21.4388 · Interpellation · 2021-12-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist omnipräsent. Nach der deutlich angenommen Pflegeinitiative müssen nun griffige gesetzgeberische bundesweite Massnahmen ergriffen werden.
Der Fachkräftemangel zeichnet sich seit langem auch bei der Ärzteschaft ab. Seit der neuen Spitalfinanzierung (2012) besteht die Gefahr, dass die Spitäler bei den Weiterbildungen der Ärzteschaft sparen. Dies wenn/ sofern nicht genügend Unterstützung über gemeinschaftliche Leistungen von den jeweiligen Trägerschaften respektive den unterstützenden Standortkantonen geleistet wird.
Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektor:innen (GDK) war sich dieser Herausforderung bewusst. Bereits 2014 hat die GDK deshalb eine Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) verabschiedet. Mit dieser soll die finanzielle Belastung unter den Kantonen mit einem einheitlichen Mindestbeitrag geregelt werden. Die Vereinbarung konnte noch nicht in Kraft treten, weil auch nach über 7 Jahren noch nicht die/ alle notwendigen 18 Kantone die Vereinbarung ratifiziert haben. Dies obwohl der Fachkräftemangel absehbar ist.
Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Bislang haben nur 16 Kantone die Vereinbarung unterzeichnet. Sind dem Bundesrat die Gründe dafür bekannt? Befinden sich die noch ausstehenden Kantone (BL, FR, JU, NE, NW, SZ, TI, UR, VS) in einem aktiven Ratifizierungsprozess?
2. Welche Möglichkeiten hat der Bund, um die Kantone zu motivieren, die Vereinbarung zu ratifizieren?
3. Welche Möglichkeiten (Gesetzesanpassungen, etc.) sieht der Bundesrat, um die Kantone gemäss Inhalt der WFV zur Mitfinanzierung der dringend notwendigen Aus-und Weiterbildung zu verpflichten?
4. Ist der Bundesrat bereit, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, wenn bis 2022 nicht mind. 18 Kantone die Vereinbarung ratifiziert haben?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Bis Ende 2021 hatten 16 Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, GE, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, TG, VD, ZH) die Vereinbarung unterschrieben. Damit die interkantonale Vereinbarung in Kraft tritt, müssen mindestens 18 Kantone dies tun. Dem Bund sind die Gründe, wieso einige Kantone die Vereinbarung (bisher) nicht unterschrieben haben, nicht bekannt.
Anfang 2022 sind zwei weitere Kantone (FR, VS) der Vereinbarung beigetreten. Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat die Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) an der Sitzung vom 9. September 2021 angenommen. Die Referendumsfrist im Kanton Wallis lief am 6. Januar 2022 ungenutzt ab. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hat die WFV an der Sitzung vom 2. November 2021 angenommen. Die Frist für die Anmeldung des Referendumsbegehrens lief am 20. Dezember 2021 ungenutzt ab, wodurch im Kanton Freiburg kein Referendum mehr eingereicht werden kann.
2. / 4. Wie dargelegt, wurde das Mindestquorum von 18 Kantonen für das Inkrafttreten der WFV nach Ablauf der relevanten Fristen am 6. Januar 2022 erreicht. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wird Anfang März über das Inkrafttreten der WFV und das weitere Vorgehen informieren. Es scheint plausibel, dass sich einige Kantone der Vereinbarung aufgrund des Inkrafttretens anschliessen werden. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf in dieser Sache, insbesondere da ihm in dieser Frage keine Kompetenzen zustehen.
3. Die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung gehört nicht zu den in Artikel 48a BV (SR 101) bzw. im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.2) genannten Aufgabenbereichen, über welche der Bund einen interkantonalen Vertrag für allgemeinverbindlich erklären oder alle Kantone zur Beteiligung verpflichten könnte. Der Bund hat somit keine Möglichkeiten, die Kantone zum Beitritt zur Vereinbarung zu verpflichten.
Antwort des Bundesrates.