheiden.

Antwort des Bundesrates.

Aufschub bei der Umsetzung der Zertifikatspflicht | Lexipedia | Lexipedia