21.4484 · Interpellation · 2021-12-16
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Parlamentsgesetz Artikel 141g ist der Bundesrat dazu verpflichtet, in seinen Botschaften an die Bundesversammlung die Auswirkungen des jeweiligen Geschäftes auf künftige Generationen darzulegen. Dies geschah bisher leider nur sehr punktuell. Weiter hat sich der Bundesrat zum Aufbau einer langfristigen und kontinuierlichen Lage- und Umfeldanalyse verpflichtet. Daraus ist nicht - wie ursprünglich vorgesehen - ein jährlicher Bericht, sondern die einmalige Publikation "Die Schweiz 2030" (2018) entstanden. Für eine langfristige Zukunftsgestaltung und -planung mit Rücksicht auf künftige Generationen stellen sich dazu folgende Fragen:1. In wie vielen Botschaften wurden die Auswirkungen auf künftige Generationen gemäss ParIG Artikel 141g im Zeitraum von 2009 bis heute dargelegt und in wie vielen nicht?2. Weshalb wurde in der Vergangenheit nicht mehr darauf geachtet?3. Wie, mit welchen methodischen und organisatorischen Schritten, wird der Bundesrat in Zukunft sicherstellen, dass die Anforderungen an seine Botschaften an die Bundesversammlung gemäss ParIG Artikel 141g bei jeder Botschaft eingehalten werden?4. Stellt die Publikation "Die Schweiz 2030" eine abschliessende Analyse bis 2030 dar?5. Sieht der Bundesrat die Herausgabe eines jährlichen Berichts ("kontinuierlich") vor? Falls nein, weshalbnicht?6. Falls ja, könnte dieser allenfalls auch mit einer steten Internet-Plattform ergänzt werden, auf der die Resultate gut verarbeitet, allgemein verständlich und griffig für eine breitere Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden - für Schulen, Verwaltung, Politik und allgemein für interessierte Bürgerinnen und Bürger?7. Wie, mit welchen methodischen und organisatorischen Schritten, wird der Bundesrat sicherstellen, dass dabei sowohl die Kontinuität als auch die Qualität gesichert ist?8. Werden die Herausforderungen für künftige Generationen explizit in einem solchen Bericht genannt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die längerfristige Gestaltung der Generationenbeziehungen und die Frage der Generationengerechtigkeit wichtige politische Fragen darstellen. In der nicht abschliessenden Aufzählung von Artikel 141 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) werden die Auswirkungen auf künftige Generationen explizit erwähnt (Bst. g). Artikel 141 Absatz 2 ParlG sieht aber auch vor, dass diese und allfällige weitere Aspekte nur dann detailliert dargestellt werden sollen, "soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind". Mit dem Instrument der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) werden bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Erarbeitung eines Erlassentwurfs die Folgen auf die Wirtschaft und die künftigen Generationen systematisch eingeschätzt (Vgl. Handbuch RFA, S. 17; https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/Regulierung/handbuch_rfa.pdf.download.pdf/handbuch_rfa.pdf) . Die Resultate der RFA-Analysen werden veröffentlicht und in den erläuternden Berichten und Botschaften wiedergegeben. Es liegen keine Zahlen dazu vor, bei wie vielen Vorlagen der letzten zwölf Jahre substanzielle Angaben zu den Auswirkungen auf künftige Generationen möglich waren.3. Der von der Bundeskanzlei herausgegebene Botschaftsleitfaden gibt explizit vor, in Botschaften zu Erlassentwürfen die Artikel141 Absatz 2 Buchstabe g ParlG zu beachten und nebst anderen Auswirkungen auch jene auf künftige Generationen zu erläutern (S. 44).4. Der Bundesrat hat das Buch "Die Schweiz 2030" zur Kenntnis genommen. Es dient ihm als eine Informationsquelle u.a. zur Festlegung der Strategie der Legislaturperiode 2019-2023. Eine abschliessende Analyse war nicht das Ziel dieser Publikation. Eine Lage- und Umfeldanalyse gemäss Artikel 32 Buchstabe cter des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) wird alle vier Jahre durchgeführt.5. Im Vorfeld der Legislaturplanung wird alle vier Jahre ein Bericht erstellt, der als Grundlagendokument eine Gesamtschau zu den wichtigsten Zukunftsfragen für die Bundespolitik gibt. Zusätzlich zur Bereitstellung dieses langfristigen Planungsinstruments verfolgt die Bundeskanzlei die Ereignisse und längerfristigen Entwicklungen kontinuierlich. Auch die Departemente und Ämter verfolgen die Entwicklungen in ihren Politikfeldern, so auch im Rahmen der Ressortforschung (gemäss Art. 16 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation; FIFG; SR 420.1) und der strategischen Planungen. Die Ergebnisse werden dem Bundesrat jeweils umgehend in Form von Grundsatzdokumenten zur Genehmigung unterbreitet, so bspw. die aussenpolitischen, klimapolitischen und sicherheitspolitischen Strategien. Neben den Tätigkeiten im Rahmen der vierjährlichen Legislaturplanung und der kontinuierlichen Verfolgung von Entwicklungen und Erarbeitung von Strategien erscheint dem Bundesrat die Herausgabe eines zusätzlichen jährlichen Berichts nicht notwendig.6. Der Bundesrat informiert die Öffentlichkeit über die Legislaturplanung. Die Dokumente und Informationen stehen auf seiner Webseite (https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/fuehrungsunterstuetzung/legislaturplanung.html) benutzerfreundlich aufbereitet zur Verfügung. Auch über die kontinuierlich erstellten, die Zukunft betreffenden, Berichte und Strategien informiert der Bundesrat die Öffentlichkeit aktiv und transparent.7. Nach Abschluss der Vorarbeiten für die Legislaturplanung 2019-2023 hat die Bundeskanzlei eine Bilanz über das gewählte Vorgehen gezogen, wobei auch eine Kosten-Nutzen-Analyse zum Bericht "Die Schweiz 2030" gemacht worden ist. Die Bundeskanzlei kam damals zum Schluss, dass die Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten sich bewährt hat, um fundierte Inputs für die langfristige und kontinuierliche Lage- und Umfeldanalyse zu erhalten. Daher wird für den nächsten derartigen Bericht, "Schweiz 2035", das Wissen von ausgewählten Think Tanks als Grundlage beigezogen. Die Think Tanks wurden um Antworten zu für die Schweiz drängenden Zukunftsfragen gebeten. Diese Antworten werden dem Bundesrat vorgelegt, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zum Teil voraussichtlich in einer öffentlichen Veranstaltung im Frühling 2022 debattiert.8. Der Bericht "Schweiz 2035" wird von einer langfristigen Betrachtungsweise geprägt sein. Darum wird er in sämtlichen Themenfeldern auch die Herausforderungen der künftigen Generationen behandeln.