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21.4223 · Postulat · 2021-09-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, finanzielle Anreize (z.B Gebührenreduktion) für Geschäftsmodelle wie Sharing-, Leih-, Tausch- und Mietsysteme zu prüfen. Solche Modelle müssen gefördert werden, da sie den Ressourcenverschleiss reduzieren und zu längeren Nutzung von Geräten beitragen,

Begründung

Mit 716 kg Abfall pro Person hat die Schweiz eines der höchsten Siedlungsabfallaufkommen der Welt. Davon werden laut dem BAFU knapp 53 Prozent rezykliert. Nebst Massnahmen im Bereich des Rohstoffabbaus, dem Produktedesign und der Abfallbewirtschaftung braucht es auch Anreize die Art der Nutzung der Geräte zu optimieren. Für viele Geräte lohnt es sich auch aus Sicht der Konsumentinnen kaum, diese selbst zu besitzen, da sie nur zu sehr spezifischen Zeiten auch wirklich gebraucht werden. Klassisches Beispiel ist die Bohrmaschine, welche eine durchschnittliche effektive Nutzungsdauer von nur 11 Minuten hat. Bei elektronischen Grossgeräten hat sich die durchschnittliche Laufdauer von elektronischen Grossgeräten im Zeitraum 2004-2014 von 14 auf 13,1 Jahre reduziert.

Mit der Förderung von Geschäftsmodellen, welche auf Mieten und nicht auf Kaufen basieren, haben Hersteller einen Anreiz langlebige Produkte, die weniger anfällig auf Störungen sind, in den Umlauf zu bringen. Bei einem klassischen Kauf ist dies nach Ablauf der Garantiefristen nicht der Fall. Gleichzeitig stärken solche Geschäftsmodelle die Rechte und die Kaufkraft der Konsument*innen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Geschäftsmodelle, welche auf Mieten statt auf Kaufen basieren, können einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. Finanzielle Anreize zur Förderung von solchen Geschäftsmodellen, waren bereits Bestandteil des Berichts in Erfüllung des Postulates 17.3505 Vonlanthen "Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen". Für die Erarbeitung dieses Berichts wurde in einer Grundlagenstudie eine Auslegeordnung mit über 50 potentiellen Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft vorgenommen. Dabei wurden beispielsweise auch finanzielle Anreize in Form einer Mehrwertsteuerreduktion für Reparaturen oder für nutzenbasierte Geschäftsmodelle mit ökologischem Mehrwert (bspw. Kurzzeit- oder Langzeitmiete) geprüft. Aufgrund des Anpassungsbedarfs des Mehrwertsteuergesetzes, des grossen Vollzugaufwands und des schwierig abschätzbaren Nutzens hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahme "MWST-Reduktion bei nutzenbasierten Geschäftsmodellen" nicht weiter zu vertiefen. Zu drei weiteren Massnahmen (Registerlösungen, Deklarationsvorschriften, Gewährleistungsrecht) sind derzeit noch vertiefende Analysen in Erarbeitung. Diese Analysen fliessen auch in das Massnahmenpaket zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft ein, welches dem Bundesrat als Folgeauftrag zur Berichtserstattung "Grüne Wirtschaft" voraussichtlich bis Ende 2022 vorgeschlagen wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.