El Salvadors Krieg gegen von Armut betroffene Frauen. Welche Rolle spielt die Schweiz?
21.4385 · Interpellation · 2021-12-07
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In der Republik El Salvador werden Frauen wegen Kindestötung zu jahrzehntelangen Haftstrafen verurteilt, obwohl sie in Wirklichkeit eine Fehl- oder Totgeburt erlitten haben. Die Gründe dafür liegen in der strengen salvadorianischen Gesetzgebung, die schon bei einer Fehlgeburt davon ausgeht, dass es sich um eine Abtreibung handeln könnte, und diese ist unter allen Umständen verboten.
Derzeit sind vierzehn teils sehr junge Frauen verurteilt und inhaftiert, vier weitere wurden angeklagt, zwei von ihnen befinden sich in Haft. Sie kommen alle aus ärmlichen Verhältnissen, haben kaum Zugang zu Bildung und konnten sich vor Gericht ohne Rechtsberatung nicht angemessen verteidigen. Durch die Covid-19-Pandemie verschlechtert sich ihre Situation, da sie in der Haft einer zusätzlichen Ansteckungsgefahr ausgeliefert sind. Ganz generell gilt, dass das absolute Abtreibungsverbot die Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen fortbestehen lässt und sie grossen Gefahren für ihr Leben und ihre Gesundheit aussetzt.
Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat El Salvador unlängst für seine Anti-Abtreibungspolitik verurteilt. Wie reagiert der Bundesrat auf dieses starke Signal für die Rechte der Frauen?
2. Wie setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Mädchen in El Salvador geschützt werden?
3. Wie gedenkt der Bundesrat, diese Bemühungen auf bilateraler und multilateraler Ebene zu verstärken?
4. Ist der Bundesrat bereit, seine Stimme in den internationalen Menschenrechtsorganisationen zu nutzen, um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in El Salvador zu fordern und die Rechte der Frauen im Land zu unterstützen?
5. In der Schweiz ist die diskriminierende Gesetzgebung gegenüber Frauen ein im Asylgesetz verankerter Grund für eine Ausweisung. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Risiken für schwangere Frauen bei der Prüfung eines möglichen Asylgesuchs entscheidend sein können?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-2.-3. Der Bundesrat hat vom Entscheid des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom November 2021 Kenntnis genommen, welcher El Salvador wegen des Todes einer nach einer Fehlgeburt inhaftierten Frau verurteilt und das Land unter anderem auffordert, eine umfassende Versorgung bei geburtshilflichen Notfällen zu gewährleisten und ein Programm zur Aufklärung über Sexualität und Familienplanung auszuarbeiten. Der Bundesrat erachtet die Arbeit des Interamerikanischen Menschenrechtssystems, dem der Gerichtshof angehört, als essentiell für die Achtung der Menschenrechte in dieser Weltregion und der Bund unterstützt es finanziell. Darüber hinaus verfolgt die Schweizer Botschaft in San José die Lage vor Ort, auch im Hinblick auf die Menschenrechte. Das EDA hat im Januar 2020 ein Projekt in El Salvador und Honduras gestartet, das Lehrkräfte und Eltern ausbilden soll, um das Problem der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs an Schulen anzugehen.
4. Die Schweiz äussert sich im multilateralen Rahmen regelmässig zu den Frauenrechte, einschliesslich im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die entsprechende Rechte. Im Mai 2020 unterzeichnete Bundesrat Ignazio Cassis eine gemeinsame Ministererklärung mit dem Titel "Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte und Förderung einer Geschlechterperspektive in der Covid-19-Krise". Diese Erklärung entstand insbesondere im Kontext des Aufrufs des UNO-Generalsekretärs vom 5. April 2020 zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt während der Covid-19-Pandemie und wurde von rund 60 Ländern unterstützt.
5. Gemäss der Schweizer Asylpraxis kann die Anwendung von frauendiskriminierenden Gesetzen, wie dies in einigen Staaten der Fall ist, zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen, wenn die Frauen Opfer von solchen mit Verfolgung vergleichbaren Massnahmen sind oder befürchten, dies zu werden. Bei der Prüfung von Asylanträgen berücksichtigen die zuständigen Behörden im Einzelfall alle Umstände, insbesondere die Folgen, welche Rechtsvorschriften wie zum Beispiel die Kriminalisierung einer Abtreibung konkret für die betroffene Person hätten.
Antwort des Bundesrates.