Erosion des bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU. Wirtschaftliche Folgen für die Grenzkantone
21.4559 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Nach dem Scheitern der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) letzten Mai herrscht in der Schweizer Europapolitik grosse Unsicherheit, und die in den vergangenen 20 Jahren ausgehandelten bilateralen Beziehungen erodieren viel rascher als erwartet.
Für die Grenzkantone könnte dies auf eine wirtschaftliche Katastrophe hinauslaufen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut Basel (BAK) hat jüngst in einer Studie gezeigt, dass für die trinationale Region am Oberrhein die Gefahr droht, dass Möglichkeiten zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ausbleiben, und dass selbst die bestehende Wirtschaftszusammenarbeit gefährdet ist. Das Institut weist darauf hin, dass die Konsequenzen für die Schweizerische Oberrheinregion "intensiver und breiter" ausfallen werden als für die deutschen und französischen Nachbarn. (BAK: Scheitern des Rahmenabkommens: Mögliche Konsequenzen für die Region Oberrhein. Ein Argumentarium, Dezember 2021). Diese Situation ist auf die starke Verflechtung der Wertschöpfungsketten in der trinationalen Region Oberrhein zurückzuführen.
Auch für die Grenzregion Grand Genève gibt die Gefahr eines Abserbelns des bilateralen Wegs Anlass zu grosser Sorge. Zur Illustration: Der Arbeitsmarkt hängt in dieser Region zum Teil von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ab (rund 92 000 Personen). Deren Rechtsrahmen beruht auf dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA). Es ist nicht auszuschliessen, dass dieses Abkommen mangels regelmässiger Aktualisierungen mittelfristig ausgehöhlt wird, so beispielsweise bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufszertifikaten (Anhang III), über die zurzeit mit der EU diskutiert wird. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie unsicher die rechtliche Situation ist.
Darum frage ich den Bundesrat:
1. Wird der Bundesrat die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen der Erosion der Bilateralen Verträge für die Grenzkantone vollständig evaluieren und die Evaluation dokumentieren?
2. Wird der Bundesrat im Rahmen seiner neuen Europastrategie, die er im ersten Halbjahr 2022 vorlegen will, einen strategischen Schwerpunkt auf die Grenzkantone legen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine gute Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) und der bilaterale Weg für die Grenzkantone von spezieller Wichtigkeit ist, da sie besonders enge Beziehungen zu den Nachbarstaaten unterhalten. Er pflegt daher einen engen Austausch über die Europapolitik mit Kantonsvertreterinnen und -vertretern, insbesondere im Rahmen des Europadialogs zwischen dem Bund und den Kantonen. Daneben gibt es verschiedene Formate von grenzüberschreitenden Dialogen unter der Leitung des EDA, in denen die spezifischen Herausforderungen der Grenzregionen regelmässig angesprochen und die notwendigen politischen Impulse gegeben werden können. Mit Frankreich und Italien bestehen beispielsweise bereits solche Austausche, mit Deutschland ist ein Dialog geplant.
Zudem verfolgen die betroffenen eidgenössischen Departemente in ihren Zuständigkeitsbereichen die konkreten Auswirkungen der Druckpolitik, die die EU gegenüber der Schweiz aufgrund der fehlenden institutionellen Lösungen ausübt. Im Bereich des MRA Schweiz-EU stehen die Bundesbehörden zum Beispiel in engem Kontakt mit den betroffenen Unternehmen und Branchen. Im Forschungsbereich verfolgt das SBFI die Auswirkungen der aktuellen Nicht-Assoziierung der Schweiz an die Rahmenprogramme der EU. Das Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für die gesamte Schweiz inklusive der Grenzregionen zu bieten.
Um den bilateralen Weg zu stabilisieren und fortzuführen hat der Bundesrat nach seinem Entscheid vom 26. Mai 2021 zum institutionellen Abkommen eine Reihe von Massnahmen beschlossen, deren Umsetzung er zurzeit voranbringt. Er setzte sich erstens für eine rasche Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten ein. Zudem setzt er die Planung und Umsetzung von Auffangmassnahmen fort, um die Folgen der Druckpolitik der EU gegenüber der Schweiz wegen den fehlenden institutionellen Lösungen so weit wie möglich abzufedern. Zweitens will der Bundesrat im Hinblick auf die weitere bilaterale Zusammenarbeit im Interesse beider Parteien einen strukturierten politischen Dialog mit der EU etablieren. In diesem Sinne nimmt er derzeit eine Standortbestimmung vor. Ziel ist es, die Agenda für diesen Dialog und die Position der Schweiz in Schlüsselfragen festzulegen. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Analyse zu den Regelungsunterschieden zwischen der Schweiz und der EU in Auftrag gegeben. Dabei soll auch geprüft werden, wie diese reduziert werden können, um Friktionen abzubauen und das reibungslose Funktionieren der bestehenden Abkommen zu gewährleisten. Schliesslich bleibt es das übergeordnete Ziel des Bundesrats, stabile Beziehungen zur EU zu unterhalten. Dies käme insbesondere auch den Grenzkantonen zugute. Der Bundesrat wird daher in seinem nächsten Bericht über die Beziehungen der Schweiz zur EU Massnahmen darlegen, die den Zugang zum Binnenmarkt und die gute Zusammenarbeit mit der EU sicherstellen.
Antwort des Bundesrates.