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21.4341 · Motion · 2021-11-05

Departement des Innern

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat soll eine gesetzliche Grundlage schaffen und deren Rahmenbedingungen festlegen, um die Eizellenspende für Ehepaare zu ermöglichen, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt.

Der Bundesrat legt ebenfalls eine Roadmap vor, die alle offenen Fragestellung zum Sachverhalt thematisiert. Er informiert regelmässig über den Fortschritt der Arbeit.

Eine Minderheit der Kommission (Huber, Keller Peter, Gafner, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Das momentane Verbot führt zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung. Mit der Legalisierung der Eizellenspende werden Ehepaare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, den Ehepaaren gleichgestellt, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund beim Mann liegt.

Die aktuelle Regelung zwingt unfruchtbare Frauen mit Wohnsitz in der Schweiz ins Ausland zu gehen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, können jedoch eine Samenspende in der Schweiz in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu der Behandlung im Ausland, wird die Samenspende in der Schweiz von der Krankenkasse vergütet. Es ist nun höchste Zeit die veraltete Regelung, in eine zeitgemässe Lösung zu überführen, insbesondere da nur ein europäisches Land (Deutschland) ein Verbot der Eizellenspende kennen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Fortpflanzungsmedizin hat sich seit 2001, dem Jahr des Inkrafttretens des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG: SR 810.11), stark entwickelt und neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Parallel dazu hat ein bedeutender gesellschaftlicher Wandel stattgefunden.

Das FMedG erlaubt im Unterschied zu vielen europäischen Staaten keine Eizellenspende. Viele Paare und alleinstehende Personen suchen daher im Ausland um Eizellenspenden nach. Der Bundesrat anerkennt vor diesem Hintergrund den Bedarf für eine gründliche Überprüfung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Frage der Zulassung der Eizellspende nicht isoliert, sondern zusammen mit weiteren Fragen, die sich gegebenenfalls in anderen Regelungsbereichen stellen, beurteilt werden soll.

Wie in den Stellungnahmen zum Postulat 18.3205 Quadranti "Ist das Fortpflanzungsmedizingesetz zeitgemäss, und entspricht es dem Stand von Wissenschaft und Technik?" sowie zur Motion 21.3238 Christ "Fortpflanzungsmedizingesetz aufdatieren und in die Zukunft führen" dargelegt, wird das Fortpflanzungsmedizingesetz derzeit einer Evaluation unterzogen; erste Resultate sind im Jahr 2023 zu erwarten.

Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass vor Aufnahme allfälliger Revisionsarbeiten die Ergebnisse der Evaluation abgewartet werden sollten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.