21.4452 · Postulat · 2021-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, zusammen mit der Wissenschaft und Praxis eine Definition für den touristischen Verkehr zu erarbeiten und diesen in Zukunft systematisch zu erfassen.
Begründung
Der Freizeitverkehr ist der weitaus wichtigste Verkehrszweck. Rund 50 Prozent der Unterwegszeit und 44 Prozent der im Verkehr zurückgelegten Distanzen dienen der Freizeit. Der touristische Verkehr ist dabei ein wichtiger Teil des Freizeitverkehrs. Der touristische Verkehr ist in der Schweiz jedoch nicht klar definiert und wird von der Statistik nicht als solcher erfasst.
Der touristische Verkehr wie auch der übrige Freizeitverkehr gewinnt an Bedeutung, der Anteil des öffentlichen Verkehrs am touristischen Verkehr ist jedoch unterdurchschnittlich. Der öV ist einerseits ein zentrales Element der gesamten touristischen Wertschöpfungskette, andererseits ist der öV für viele Gäste per se schon ein Erlebnis. Eine gute Erschliessung ist Voraussetzung, damit die Tourismusdestinationen sich entwickeln können. Diese enorme Bedeutung des touristischen Verkehrs wird in der öffentlichen Wahrnehmung und in der Verkehrspolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden meist unterschätzt. Obwohl in der Schweiz die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr gut ist, besteht noch ein grosses Potenzial, um neue Kundinnen und Kunden für den öV zu gewinnen. Die Verkehrsangebote müssen entsprechend auf diese Kundschaft ausgerichtet werden. Damit kann auch ein wesentlicher Beitrag zur Klimathematik geleistet werden.
Voraussetzung ist, dass der touristische Verkehr als solcher überhaupt fass- und messbar gemacht wird. Das Bundesamt für Raumentwicklung und das Bundesamt für Statistik sollten deshalb zusammen mit der Wissenschaft und der Praxis (vertreten durch die nationalen Dachorganisationen) eine Definition des touristischen Verkehrs erarbeiten und diesen in Zukunft systematisch erfassen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.