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Mit Bildungsgutscheinen und weiteren Massnahmen den Anteil Geringqualifizierter in der beruflichen Weiterbildung markant erhöhen

21.4464 · Postulat · 2021-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen abzuklären und darüber Bericht zu erstatten:

  • Unter welchen Bedingungen bildet die Abgabe von Bildungsgutscheinen für Personen mit tiefem Bildungsstand, tiefem Einkommen und tiefer hierarchischer Position in den Firmen einen wirksamen Anreiz, um deren Beteiligung an der beruflichen Weiterbildung markant zu erhöhen?
  • Welche weiteren Massnahmen haben sich in anderen Ländern, in ausgewählten Kantonen und den Leistungsvereinbarungen mit dem Bund als geeignet erwiesen, um die Beteiligung gering Qualifizierter in der beruflichen Weiterbildung markant zu erhöhen?
  • Innert welcher Frist lässt sich die Beteiligung gering Qualifizierter in der beruflichen Weiterbildung gegenüber dem Stand von 2019 verdoppeln?
  • Braucht es zur Zielerreichung zusätzlich spezielle Kampagnen für gering Qualifizierte, eine aufsuchende Bildungsarbeit und Begleitung/Coaching namentlich von KMU?

Begründung

Wissenschaftliche Studien zeigen: Werden die Kosten einer Weiterbildung gesenkt, so machen mehr Personen Weiterbildung. Sie wollen einen Gutschein nicht "verfallen" lassen. Zudem wird damit eine Lernkultur im Sinne des "Lebenslangen Lernens" etabliert. Dies bestätigt u.a. die OECD-Studie "Financial Incentives for Steering Education and Training, Getting Skills Right" (2017).

Ein Pilotversuch von 2009 unter der Leitung von Prof. Wolters sowie eine Evaluation des Kantons Genf von 2015 zeigen, dass das Risiko von Mitnahmeeffekten hoch ist. Wird das Instrument der Bildungsgutscheine aber gezielt eingesetzt, so wirkt es wie angestrebt.

Nach OECD-Angaben nehmen in der Schweiz bloss rund ein Drittel der gering Qualifizierten an Weiterbildung teil. Das ist weit weniger als bei den hoch Qualifizierten. In Schweden, Norwegen, Ungarn und den Niederlanden ist die Beteiligung gering Qualifizierten an Weiterbildung deutlich höher. Warum? Tragen dort Bildungsgutscheine zur Zielerreichung bei? Welche Instrumente haben sich besonders bewährt?

Es geht um viel. Ein Drittel der gering Qualifizierten ist nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv. Das ist doppelt so viel als über die ganze Bevölkerung hinweg gesehen. Das deutet darauf hin, dass eine höhere Qualifizierung zu einer höheren Erwerbsquote führen dürfte. Niedrig Qualifizierte gehörten auch in der Covid-Krise zu den sozial am stärksten betroffenen Gruppen. Auch in Zukunft dürfte sie der Druck des Strukturwandels stark treffen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Bundesamt für Statistik verfügten 2020 in der Schweiz knapp 11 Prozent der 25 bis 64-Jährigen der ständigen Wohnbevölkerung über keinen Abschluss der Sekundarstufe II und zählten damit zur Gruppe der Geringqualifizierten. Jede zehnte Person dieser Gruppe nimmt an Bildung und Weiterbildung teil. Dies ist im Vergleich zur Gesamtbevölkerung dreimal weniger.

Wie der Bundesrat in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2021-2024 festgehalten hat, will er die Beteiligung von Geringqualifizierten an Weiterbildungsmassnahmen erhöhen. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) setzt sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, die Arbeitsmarktfähigkeit geringqualifizierter Personen zu verbessern. Dies geschieht etwa über die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener. Der Bund schliesst dazu Programmvereinbarungen mit den Kantonen ab. Dadurch kann spezifisch auf die Bedürfnisse vor Ort reagiert werden. Zusätzlich unterstützt der Bund mit dem Förderschwerpunkt "Grundkompetenzen am Arbeitsplatz" auf Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10) Weiterbildungsprogramme von Unternehmen, die dazu beitragen, dass Erwerbstätige mit den Anforderungen an ihrem Arbeitsplatz Schritt halten können. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterstützt im Weiteren seit 2021 Branchenverbände, wenn sie Interesse an der Entwicklung und Erprobung eines Weiterbildungscoachings haben. Dieses Weiterbildungscoaching richtet sich an KMU-Leitungen und soll diese bei der Personalentwicklung unterstützen. Ziel ist, die sich ändernden Bedürfnisse, Risiken und Chancen in der Branche frühzeitig zu erkennen.

Die Erwerbstätigenquote Geringqualifizierter in der Schweiz lag 2020 bei rund 70 Prozent und damit höher als in den vom Postulanten genannten Ländern. Niedrigqualifizierte sind tendenziell häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Personen mit höheren Abschlüssen. Das SBFI setzt sich - nebst der Förderung von Grundkompetenzen - deshalb auch dafür ein, dass Erwachsene einen anerkannten Berufsabschluss erlangen können. So laufen im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" verschiedene Projekte, welche die Rahmenbedingungen für Erwachsene weiter verbessern.

Auch die Kantone haben sich der Thematik der Weiterbildung Geringqualifizierter bereits mit verschiedensten Massnahmen angenommen. Da die Bedürfnisse und Realitäten in den Regionen und Branchen unterschiedlich sind, sind zielgruppenspezifische Angebote vor Ort und kantonale Lösungen zielführender als national ausgerichtete Massnahmen. Einzelne Kantone setzen etwa Bildungsgutscheine ein, jedoch mit unterschiedlichen Erfahrungen. So kommt beispielsweise eine Evaluation der Bildungsgutscheine im Kanton Genf, welche im März 2021 zum vierten Mal durchgeführt wurde, zum Schluss, dass dieses kantonale Gutscheinsystem nicht in der Lage ist, die Unterschiede in der Bildungsbeteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu verringern.

Aufgrund der zahlreichen bereits laufenden Massnahmen erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats grundsätzlich als erfüllt. Über weitere Ergebnisse und allfällige neue Massnahmen wird er namentlich im Rahmen des vierjährlich erscheinenden Bildungsberichts Schweiz sowie der kommenden BFI-Botschaften Bericht erstatten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.